Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung
Auch eine Antwort auf Pisa.
von Norbert Hocke, Referat Jugendhilfe und Sozialarbeit beim Hauptvorstand der GEW
Anders als im Schulbereich gibt es im Kinder- und Jugendhilfebereich eine Berichtspflicht. Das SGB VIII schreibt im § 84 vor, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe zu geben hat. Es heißt weiter im Gesetzestext: "Die Bundesregierung beauftragt mit der Ausarbeitung der Berichte jeweils eine Kommission, der mindestens sieben Sachverständige (Jugendberichtskommission) angehören. Die Bundesregierung fügt eine Stellungnahme mit den von ihr notwendig gehaltenen Folgerungen bei". (SGB VIII, § 84 Abs. 2)
Eine spannende Expertise
Nun liegt der 12. Kinder- und Jugendbericht mit der Überschrift "Bildung, Betreuung und Erziehung vor und neben der Schule" vor. In diesem Bericht werden zunächst die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und konzeptionellen Grundlagen für Bildung, Erziehung und Betreuung, danach die Bildungsprozesse im Kindes- und Jugendalter sowie die Bildungsangebote und Bildungsleistungen in diesem Altersspektrum beschrieben. In einem interessanten Teil geht es um Zukunftsperspektiven für ein öffentlich verantwortetes System von Bildung, Betreuung und Erziehung. In den auf 540 Seiten zusammengetragenen Informationen lassen sich sowohl für Erzieherinnen und Erzieher als auch Lehrerinnen und Lehrer hervorragende Materialien für die unterschiedlichen Altersstufen von Kindern und Jugendlichen zum Themenbereich Bildung, Erziehung und Betreuung herausarbeiten. Der 12. Kinder- und Jugendbericht ist eine enorme Fundgrube, um für Einzelaspekte der Bildung, Betreuung und Erziehung Hintergrundmaterial und Argumentationshilfen für eine verbesserte Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu bekommen. In einem weiteren Teil sind mehrere Expertisen diesem Bericht beigefügt. Für die GEW eine sehr spannende Expertise, die Kosten und Nutzen einer veränderten Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern gegenüberstellt.
Vielfältige Bildungsarrangements
Einige zentrale Aussagen in diesem Bericht lauten wie folgt: Bildungsarrangements von Kindern und Jugendlichen sind vielfältiger als bisher angenommen, ihre Bedeutung im außerschulischen Bereich ist für Kinder und Jugendliche oft zentraler als die Bildungsarrangements in der Schule. Schule verkürzt Bildungsangebote oft auf Wissensvermittlung, die mit den anderen Lebensbereichen von Kindern und Jugendlichen zu wenig zu tun haben.
Ein weit gefasster Bildungsbegriff, der in vier Kompetenzprofile unterteilt wird, wobei sich diese wiederum in die Wissens- und Handlungsdimensionen aufteilen. Die vier Kompetenzprofile lauten: kulturelle Kompetenz, soziale Kompetenz, personelle Kompetenz und instrumentelle Kompetenz. Diese Kompetenzprofile werden ausführlich beschrieben.
Die Aufteilung in formelle Bildungsprozesse und informelle Bildungsprozesse, in formale Settings und nonformale Settings schließt an die Diskussion des Bundeskuratoriums an, um Lernwelten für Kinder und Jugendliche genauer zu beschreiben. So werden als Beispiel die bezahlte Nachhilfe, der Schulunterricht und der PC-Kurs in einem Jugendberufshilfelehrgang in das Segment des formellen Bildungsprozesses informale Settings eingeteilt, während wir im informellen Bildungsprozess und einem nonformalen Setting die Trainingskurse im Fitnessstudio, Gespräche im Familienalltag und die Aktivitäten im Jugendzentrum wiederfinden. Die Zusammenfassung der formellen und der informellen Bildungsprozesse wird dann in ihrer Gewichtung und in ihrer Bedeutung für Kinder und Jugendliche sehr ausführlich im Bericht beschrieben.
Bildung muss sich umorientieren
Der Bericht fordert in zweierlei Hinsicht einen Paradigmenwechsel innerhalb des Bildungsgeschehens ein: Bildung hat sich an den Kindern und Jugendlichen und ihren Biografien zu orientieren und ist nicht von den Institutionen her abzuleiten. Ein zweiter Aspekt ist wichtig: Bildung, Erziehung und Betreuung in öffentlicher Verantwortung. Hieran haben sich auch die finanziellen Leistungen stärker als bisher zu orientieren. Damit setzt der 12. Kinder- und Jugendbericht die Intention des 11. Kinder- und Jugendberichtes fort und versucht, die Wirkungen der bisherigen Leistungen im Bereich Erziehung, Bildung und Betreuung zu hinterfragen.
Das wohl spannendste Kapitel dürften die Zukunftsperspektiven für ein öffentlich verantwortetes System von Bildung, Betreuung und Erziehung mit den Leitlinien als Empfehlung für das politische Handeln sein. In der Zentralaussage heißt es: "Deutschland hat sich auf den Weg gemacht, das System der öffentlichen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsangebote neu zu justieren, zu reformieren und auszubauen."
Mehr Bildung statt mehr Schule
Diese Neujustierung soll sich an verschiedenen Leitlinien orientieren. Der Lebenslauf und die Bildungsbiografie der Kinder muss in den Mittelpunkt gestellt werden. Die Trias von Bildung, Betreuung und Erziehung ist zum Ausgangspunkt zu machen. Es muss ein erweitertes Bildungsverständnis mit einer Vielfalt von Orten, Gelegenheiten und Inhalten zugrunde gelegt werden. In der öffentlichen Gesamtverantwortung für eine "Bildung für alle" ist der Anspruch auf Chancengerechtigkeit und ein partizipatives Bildungsverständnis zu verankern. Es sind tragfähige Zukunftskonzepte von Bildung, Betreuung und Erziehung in einem verbesserten Zusammenspiel sowie einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft aller bildungs- und lernrelevanten Akteure anzustreben.
In diesen Leitlinien sind im Nachhinein Eckwerte für den Auf- und Ausbau eines öffentlich verantworteten Systems von Bildung, Betreuung und Erziehung beigeordnet, die dem biografischen Lebensverlauf der ersten 12 Lebensjahre der weiteren Empfehlung an Schule und Kommune zugrunde liegen. Für die Schule gilt: Der Zielpunkt der Entwicklung darf nicht heißen mehr Schule, sondern muss heißen mehr Bildung. Grundidee eines ganztägigen Angebots ist demgegenüber eine "Entschulung der Schule" im Sinne ihrer pädagogischen Reform. Nicht nur in Bezug auf die quantitative Seite, sondern auch in Bezug auf ihren inhaltlichen Beitrag zur Gestaltung ganztägiger Angebote ist deshalb die Kinder- und Jugendhilfe ein wichtiger Partner beim Projekt "Ganztagsschule".
In den Eckwerten für den Auf- und Ausbau eines öffentlich verantworteten Systems von Bildung, Betreuung und Erziehung wird in der Perspektive deutlich angemahnt: "Öffentlich verantwortete Bildung, Betreuung und Erziehung muss deshalb herkunftsbedingte Benachteiligungen abbauen und ein neues Zusammenspiel von Lern- und Lebenswelten fördern." In diesem Zusammenhang wird davon gesprochen, dass eine gelingende Kooperation nur gestaltet werden kann, wenn vor Ort eine Bildungsplanung übergreifender gestaltet werden kann. Hieran sind endlich Strukturen, Finanzierung und Forschung auszurichten. Das KJHG bietet hier eine entsprechende Grundlage und sollte stärker in Form der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII genutzt werden.
GEW-Positionen gestärkt
In einer für die GEW wichtigen Frage bezieht der 12. Kinder- und Jugendbericht eindeutig Position: Die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern soll an die Hochschule verlegt werden. Auch wenn die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme diese wieder relativiert, ist die eindeutige Stellungnahme der Experten des Jugendberichtes von Bedeutung.
So ist der Bericht für die Praxis in vielerlei Hinsicht eine Fundgrube und eine spannende Fleißarbeit. Es bleibt zu hoffen, dass viele diesen Bericht lesen. Allerdings wird mit diesem Bericht auch wieder deutlich hervorgehoben, was die GEW in den letzten Jahren immer wieder eingefordert hat: Wir brauchen in der Bundespolitik einen inhaltlichen Rahmen und einen breiten Gestaltungsraum vor Ort in den Kommunen und in den sozialen Räumen. Dazu wird eine Veränderung im Finanzsystem dringend erforderlich sein. Ohne eine Neujustierung der Finanzen, die den Kommunen mehr finanziellen Spielraum zur Verfügung stellt, wird ein Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung und ein Abbau sozialer Benachteiligung in den Kommunen nicht möglich sein. Wenn der 12. Kinder- und Jugendbericht nicht nur eine spannende bildungspolitische Lektüre bleiben soll, muss Politik ihn zur Handlungsgrundlage nehmen. Es ist dringend notwendig, dass Bundestag und Bundesrat, die diesen Bericht noch zu diskutieren haben, daraus politisches Handeln ableiten.
Anfragen zu diesem Thema per E-Mail an antje.lindner@buero-berlin.gew.de oder norbert.hocke@buero-berlin.gew.de.
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