Mehr Arbeitsdruck, mehr Konkurrenz
Kürzungsmaßnahmen bedrängen die Drogenhilfe.
von Ulrike Eichinger, FG Kinder-, Jugendhilfe und Sozialarbeit
Seit 1987 können sich opiatabhängige Menschen für das sogenannte Substitutionsprogramm entscheiden und sich von einem hierfür von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassenen Arzt z.B. mit Methadon medikamentieren lassen. Dieses Angebot zur gesundheitlichen und psychosozialen Stabilisierung nutzen zur Zeit 3700 BerlinerInnen. Die psychosoziale Betreuung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe, die sich an Personen richtet, die nicht nur vorübergehend körperlich oder seelisch behindert sind.
Die Praxis der psychosozialen Betreuung Opiatabhängiger stellt hohe Anforderungen an die SozialarbeiterInnen durch den breitgefächerten Unterstützungsbedarf: Bewältigung von Lebenssituationen wie Obdachlosigkeit, körperliche und seelische Verelendung, Verschuldung, Prostitution, Arbeitslosigkeit, Schwierigkeiten mit Behörden, Rückfälle und Konsum zusätzlicher Suchtstoffe.
Umverteilung des wirtschaftlichen Risikos
Der BAT versuchte diesen Anforderungen durch entsprechende Eingruppierung Rechnung zu tragen. Allerdings werden in der Drogenhilfe SozialarbeiterInnen zunehmend unter Tarif bezahlt, um im steigenden Konkurrenzkampf überleben zu können. Diese Sachzwanglogik wirtschaftlicher Rationalität ist allerdings keine naturwüchsige, sondern eine politisch forcierte, die Mitte der 1990er Jahre das Finanzierungsmodell der Fachleistungsstunde (§ 93 Abs. 2 BSHG) brachte. Meiner Meinung nach bedeutet dieses Finanzierungsmodell eine stärkere Risikoverteilung zwischen öffentlichen Kostenträgern und Einrichtungen, die die Leistung erbringen, zu Ungunsten der dort angestellten SozialarbeiterInnen. Nimmt ein Klient einen Termin nicht wahr, kann dies nicht abgerechnet werden. Die dadurch entstandenen "Verdienstausfälle" müssen von den einzelnen SozialarbeiterInnen kompensiert werden, um das wirtschaftliche Soll zu erreichen.
Dies führt zu ansteigender Arbeitsintensität, Absenkung von Qualitätsstandards und kontraproduktiven Konkurrenzdruck unter Trägern und KollegInnen. Das Sparinstrument Fachleistungsstunde bedeutet, dass Personal- und Sachkosten für eine Betreuung einzelfallspezifisch beantragt und entschieden werden. Formal basiert die Festsetzung des Stundenumfangs am individuellen Betreuungsbedarf der Klienten, der anhand einer Hilfeplanung zwischen SozialarbeiterInnen und KlientInnen erarbeitet wird. Letztlich entscheiden aber die ÄrztInnen des Sozialpsychiatrischen Dienstes im Anschluss an ein Gespräch mit dem Leistungsempfänger, ob der Stundenumfang angemessen ist oder nicht. Die MedizinerInnen orientieren sich dabei in der Regel an den Leitmaximen einer rigiden Sparpolitik und haben somit nur einen eingeschränkten Ermessensspielraum. Das führt dazu, dass um jede Betreuungsstunde zeitintensiv mit fachlichen Argumenten gekämpft werden muss, um das erforderliche Maß an Qualität erhalten zu können.
Der große Zeitaufwand, der so zur finanziellen Absicherung des eigenen Arbeitsplatzes notwendig ist, steht in letzter Konsequenz weniger für die Klientel zu Verfügung.
Gegen die Vereinzelung
Die Arbeitgeber wiederum sind angesichts des zunehmendem finanziellen Drucks daran interessiert, dass möglichst viele Betreuungsstunden abgerechnet werden können und verpflichten ihre ArbeitnehmerInnen zur Wirtschaftlichkeit und zum Nachweis des effizienten Einsatzes ihrer Arbeitskraft. Hierfür sind in der Praxis hohe Klientenzahlen notwendig, damit durch nicht wahrgenommenen Termine seitens der Klienten keine Löcher in die Kalkulation gerissen werden. Pech hat im Zweifel die SozialarbeiterIn, die angesichts eines dann doch vollen Wartezimmers die hohe Klientenzahl bewältigen muss. Die Leistung von SozialarbeiterInnen wird zunehmend anhand der erwirtschafteten Geldern gemessen und nicht an fachlichen Standards.
Angesichts dieser Konfliktlinien ist die Vernetzung von KollegInnen im Ringen um zeitgemäße Mitbestimmungsmöglichkeiten unumgänglich, um dem individualisierenden Leistungs- und Konkurrenzdruck entgegen wirken zu können. Der Blick in die Praxis zeigt, dass dies erheblichen Mut und Risikobereitschaft erfordert. Zum Teil wird versucht, SozialarbeiterInnen systematisch daran zu hindern, sich über Überlastungserscheinungen oder Interessenskonflikte mit den Vorgesetzten auszutauschen und solidarische Strategien zu entwickeln. Oder es wird durch schriftliche Vereinbarungen ein Rücksprachezwang gegenüber Vorgesetzen festgelegt, bevor der Betriebsrat einbezogen werden "darf". Oft wird auch von strukturell problematischen Arbeitsbedingungen im konkreten Konflikt abstrahiert, indem diese in Supervisionen individualisiert bzw. psychologisiert werden. Eine kritische Haltung kann durch diese Form der Disziplinierung zu einem unangemessenen Sicherheitsbedürfnis oder einem gestörten Verhältnis zu Autoritäten uminterpretiert werden und in der Nahelegung einer Psychotherapie gipfeln.
Den Austausch über diese Individualisierungspraxis anzuregen und darauf aufmerksam zu machen, ist ein wichtiges Handlungsfeld für Gewerkschaften, um Burn-Out, Suchtverhalten und Depression der ArbeitnehmerInnen aktiv zu verhindern.
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