| Arbeitsergebnisse eines Seminars der Jungen GEW
Wir sind der Meinung, dass die Ausbildung von Studienräten und Lehrern, wie sie bis heute praktiziert wird, nicht mehr zeitgemäß ist und halten die Lehrerbildung insgesamt für reformbedürftig und zwar in ganz grundsätzlicher Art und Weise.
Eine komplette Neugestaltung der Lehrerbildung bedarf einer umfassenden Neugestaltung der ersten und zweiten Phase. Wir als ReferendarInnen junge StudienrätInnen und junge LehrerInnen der Jungen GEW sind der Meinung, dass speziell für das Referendariat eine echte Reform erforderlich ist. Die grundlegende Umstrukturierung dieser Ausbildung ist aber auf schnellem Weg nicht möglich. Deshalb haben wir uns innerhalb dieses Seminars u.a. die Aufgabe gestellt, ganz konkrete, zügig umsetzbare Vorschläge bezüglich der Gestaltung des Referendariats zu entwickeln. Die aus Sicht der Referendare größten Schwachpunkte dieses Ausbildungsabschnittes müssen möglichst rasch beseitigt werden.
Es ist uns klar, dass unsere Ideen keinerlei reformierenden Charakter haben, weshalb wir sie als bloße "Notmaßnahmen" bezeichnen.
Verzahnung der Ausbildungsphasen
Es sollte dringend und sofort eine erste Verzahnung des Studiums mit dem Referendariat erfolgen.
Wir halten es deshalb für zwingend notwendig, die FachseminarleiterInnen in die Arbeit der Fachdidaktiken an den Universitäten teilweise zu integrieren. FachseminarleiterInnen sollen den Studierenden an den Universitäten zum Informationsaustausch zur Verfügung stehen. So wäre ein beidseitiger Informationsfluss gewährleistet und die StudentInnen hätten frühzeitig Gelegenheit zu erfahren, was in den Fachseminaren auf sie zukommt und welche Erwartungen an sie gestellt werden. Die FachseminarleiterInnen erhielten im Gegenzug Gelegenheit, Einblick in den Wissensstand der Studierenden zu erhalten und wären in der Lage, ihre Seminare inhaltlich darauf abzustimmen.
Hierbei stellen wir uns die Einrichtung eines entsprechenden Seminars innerhalb der letzten Veranstaltung Fachdidaktik vor, in der sich die Seminarleiter als externe Referenten und Ansprechpartner für die zukünftigen ReferendarInnen präsentieren.
Die schriftliche Prüfungsarbeit
Die schriftliche Prüfungsarbeit darf nicht länger ein Pflichtbestandteil der Prüfung bleiben.
Zur stärkeren Förderung der individuellen Fähigkeiten der ReferendarInnen und der Berücksichtigung zeitgemäßer fachdidaktischer Forderungen eines modernen Lehr- und Lern-Arrangements schlägt die Junge GEW stattdessen vor, dass Referendare die Möglichkeit erhalten aus einer von drei gleichberechtigten Optionen zu wählen:
Das Anfertigen einer schriftlichen Prüfungsarbeit in der bisherigen Form, jedoch mit überarbeiteten Bewertungskriterien, die eine freiere Gestaltung dieser Arbeit ermöglichen.
Planung und Durchführung eines 90-minütigen Unterrichtsbesuches mit einem methodischen Schwerpunkt. Hierbei sollen Handlungsorientierung und Aspekte des fächerübergreifenden Unterrichtes Berücksichtigung finden.
Planung und Durchführung eines klassenbezogenen Unterrichtsprojektes. Bewertungsgrundlage hierfür ist ausschließlich die praktische Durchführung und eine anschließende Disputation, nicht jedoch eine in den Deckmantel der Wissenschaftlichkeit gepackte Dokumentation.
Unterrichtsbesuche
Die Regelung des Paragraphen 8 Abs. I Nr. 4 der AusbO, wonach von jedem Lehramtsanwärter während der gesamten Ausbildungszeit mindestens sechs Unterrichtsbesuche durchzuführen sind, wird in der Realität sehr unterschiedlich gehandhabt. Diese Minimalregelung eröffnet den SeminarleiterInnen einen zu großen Ermessensspielraum dahingehend, wie oft sie die ReferendarInnen tatsächlich im Unterricht besuchen. Um diesbezügliche Willkür zu vermeiden, muss eine Maximalregelung festgeschrieben werden - allerdings mit der Option, dass ReferendarInnen diese Obergrenze freiwillig überschreiten dürfen, wenn sie es hinsichtlich ihres Ausbildungsstandes für sachdienlich halten.
Bewertung der Referendare
Die AusbO sieht zwar lediglich eine sich den Unterrichtsbesuchen anschließende Beratung vor, aber die Realität ist eine andere. Spätestens ab dem zweiten Unterrichtsbesuch werden Noten vergeben. Um Frustration und Konkurrenzkämpfe der Referendare zu Beginn der Ausbildung zu vermeiden und um Teamfähigkeit und den Umgang mit konstruktiver Kritik zu fördern, soll mit der Benotung der Unterrichtsbesuche erst im zweiten Ausbildungsjahr begonnen werden. Vorher jedenfalls muss es bei der in der AusbO vorgesehenen Beratung bleiben. Aus Nachvollziehbarkeits- und Gerechtigkeitserwägungen heraus ist es bei der Notenvergabe für Unterrichtsbesuche im zweiten Ausbildungsjahr unumgänglich, an zeitgemäßen pädagogischen Kenntnissen orientierte, einheitliche Bewertungskriterien zu schaffen und transparent zu machen. Wenn, entsprechend unseres Vorschlages, im ersten Ausbildungsjahr für die Unterrichtsbesuche keine Noten vergeben werden, führt sich auch die Regelung des Paragraphen 12 AusbO ad absurdum. Diese Beurteilung muss daher ebenfalls ohne die klassische Benotung erfolgen, sie soll lediglich Tendenzen des Ausbildungsstandes ausdrücken.
Seminare/SeminarleiterInnen
Bisher dienen die regelmäßig durchgeführten Evaluationen ausschließlich dazu, den SeminarleiterInnen ein Feedback der Einschätzung über die Qualität der von ihnen durchgeführten Seminare zu geben.
Zur Qualitätssicherung der Seminare müssen die Evaluationsauswertungen gegenüber dem Dienstherren und dem Personalrat offengelegt werden. So bietet sich die Möglichkeit der Beurteilung der Qualität der Seminare als Grundlage für sinnvolle strukturelle und personelle Änderungen.
Das Studium der Seminarleiter liegt oft lange Jahre zurück. Um den SeminarleiterInnen die Aktualisierung ihres Wissens zu ermöglichen, sind kontinuierlich Fortbildungsmaßnahmen anzubieten, welche auch wahrgenommen werden müssen.
Martina Hoeberle, Ulrike Ruth-Lange, Herbert Hannebaum |