| Die GEW hat einen weiteren Erfolg errungen. Bis zum 30. September 2001 ist eine begrenzte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich.
Seit die Bundesversicherungsanstalt von Honorardozentinnen und -dozenten die Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen verlangt, hat sich die GEW für die Kolleginnen und Kollegen stark gemacht.
Das Ergebnis: Am 6. April 2001 ist eine Gesetzesänderung in Kraftgetreten (§231 SGB VI Abs. 6), die vielen selbständigen Dozentinnen und Dozenten in der Weiterbildung oder an Hochschulen erhebliche Entlastung bringen wird.
Danach werden Lehrkräfte auf Antrag, der bis zum 30. September 2001 zustellen ist, von der Pflicht zur Rentenversicherung befreit,
- die am 31. Dezember 1998 bereits eine versicherungspflichtige selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben, ohne einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu beschäftigen,
- die glaubhaft versichern können, dass sie von der Versicherungspflicht keine Kenntnis hatten und
- ab dem 2. Januar 1949 geboren wurden und bis 10. Dezember 1998 eine anderweitige Altersvorsorge getroffen haben.
Eine vergleichbare eigene Altersvorsorge wird sich immer an den Größenordnungen der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren, d.h. es werden beispielsweise Einkommen und Prämienzahlungen an private Versicherungen mit den entsprechenden Beitragsleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung verglichen und nur bei entsprechender Höhe als anderweitige Altersvorsorge anerkannt. Bei einer vorhandenen Altersversorgung kann diese bis zum 30. September 2001 auf das geforderte Niveau angepasst werden.
Zum Hintergrund der gesetzlichen Neuerung: Selbstständige Lehrkräfte sind seit 1922 (und diese Bestimmung wurde 1992 als § 2 Satz 1 ins Sozialgesetzbuch VI übernommen) rentenversicherungspflichtig. Sie müssen die entsprechenden Beiträge allein, also ohne Zuzahlung der Auftraggeber, zahlen. Übrigens genau wie Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge. Da kommen bei vielen schnell DM 1.000.-zusammen, die sie von ihrem i. d. R. sehr geringem Einkommen bestreiten müssen.
Der größte Teil der Lehrkräfte hat von dieser Rentenversicherungspflicht nichts gewusst, hätte ihr oft aus finanziellen Gründen auch gar nicht nachkommen können. Viele Kolleginnen und Kollegen haben zudem angenommen, durch den Abschluss einer privaten Altersversicherung von der Rentenversicherungspflicht befreit zu sein - nicht zuletzt aufgrund falscher und unvollständiger Informationen der Versicherungsträger.
Die GEW hat im vergangenen Jahr in vielen Gesprächen mit Politikern, dem Bundesarbeitsministerium, der Bundesversicherungsanstalt, den Gewerkschaften und dem Deutschen Volkshochschulverband gefordert, dass auf die Nachzahlungsforderungen der BfA verzichtet wird bzw. diese wenigstens reduziert und sozial verträglich gestaltet werden. Zudem verlangte die GEW für die rentenversicherungspflichtigen Honorarkräfte eine Regelung, die ihnen auch die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ermöglicht. Als kurzfristige Maßnahme hatte die GEW gefordert, dass die Betroffenen - wie dies auch den arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen eingeräumt worden ist - bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die Möglichkeit bekommen, zwischen dem Verbleib in der privaten und dem Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung zu wählen. Dies hat die GEW nun mit der Gesetzesänderung wenigstens teilweise erreicht.
Die GEW wird nach diesem Teilerfolg der begrenzten Befreiungsmöglichkeit natürlich weiter am Ball bleiben und Lösungen für alle Betroffenen anstreben. Der Grund: Wir treten als Gewerkschaften zwar dafür ein, dass Selbstständige (und damit auch die Honorarkräfte) in die Rentenversicherung einbezogen werden, aber es ist sozialpolitisch ungerecht, dass die betroffenen Lehrkräfte und Dozent/innen die Rentenversicherungsbeiträge ohne Beteiligung der Auftraggeber zahlen müssen.
Die GEW fordert deshalb eine Lösung analog der Künstlersozialversicherung, also eine anteilige Finanzierung der Renten- und Krankenversicherungsbeiträge durch die Versicherten, die Auftraggeber und einen Bundeszuschuss. Allerdings - und dies zeichnet sich mittlerweiledeutlich ab - ist die derzeitige Regierung nicht bereit, entsprechende Gesetzesinitiativen einzuleiten. Die GEW wird ihre Forderung trotzdem aufrechterhalten und in den nächsten Monaten weiter präzisieren.
Kurzfristig fordert die GEW, dass sich die Auftraggeber an den Zuschusszahlungen durch entsprechende Honorarerhöhungen beteiligen und die öffentlichen Hände (Bundesanstalt für Arbeit, Länder und Kommunen) ihre Zuschüsse zu den Personalkosten so erhöhen, dass die öffentlichen Weiterbildungseinrichtungen diese Personalkosten tragen können, ohne ihr Angebot zu reduzieren oder an der Teilnehmergebührenschraube zu drehen.
Ursula Herdt
Unsere Empfehlung:
Wendet euch in Zweifelsfällen direkt an die
Bundesversicherungsanstalt in Berlin
Ruhrstraße 2, 10704 Berlin, Tel. 03o/ 8651
oder an die
Rechtsschutz- und Beratungsstellen in den GEW Landesverbänden |