Klage gegen Hartz IV
Arbeitslose fordern die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Hartz-Gesetze.
von Karin Dalhus, Nitglied im Arbeitslosenausschuss
Die neue Bundesregierung plant weitere Verschlechterungen für Arbeitslose. "Ein-Euro-Jobs" und Teilzeitarbeit sollen ausgeweitet, Trainingsmaßnahmen mit ganztägiger Anwesenheitspflicht, die u.a. auch Schwarzarbeit verhindern sollen, entwickelt und LeistungsbezieherInnen künftig von Prüfdiensten im Stile von Sozialdetektiven aufgesucht werden. Jugendliche dürfen im elterlichen Haushalt volljährig werden und dort bleiben, wenn die Eltern erwerbslos sind. Denn die Eltern sind unterhaltspflichtig: Um Kosten zu sparen, sollen deshalb diese Kinder künftig im Haushalt der erwerbslosen Eltern bleiben. Nur Volljährige, deren Eltern es sich leisten können, dürfen dann selbstständig werden. Das darf nicht sein, meinen wir Arbeitslose.
In Berlin werden aktuell 28.000 Erwerbslose für einen Euro und fünfzig Cent stündlich "beschäftigt", die Zahl ist steigend. Da kommen den Ein-Euro-Jobbern berechtigte Zweifel, ob die im Gesetz geforderte Nachrangigkeit dieser Beschäftigungsverhältnisse beachtet wurde, ob es nicht andere Möglichkeiten wie Weiterbildungsmaßnahmen, Tätigkeiten mit Lohnkostenzuschuss und Sozialabgaben, AB-Maßnahmen oder anderes vorrangigeres für sie gegeben hätte. Denn was heißt es, einen Ein-Euro-Job zu haben? Bezahlt wird nur für erbrachte Leistung. Bei Krankheit oder Inanspruchnahme des Urlaubs bleibt lediglich der Regelsatz der Sozialleistungen. Die sind nun eher zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben. Deswegen übernehmen viele diese Tätigkeiten, egal ob Facharbeiter, Diplomand, Doktor oder Ungelernter. Sicher sind dann wenigstens Fahrtkosten und Aufwendungen am Beschäftigungsplatz.
Es ist kein Trost, dass es auch anderen schlechter geht, den RentnerInnen mit ihren Nullrunden, SchülerInnen und StudentInnen mit ihrem BAföG. Wir brauchen eine sozialgerechte Perspektive. In Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Beschäftigte erwerben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da sie nicht versichert sind. Tarife und Schutzrechte werden untergraben. Das sind keine Perspektiven.
Sei nicht Bauer auf dem Schachfeld. Informiere dich, fordere deine Rechte ein, wehre dich, am besten gemeinsam mit anderen. Deswegen von uns nochmals die Forderung an die Fraktion der Linkspartei. PDS im Deutschen Bundestag: Reicht bis zum 31.12.2005 Klage beim Bundesverfassungsgericht ein, um die Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Gesetze prüfen zu lassen.
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