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Nr. 12 / 2004: (Schul)scharfe Sache?

(Schul)scharfe Sache?

Berliner Schulen sollen künftig ihre Lehrkräfte selbst einstellen.

von Matthias Jähne

Mit dem neuen Schulgesetz werden auch die Schulen in Berlin ihre Lehrkräfte selbst aussuchen können. Hier nennt man das "schulbezogene Auswahlverfahren" - in anderen Bundesländern "schulscharfe Einstellungen". Dahinter steckt die Idee, dass die Schulen die Lehrkräfte bekommen, die in das jeweilige Schulprofil am besten passen und entsprechende Fähigkeiten und Qualifikationen mitbringen. Eigentlich nicht schlecht, könnte man meinen. Die Risiken und Nebenwirkungen sind allerdings beträchtlich.

Grundlegende Neuerungen

BewerberInnen für den Schuldienst müssen sich auf grundlegende Neuerungen einstellen. Es reicht nicht mehr aus, eine Standardbewerbung abzuschicken, die dann von der zentralen Bewerberstelle nach einem bestimmten Punktesystem in eine Rangliste einsortiert wird. Vielmehr müssen sich angehende LehrerInnen direkt bei den Schulen bewerben. Die Senatsbildungsverwaltung strebt für die Einstellungsrunde 2005 an, etwa zwei Drittel der zu besetzenden Stellen direkt durch die Schulen auszuschreiben und nach Auswahlgesprächen zu besetzen. Das werden 400 bis 500 Stellen sein. Insgesamt sollen im nächsten Jahr 750 bis 800 Stellen neu besetzt werden. Der ehrgeizige Zeitplan sieht vor, dass die schulbezogenen Stellenausschreibungen spätestens im Dezember veröffentlicht werden. Bewerbungen sollen dann innerhalb von vier Wochen direkt bei einer oder mehreren Schulen erfolgen. Das Auswahlverfahren soll Ende Februar abgeschlossen sein, so dass ab April bereits Arbeitsverträge abgeschlossen werden können.

Schon jetzt ist fraglich, ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann. Denn die zu beteiligenden Personalvertretungen werden genau zu prüfen haben, ob in dem Verfahren alle BewerberInnen gleich behandelt werden. Es besteht die Gefahr, dass Einstellungen "nach Nase" erfolgen, denn das bisherige Ranglistenverfahren ist abgeschafft worden. Danach war es so, dass je nach Lehramt und Fächern bzw. Fachrichtungen Ranglisten gebildet wurden. Ausgangswert war dabei das gewichtete Mittel der Noten der beiden Staatsexamina, wobei das Zweite Examen doppelt zählte. Dieser Ausgangswert konnte u.a. durch Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Wehr- und Zivildienst und Berufserfahrungen verbessert werden. Damit soll nun Schluss sein. Als "harte" Kriterien sollen nur noch die Noten der Staatsexamina berücksichtigt werden. Was aber wird dann mit der Bewerberin, die im Referendariat ihr Kind bekommen hat und nicht die Traumnote im Examen hinlegen konnte? Wird darauf ein Schulleiter noch "Rücksicht" nehmen? Oder wird er sich im Zweifelsfall nicht doch für den jungdynamischen kinderlosen Single entscheiden? Man kann sicher abendfüllend über die Gerechtigkeit von Auswahlkriterien streiten. Wer aber Kinder erzieht oder Angehörige pflegt, darf dadurch nicht benachteiligt werden. Dem Zufall oder dem sozialen Gewissen der SchulleiterInnen kann man das nicht überlassen. Wir brauchen auch weiterhin eine Berücksichtigung dieser sozialen Kriterien.

Wer bewirbt sich in sozialen Brennpunkten?

Die neue Einstellungsverfahren ist noch aus einem anderen Grund hochproblematisch. Es birgt die Gefahr, dass bestimmte Schulen und bestimmte Regionen nicht gerade mit Bewerbungen überhäuft werden. Zum Beispiel Schulen in sozialen Brennpunkten. Eine gleichmäßige und qualitativ gleichwertige Ausstattung aller Regionen mit Lehrkräften muss aber sichergestellt werden. Dass schulbezogene Einstellungen zu Verwerfungen führen können, vermutet wohl auch die Bildungsverwaltung. Deshalb soll zeitlich versetzt auch weiterhin ein zentrales Einstellungsverfahren "zur berlinweiten Bedarfsdeckung bzw. Nachsteuerung" erfolgen. Nach den bisherigen Planungen soll man sich dafür gleich bei der Schulbewerbung mit zur Verfügung stellen können. Als Frist ist der bisherige Bewerbungsschluss 31. März geplant. Möglich ist auch, sich nur für das zentrale Verfahren zu bewerben. Das Problem wird dadurch allerdings nicht gelöst. Oder sollen in den sozialen Brennpunktschulen nur diejenigen eingestellt werden, die bei der schulbezogenen Einstellung abgelehnt wurden - weil sie vielleicht nicht jung, dynamisch und erfolgreich sind? Nein - es muss eine "gesunde Mischung" der neuen Lehrkräfte in den Schulen erreicht werden. Natürlich hat das auch das bisherige rein zentrale Verfahren nicht optimal geschafft. Es war aber in diesem Punkt besser als die "schulscharfen" Einstellungsverfahren.

Das neue Einstellungsverfahren wird allen Beteiligten mehr abfordern. Den BewerberInnen selbst, da es darauf ankommt, mit Schulen in Kontakt zu treten, sich dort interessant zu machen. Für die Personalräte und Frauenvertreterinnen, um soziale Benachteiligungen auszuschließen und die Gleichbehandlung aller BewerberInnen zu gewährleisten. Und nicht zuletzt haben die SchulleiterInnen die Qual der Wahl. Entscheidend bleibt aber, dass Berlin den in den kommenden Jahren entstehenden Einstellungsbedarf von jährlich 800 bis 1000 Stellen durch Neueinstellungen deckt. Das ist keinesfalls ausgemacht, sondern muss politisch durchgesetzt werden.

Weitere Infos: www.gew-berlin.de/1730.htm

 

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