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blz 7-8 / 2004: Versorgungsniveau im Ruhestand
Schritt für Schritt werden die Alterseinkommen gekürzt.
von Sigrid Gärtner, SeniorInnenausschuss

Von Jahr zu Jahr sinkt das Versorgungsniveau der Rentner und Versorgungsempfänger. So sieht das Rentennachhaltigkeitsgesetz für die Rente nur noch ein Mindestniveau vor, das 2020 bei 46 und 2030 bei 43 Prozent des "bereinigten" Bruttogehaltes liegt. Hinzu kommen weitere Belastungen durch die Gesundheitsreform und die geplante stärkere Besteuerung der Alterseinkünfte.

Die Gesundheitsreform bringt ja nicht nur die Praxisgebühr, die Verordnungsgebühr und Zu- und Selbstzahlungen, sondern noch einiges mehr: Seit dem 1. Januar müssen Rentner für Betriebsrenten den vollen Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Ebenso müssen Versorgungsempfänger, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse sind, den vollen Beitrag zahlen. Seit dem 1. April müssen alle Rentner und Versorgungsempfänger, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, voll in die Pflegeversicherung einzahlen. Gegen diese Belastungen wurden inzwischen zahlreich Widerspruch eingelegt, eine Entscheidung steht noch aus.

Aber es geht noch weiter: Ab 1. Januar 2005 gibt es eine Pflichtversicherung für Zahnersatz, was Zusatzkosten zwischen 8 und 10 Euro bedeutet. Wer sich hier privat versichern will, muss dies bis zum 31.12.2004 bei der gesetzlichen Krankenkasse anzeigen. Und ab dem 1. Januar 2006 müssen die Versicherten für den Bezug von Krankengeld 0,5 Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens abführen. Das trifft auch für die Rentner zu. Auch hiergegen wird es zahlreiche Widersprüche geben, weil für etwas gezahlt werden soll, für das es keinen Gegenwert gibt. Zusätzlich bringt das Rentennachhaltigkeitsgesetz weitere Verschlechterungen.

Die Nullrunde zum 1. Juli 04. Da es hier keinen Bescheid gibt, ist ein Widerspruch nicht möglich. Hier sollte ein Antrag auf Anpassung der Rente zum 1. Juli gestellt werden, etwa wie folgt: "Hiermit beantrage ich eine Rentenanpassung zum 1. Juli 2004. Dabei berufe ich mich auf die §§ 65, 68, 255e SGB VI. Gleichzeitig erkläre ich mein Einverständnis, den Antrag bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung ruhen zu lassen."

  • Der ab 2005 eingeführte Nachhaltigkeitsfaktor bewirkt, dass künftig die Rentenanpassungen im Schnitt um 0,7 Prozent hinter den Lohnsteigerungen zurück bleiben.
  • Altersrente und Altersteilzeit kann man in den Jahren 2006 bis 2008 nicht mehr ab 60, sondern erst ab 63 Jahren erhalten.
  • Die Anrechnung von Schul- und Hochschulzeiten fallen ab dem 1. Januar 2009 völlig weg. Maximal führt das zu einer Rentenminderung von 58 Euro (alte Bundesländer) bzw. 52 Euro (neue Bundesländer).
  • Weitere finanzielle Belastungen wird das Alterseinkünftegesetz bringen. Schon zum 1. Januar 2005 werden einige Einkommenssteuer zahlen müssen.
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