| Schulische Berufsausbildung kann ohne zukunftsorientierte Praxisausbildung den heutigen Anforderungen nicht gerecht werden. Lehrer für Fachpraxis gewährleisten diesen wichtigen Anteil der Ausbildung. Jugendliche erwarten eine hochwertige Ausbildung nach dem aktuellen Stand der Technik, die sie befähigt in einem sich stetig ändernden Technologieumfeld zu bestehen. Die Erfüllung dieser Aufgabe ist nach Ansicht des Senats durch die Lehrer für Fachpraxis zum Nulltarif sicherzustellen.
Weder gibt es ein Fort- und Weiterbildungsangebot, das diesen Namen verdient, noch existieren konzeptionelle Überlegungen zur Ausbildung neu einzustellender Praxislehrer.
Die Lehrer für Fachpraxis arbeiten in den verschiedenen Berufsfeldern
- ohne ausreichende pädagogische und didaktische Zusatzausbildung
- ohne sonderpädagogische Schulung in den BB 10- und VZ-Lehrgängen (SchülerInnen mit z.T. erheblichen sozialen und Wissensdefiziten )
- ohne einheitliche Eingangsqualifikation in der dreijährigen Berufsausbildung und berufsvorbereitenden Lehrgängen.
Unzureichende Vergütung und fehlende Beförderungsperspektiven behindern zudem den Zugang junger, qualifizierter Fachkräfte aus Industrie und Handwerk. Dabei lässt allein die Altersstruktur dieser Berufsgruppe (ca. 55 Prozent der Praxislehrer sind älter als 45 Jahre ) eine kollektive Vergreisung und damit den Zusammenbruch der schulischen Ausbildung vorhersehen.
1973 wurden von der KMK neue Richtlinien zur Aus- und Weiterbildung der Praxislehrer beschlossen. Für den Berliner Senat gibt es seit nunmehr 27 Jahren keinen Anlass, die dort geforderten Standards zur Kenntnis zu nehmen oder auch nur ansatzweise zu erfüllen.
Wir brauchen umgehend:
- eine Berliner Ausbildungsordnung gemäß der Beschlüsse der KMK von 1973
- eine Absicherung des schulischen Ausbildungsstandards für das zweite Jahrtausend
- Institutionelle und inhaltliche Gewährleistung der Praxislehrerausbildung
- Änderung der Laufbahnverordnung
- Stellenabsicherung im Haushaltsplan.
Jürgen Niemann |