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Nr. 12/2001
Leistungsanreize für Lehrkräfte
Kein Geld für Schulsanierungen, aber für Extra-Prämien. Berlins Schulleitungen erhalten eine neue Aufgabe: die Prämienverteilung.

Das Dienstrechtsreformgesetz 1997 gab den Ländern die Möglichkeit, drei verschiedene Leistungselemente einzuführen: Mit der Einführung der Leistungsstufenverordnung sollte bei dauerhaft herausragender Leistung das vorzeitige Aufsteigen in die nächste Leistungsstufe ermöglicht werden. Bei dauerhafter Schlechtleistung sollte das Versagen den Aufstieg hemmen.

Das zweite Element war die Leistungsprämie, das dritte die Leistungszulage. Diese beiden letzten Elemente wurden Mitte 2001 von der Innenverwaltung für die allgemeine Verwaltung geregelt. Von versierten Beamtenrechtlern allerdings wurde schon damals darauf hingewiesen, dass die Verordnung in der vorliegenden Form kaum umsetzbar sei.

Im Mai 2001 legte das Bundesinnenministerium einen Erfahrungsbericht über die Umsetzung der Leistungselemente in der Beamtenbesoldung vor, dem deutlich zu entnehmen war, dass die Instrumente überwiegend wegen fehlender Kostenneutralität in den Bundesländern nicht angewendet werden.

Nachdem am 13. August 2001 die Innenverwaltung das Rundschreiben Nr. 64/2001 erlassen hatte, hörte man wenig in den Berliner Verwaltungen. Keine jubelnden Beamten, die eine Prämie erhalten hatten, kein Heulen und Zähneklappern, weil jemand am Aufstieg gehindert wurde. Plötzlich am 12. Oktober titelte der Kurier: "Gute Lehrer kriegen Prämien" und die Berliner Zeitung: "Mehr Geld für besonders gute Lehrer". Die Nachricht löste Erstaunen aus, insbesondere weil der Personalhaushalt des Landesschulamtes (LSA) seit Jahren chronisch defizitär ist und sich niemand vorstellen konnte, wo die rund 20 Millionen Mark für die 10 Prozent besonders guten verbeamteten (selbstverständlich nur) Lehrkräfte herkommen sollten.

Nach wenigen Tagen war aus ungewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zu hören, dass der Leiter des LSA, der sich ansonsten nur damit beschäftigt, die örtlichen Personalvertretungen mit Nickeligkeiten in ihrer Arbeit zu behindern, einen hausintern erarbeiteten Entwurf einer Leistungsprämienverordnung schon mal vorsorglich an die Presse gegeben hatte.

Durch Nachfrage der Personalvertretungen stellte sich dann heraus, dass Senator Klaus Böger höchstpersönlich den LSA-Leiter Ludger Pieper aufgefordert hatte, ein Verfahren auszuarbeiten, wie die Leistungsanreize auch im Schulbereich umgesetzt werden könnten. Dabei sollte es nicht nur um Prämien und Zulagen, sondern auch um den vorzeitigen bzw. gehemmten Aufstieg in den Leistungsstufen gehen. Die Entscheidungsbefugnis, all diese Leistungsanreize zu vergeben, soll in die Hände der Schulleitungen gelegt werden, die nach dem festen Willen des Senators ab Januar 2002 die finanziellen Segnungen in alleiniger Verantwortung an ihre verbeamteten Lehrkräfte verteilen dürfen. Die Nachfrage, wo denn die benötigten Millionen für die Motivationsnachhilfe herkommen, konnte Pieper aus dem Hemdsärmel beantworten: Die Durchschnittssätze für das Lehrerpersonal seien durchaus auskömmlich und in der Globalsumme vorhanden. Käme es dadurch zu weiteren Haushaltsüberziehungen, so seien diese eben gerechtfertigt. Kriterien für die Vergabe brauche man im übrigen nicht. Die Einwände der Personalvertretungen, man schaffe mit solchen Instrumenten Unfrieden in den Schulen, bei der Vergabe der geldlichen Anreize sei der Willkür Tür und Tor geöffnet, wies Pieper als kleinkariert und wenig verwaltungsmodernisiert zurück.

Es ist nun dringend erforderlich, dass die Gesamtkonferenzen der Schulen sich mit der Angelegenheit befassen. Das Geld wäre sicher auf der Grundlage von Beschlussfassungen durch die Gesamtkonferenz besser angelegt, wenn man dafür z.B. Musikinstrumente für die Schule kauft, die sanitären Anlagen in Ordnung bringt oder einen Betriebsausflug macht.

Ilse Schaad
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