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Nr. 01/2002
Drastische Verschlechterung der Altersversorgung
Einsparungen bei Beamtenpensionen

Im Eilverfahren will die Bundesregierung auf Initiative des Bundesinnenministers Schily mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 weitere drastische Pensionskürzungen durchsetzen. Gleichzeitig ist der Einstieg in eine private Altersvorsorge vorgesehen.

Eckpunkte der Planung sind

  • Absenkung des Höchstversorgungssatzes von derzeit 75 auf 71,75 Prozent
  • Absenkung des jährlichen Steigerungssatzes des Pensionsanspruches von derzeit 1,875 auf 1,793 Prozent
  • Reduzierung des Witwengeldes von 60 auf 55 Prozent
  • Einbeziehung der Pensionäre und der versorgungsnahen Jahrgänge in die Verschlechterung, d. h. keine Bestandssicherung, keine Übergangsregelung
  • Einführung einer steuerlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge

Angeblich will die Bundesregierung mit diesem weiteren Abbau der Altersversorgung von BeamtInnen einen "gerechten Nachvollzug" der bereits durchgesetzten Senkung des Rentenniveaus und den dort vollzogenen Systemwechsel von einer paritätisch finanzierten Altersversorgung hin zu der privat finanzierten Altersvorsorge bewerkstelligen.

Tatsächlich war aber bereits die letzte Renten-"Reform" selbst ein Angriff auf die soziale Sicherung und alles andere als gerecht. Die öffentliche Verunsicherung bezüglich der Rentensicherung wurde missbraucht, um aus der paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanzierten Sicherung des Lebensstandards im Alter auszusteigen.

Die Arbeitgeber und die Versicherungskonzerne sind die Gewinner dieses Systemwechsels, die ArbeitnehmerInnen die Verlierer. Sie müssen zukünftig einen Teil ihrer Lebensstandardsicherung über eine private Vorsorge regeln. Die Umverteilung von unten nach oben zugunsten der Gewinne der Arbeitgeber und zulasten der ArbeitnehmerInnen allein durch die veränderte Struktur der Rentenversicherung ist gigantisch. Der Ausstieg aus einer relativ solidarischen Finanzierung der Alterssicherung der Angestellten jetzt aus "Gerechtigkeitsgründen" auch auf die BeamtInnen zu übertragen, kann nur als zynisch bezeichnet werden. Die Bundesregierung nutzt die Unterschiedlichkeit der Systeme erneut zum Ausspielen der Beschäftigtengruppen gegeneinander, statt ein gemeinsames Alterssicherungssystem zu schaffen. Nicht die Gewerkschaften, sondern die Bundesregierung hat bisher ein einheitliches Dienstrecht verhindert. Dann gäbe es keine Möglichkeit mehr, durch Spaltungsmanöver in beiden Systemen Verschlechterungen durchzusetzen.

Die Systeme der Altersversorgung der Arbeiter und Angestellten und der Beamten sind völlig verschieden angelegt und kaum vergleichbar. Die demographische Entwicklung und die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt sind von unterschiedlicher Bedeutung für die Finanzierung der Alterssicherung. Die Sicherung des Standards der Beamtenversorgung ist allerdings durch eine Steuerpolitik, die es den Kapitalgesellschaften erlaubt, sich zunehmend aus der Finanzierung der öffentlichen Ausgaben zurückzuziehen, in hohem Maße gefährdet.

Die Pensionen sind nicht gefährdet durch die hohe Zahl von Einstellungen in den 70er Jahren - wie eine Allparteienkoalition hartnäckig behauptet -, sondern dadurch, dass die Regierungen aller Couleur diese Einstellungen im Beamtenstatus vorgenommen haben. Man "sparte" so beispielsweise die Ausgaben für die Rentenversicherung, schuf aber keine Rücklagen. Nicht einmal die Einsparungen aus den vier letzten "Reformen" des Versorgungsgesetzes in den 90er Jahren wurden einer Rücklage zugeführt, sondern zweckentfremdet verbraucht. Dies gilt ebenso für die anderen Einsparungen wie z. B. Verweigerung von Einmalzahlungen, Nullrunden, verzögerte Besoldungsanpassung - z. B. auch zum 1. Januar 2002.

Mit den bisherigen Eingriffsgesetzen wurden Einsparungen erzielt, die sich bis zum Jahr 2010 auf einen Betrag von weit über 100 Milliarden DM summieren werden. Durch die seit 1998 von den BeamtInnen erbrachte Versorgungsrücklage könnten bis 2010 weitere 40 Milliarden DM erbracht werden. Aber weder Bundes- noch Landesregierungen bilden daraus eine Rücklage, um die Versorgung der BeamtInnen zu sichern.

Hinzu kommt: Es soll nicht einmal einen Bestandsschutz für Pensionen der jetzigen Versorgungsempfänger und eine Übergangsregelung für pensionsnahe Jahrgänge geben, denen die zugesagte spärliche staatliche Förderung privater Vorsorge nichts nutzen wird. Die GEW fordert, den Entwurf des Versorgungsgesetzes zurückzuziehen.

Ilse Schaad
ist Leiterin des Referates Tarif- und Beamtenrecht

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