Neues Steuerrecht auch für Renten und Pensionen
Ab dem nächsten Jahr wird die Steuerschraube angezogen.
von Werner Gollmer, AG Altersversorgung/Landesseniorenausschuss
Gegenwärtig gibt es 14,2 Millionen Rentnerhaushalte in Deutschland. Davon zahlen 2 Millionen Steuern. Die übrigen sind wegen ihrer geringen Einkünfte davon befreit. Die Neuregelungen werden dazu führen, dass ca. 1,3 Millionen mehr Rentnerhaushalte im Jahre 2005 steuerpflichtig werden. Damit erhöht sich der Anteil der steuerzahlenden Rentnerhaushalte von 14 auf 23 Prozent. Dieser Anteil wird sich in den nächsten 35 Jahren weiter erhöhen.
Besteuerung der Bestandsrentner
Bei den Bestandsrentnern werden Alterseinkünfte von ca. 18.600 Euro/Jahr bzw. 1.550 Euro/Monat im Jahr 2005 auf alle Fälle steuerfrei bleiben. Das ergibt sich aus folgenden Fakten: Jeder Bestandsrentner erhält einen persönlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 50 Prozent seiner gesetzlichen jährlichen Rente. Diesen persönlichen Rentenfreibetrag erhält er für den Rest des Lebens. Darüber hinaus gibt es im Steuerrecht weitere Abzugsmöglichkeiten. Jeder Rentner kann z.B. absetzen: Vorsorgeaufwendungen (dazu gehören die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung) von maximal 1.500 Euro, Werbungskostenpauschale von 102 Euro sowie mindestens 36 Euro als pauschale Sonderausgaben. Nicht zu vergessen der Steuer-Grundfreibetrag von derzeit 7.664 Euro. Das ergibt im Jahre 2005 eine Steuerbelastung von 0 Euro (s. Beispiel).
Für ein Ehepaar mit einer monatlichen Bruttomonatsrente von 3.100 Euro ohne Nebeneinkünfte ergibt sich ebenfalls keine steuerliche Belastung im Jahre 2005. Erst durch künftige Rentenanpassungen erhöht sich der zu besteuernde Rentenanteil. Maßgebend für Bestandsrentner ist die Jahresbruttorente 2005. Diese errechnet sich aus 6 Bruttomonatsrenten des 1. und 2. Halbjahres. Den persönlichen Rentenfreibetrag von 50 Prozent erhalten auch jene, die im Laufe des Jahres 2005 erstmalig eine Rente erhalten und zwar bezogen auf das erste volle Jahr Rentenbezug. Ausschlaggebend wäre also dann die Jahresbruttorente 2006.
Besteuerung der Pensionäre
Auch bei Pensionären wird ab 2005 die Steuerschraube angezogen. So verlieren sie erstens schrittweise den Arbeitnehmerpauschbetrag (Werbungskostenpauschale) von 920 Euro. Aus diesem Betrag wird im Jahre 2040 - wie bei den Rentnern auch - 102 Euro. Damit das für die Betreffenden nicht so hart wird, hat sich der Gesetzgeber einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag ausgedacht. Dieser beträgt 900 Euro für alle jetzigen Pensionäre und Neuzugänge des Jahres 2005 und gilt dann bis zum Ende des Versorgungsbezuges. Für Neuzugänge wird dieser Zuschlag jährlich abgeschmolzen. Wer ab 2040 in den Ruhestand geht, erhält keinen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag mehr, sondern nur die Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro. Werbungskosten oberhalb der Pauschale, beispielsweise Ausgaben zur Sicherung der Pension durch eine juristische Auseinandersetzung, sind wie bisher in voller Höhe absetzbar.
Sie verlieren zweitens schrittweise den Versorgungsfreibetrag von gegenwärtig 3.072 Euro. Ab 2040 fällt dann der Versorgungsfreibetrag als steuermindernde Größe gänzlich weg. Ein Trost für jene, die bereits eine Pension beziehen: Sie behalten den jetzigen Versorgungsfreibetrag bis zum Ende des Versorgungsbezuges. Ab 2005 verringert sich schrittweise der Versorgungsfreibetrag. Wer z.B. im Jahr 2010 in Pension geht, darf nur noch 32 Prozent der Pension, höchstens jedoch 2.400 Euro, als Versorgungsfreibetrag geltend machen. Die jährlich so ermittelten Beträge gelten dann bis zum Ende des Versorgungsbezuges.
Auch beim Altersentlastungsbetrag, den Pensionäre und Rentner erhalten können, gibt es Veränderungen. Den Altersentlastungsbetrag können Pensionäre und Rentner ab dem Jahr, in dem sie das 65. Lebensjahr erreichen, geltend machen, wenn sie weitere Einkünfte aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit bzw. aus Vermietung, Verpachtung bzw. Kapitalvermögen oberhalb des Sparerfreibetrages erzielen. All jene, die bereits ihren 65. Geburtstag feierten, können wie bisher 40 Prozent dieser Einkünfte, jedoch höchstens bis zu 1.908 Euro, steuerfrei kassieren. Mit jedem Jahr sinkt dieser Altersentlastungsbetrag und wird so bis 2040 auf Null abgeschmolzen. Wer 2005 das 65. Lebensjahr erreicht, darf maximal 1.900 Euro der begünstigten Einkünfte steuerfrei behalten. Und das bis ans Lebensende. Ein Jahr später sind es nur noch 1.824 Euro und 5 Jahre später, also im Jahre 2010, sind es noch höchstens 1.520 Euro.
Fazit: Nach einer längeren Übergangsperiode werden Pensionen und Renten gleich besteuert. Verlierer sind die jetzigen Rentnerinnen und die künftigen Pensionäre.
Kasten
BEISPIELRECHNUNG:
Alleinstehender mit Bruttomonatsrente
von 1.550 Euro ohne Nebeneinkünfte
1.550 Euro x 12 = 18.600Euro Bruttojahresrente
abzügl. 9.300 Euro pers. Steuerfreibetrag
abzügl. 1.500 Euro Vorsorgeaufwendungen
abzügl. 102 Euro Werbungskostenpauschale
abzügl. 36 Euro Sonderausgabenpauschale
ergibt ein steuerpflichtiges Einkommen von 7.662 Euro
abzügl. 7.664 Euro Steuer-Grundfreibetrag
ergibt eine Steuerbelastung von 0 Euro.
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