| Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) fordert in seltener Eintracht mit dem DGB sowie nicht näher benannten Eltern- und Lehrerverbänden und der Wissenschaft die Einführung eines Unterrichtsfaches "Wirtschaft" an den allgemeinbildenden Schulen.
In der von BDA und DGB gemeinsam herausgegebenen Broschüre "Wirtschaft - notwendig für schulische Allgemeinbildung" heißt es als Begründung für ein neues Schulfach "Wirtschaft": "Die materielle Basis der Gesellschaft - Arbeit und Erholung, Produktion und Konsum, Unternehmertum und Mitbestimmung muss deshalb eine stärkere Rolle in den allgemeinbildenden Schulen spielen."
Als zentrale Handlungsfelder für die Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen werden Erwerbsarbeit und die identitätsstiftende Funktion des Konsums erkannt, die nur in einem Unterrichtsfach "Wirtschaft" vermittelt werden können. Dies setzt nach Auffassung der Verfasser der Broschüre "einen eigenständigen Studiengang" voraus.
Dreißig Jahre geschlafen?
Spätestens an dieser Stelle stellt sich die Frage, ob die Initiatoren der Aktion die letzten 30 Jahre verschlafen haben. In der Arbeitsgrundlage Fach Arbeitslehre des damaligen Senators für Schulwesen aus dem Frühjahr 1970 heißt es u.a. im Zusammenhang mit dem Unterrichtsfach Arbeitslehre, die Schüler-innen "sollen (durch den Arbeitslehre-Unterricht) fähig werden, den technischen und wirtschaftlichen Anforderungen zu genügen, die sie in der gesellschaftlich vermittelten Arbeits- und Konsumwelt vorfinden." Arbeit und Erholung, Produktion und Konsum, Unternehmertum und Mitbestimmung, also alles was die Initiatoren eines neuen Faches Wirtschaft für die Schule fordern, sind deshalb seit über 30 Jahren fester Bestandteil des Arbeitslehre-Unterrichts an den Berliner Haupt-, Real- und Gesamtschulen. Seit exakt dieser Zeit gibt es an diesen Schulen ein dreiwöchiges Betriebspraktikum, welches die Unterrichtsarbeit im Fach Arbeitslehre durch Erfahrungen in den Betrieben aller Branchen ergänzt. Seit Ende der 70er Jahre ist der berufsvorbereitende Unterricht fester Bestandteil der Arbeitslehre. Dazu besteht in Berlin ein Kooperationsvertrag zwischen dem Arbeitsamt und der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport.
Neuester Rahmenplan bietet längst gewünschte Inhalte
Im Herbst 1999 wurde der vom Beirat für Arbeitslehre erarbeitete neue Rahmenplan Arbeitslehre durch die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport als vorläufiger Rahmenplan in Kraft gesetzt. In der Präambel dieses Rahmenplanes heißt es u.a.: Gegenstand des Faches Arbeitslehre sind die beiden großen Bereiche gesellschaftlicher Arbeit: Erwerbsarbeit und Hausarbeit. Dieser neue Rahmenplan verbindet praktische und theoretische Arbeit in einem modernen didaktischen Konzept und thematisiert in seinen insgesamt 12 Projektdimensionen sämtliche von der oben genannten Initiative in der Schule angeblich so schmerzlich vermissten Bereiche des Unterrichts.
Arbeitslehre ist nicht fein genug
Vielleicht liegt es daran, dass das Unterrichtsfach Arbeitslehre - in Berlin 1969 zuerst an den Hauptschulen eingeführt - seinen Stallgeruch nie verloren hat. Im Zusammenhang mit den von der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport forcierten Profilbildungen der Schulen ist der Bereich Arbeitslehre dann sicher nicht sehr interessant, denn der über die Profilbildung ausgetragene Konkurrenzkampf der Schulen untereinander um SchülerInnen zielt natürlich auf die Zielgruppe oberhalb des Hauptschulniveaus. Da wird man mit dem Fach Arbeitslehre wenig ausrichten. An einer Gesamtschule mit dem Schwerpunkt "Arbeitslehre" wurde der Wunsch nach einem Wirtschaftsprofil auf einer Gesamtkonferenz im Frühjahr 2001 ausdrücklich mit den Worten eingeleitet: "Ich habe ja nichts gegen Hauptschüler, aber ..." Groteskerweise präsentieren sich inzwischen sogar Hauptschulen mit 6 Wochenstunden Arbeitslehre im Pflichtbereich als Schulen mit einem Wirtschaftsprofil unter verschämter Weglassung des Namens Arbeitslehre. Die Sponsoren würden nur zahlen, wenn es ausdrücklich "Wirtschaftsprofil" heißt, erklärte mir ein Schulleiter einer Hauptschule.
Arbeitslehre an die Gymnasien
Man mag einwenden, dass dies alles für die Gymnasien nicht gilt, weil dort Arbeitslehre überhaupt nicht angeboten wird. Allerdings erfreut sich inzwischen das Betriebspraktikum im 9. oder 10. Jahrgang auch an Gymnasien wachsender Beliebtheit bei des SchülerInnen.
Wer das Fehlen wirtschaftlicher Zusammenhänge im Fächerkanon der Gymnasien beklagt, sollte aber nicht nach einem neuen Fach Wirtschaft schreien, sondern für einheitliche Unterrichtsfächer an der ganzen Sekundarstufe I und damit für die Übernahme des Faches Arbeitslehre an den Gymnasien eintreten.
Manfred Triebe |