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Äußerst kurzfristig erhielten die Berliner Grundschulen im Januar den neuen Vordruck für das Grundschulgutachten zum Übergang auf die Oberschulen. Unmittelbar nach den Halbjahreszeugnissen mussten diese Empfehlungen für den Übergang auf die Oberschule ausgesprochen werden.
Das neue Grundschulgutachten bindet die Empfehlung für den Übergang an die Oberschulen an Durchschnittsnoten. Entscheidend sind die Noten der fünften Klasse und des Halbjahreszeugnisses der sechsten Klasse, das doppelt gewertet wird. Bei einer Durchschnittsnote bis einschließlich 2,2 ist eine Gymnasialempfehlung, von 2,8 bis 3,2 eine Realschulempfehlung und ab 3,8 eine Hauptschulempfehlung zu erteilen. Lediglich in den Zwischenbereichen spielen die Lernkompetenz der Schülerinnen und Schüler sowie ihre individuelle Lernentwicklung eine Rolle.
Ziffernnoten zählen mehr als Lernkompetenzen
Als Begründung für das neue Grundschulgutachten wird die Rechtsprechung der vergangenen Jahre angeführt. Im April 2000 war das Schulgesetz von Berlin durch die große Koalition aus CDU und SPD geändert und das Grundschulgutachten als Kriterium für den Übergang an die Oberschule verankert worden. Nach Auffassung der Gerichte gab es jedoch keine ausreichende Rechtsgrundlage, auf welcher Basis und nach welchen überprüfbaren Kriterien die Oberschulempfehlung zu geben sei. Aus Sicht der Gerichte sind nur Noten "objektiv". Viele PädagogInnen in den Grundschulen kritisieren, dass zukünftig die Noten ein so viel größeres Gewicht bekommen. Allerdings hat der Landesschulbeirat, dem das neue Grundschulgutachten zur Beteiligung vorgelegt worden war, die neuen Regelungen begrüßt.
Die GEW BERLIN hatte vor der Einführung des neuen Gutachtens gewarnt und eine Rücknahme gefordert, weil die Ziffernnoten nun bereits in der Grundschule einen zentralen Stellenwert erhalten, der reformorientierten Unterrichtsformen entgegensteht. Auch die überstürzte Einführung ohne vorherige Information und Diskussion in Kollegien und Elternschaft wurde kritisiert. Gymnasien werden in zwei Klassen eingeteilt werden. Die einen, die nur "gymnasialempfohlene" SchülerInnen aufnehmen müssen und die anderen die "den Rest" zugewiesen bekommen. Das kann sogar dazu führen, dass ein/e SchülerIn quer durch Berlin fahren muss, obwohl sie/er direkt neben einem Gymnasium wohnt.
Hohe Zielgenauigkeit bisheriger Empfehlungen
Im Schulausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin gab es am 28. Februar eine Anhörung zu diesem Thema auf Antrag der Bündnisgrünen. Sowohl der Staatssekretär als auch die eingeladenen Sachverständigen, zum Beispiel der Direktor des Humboldt-Gymnasiums in Tegel, Hinrich Lühmann, bestätigten, dass in der Vergangenheit eine hohe Zielgenauigkeit der Grundschulempfehlungen bestand. Nicht also aus pädagogischen Gründen, sondern nur infolge der durch die Gesetzesänderung ausgelösten Rechtsprechung wurden die neuen Regelungen erlassen. Die Schulen waren auf sie nicht vorbereitet. So berichtete die Stadträtin aus Pankow, Christine Keil, in ihrem Bezirk habe sich der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit einer Gymnasialempfehlung von bisher 30 bis 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht. Ähnliche Tendenzen wurden von den anderen Sachverständigen, darunter Erhard Laube, Schulleiter der Spreewald-Grundschule in Schöneberg und ehemaliger Berliner GEW-Vorsitzender, bestätigt. Der warnte davor, in einem zweiten Schritt landesweite Vergleichsarbeiten an Grundschulen einzuführen, um eine größere Vergleichbarkeit und Einheitlichkeit der Noten zu erreichen. Denn dies würde fast zwangsläufig zu einem Ranking unter den Grundschulen führen, wodurch die in der Pisa-Studie heftig kritisierte Segregation verstärkt und die sozioökonomischen Bedingungen mancher Schulen schlechter würden.
Die ausschließliche Bindung der Oberschulempfehlung an Durchschnittsnoten und die jetzt geringere Bedeutung der Lernkompetenz widerspricht pädagogischen Vorstellungen, die in den Fachabteilungen der Senatsschulverwaltung und des LISUM entwickelt worden sind. Statt dieser pädagogisch unbefriedigenden Antwort auf die Rechtsprechung der Gerichte sollten SPD und PDS das Grundschulgutachten als Kriterium für die Aufnahme an einer bestimmten Oberschule schlichtweg wieder aus dem Schulgesetz streichen.
Sabine Dübbers
Oberschulempfehlungen der Grundschulen Berlins Quelle: LSA II P, März 2002 Vergleich der Schuljahre 2000/01 und 2001/02
| Region |
Schuljahr 2000/01 |
Schuljahr
2001/02 |
Differenz Schuljahr
01/02 zu 00/01 |
|
Hauptschule |
Realschule |
Gymnasium |
Hauptschule |
Realschule |
Gymnasium |
Hauptschule |
Realschule |
Gymnasium |
| Mitte |
33,8 |
40,7 |
25,4 |
28,5 |
41,1 |
30,4 |
-5,3 |
0,4 |
5 |
Friedrichshain-
Kreuzberg |
34,5 |
38,1 |
27,4 |
24 |
41,3 |
34,7 |
-10,5 |
3,2 |
7,3 |
| Pankow |
18,6 |
51,1 |
30,2 |
11,5 |
41 |
47,4 |
-7,1 |
-10,1 |
17,2 |
Charlottenburg-
Wilmersdorf |
21,4 |
36,7 |
41,9 |
16,8 |
38,8 |
44,4 |
-4,6 |
2,1 |
2,5 |
| Spandau |
32,6 |
39,2 |
28,3 |
23,5 |
41,3 |
35,3 |
-9,1 |
2,1 |
7 |
Steglitz-
Zehlendorf |
20,2 |
36,9 |
42,9 |
17,9 |
38,1 |
44 |
-2,3 |
1,2 |
1,1 |
Tempelhof-
Schöneberg |
29,6 |
35,5 |
35 |
21,6 |
41,1 |
37,3 |
-8 |
5,6 |
2,3 |
| Neukölln |
27,9 |
43,5 |
28,6 |
24 |
38,6 |
37,4 |
-3,9 |
-4,9 |
8,8 |
Treptow-
Köpenick |
18,4 |
50,6 |
31 |
11,5 |
41,3 |
47,3 |
-6,9 |
-9,3 |
16,3 |
Mahrzahn-
Hellersdorf |
20,7 |
51 |
28,3 |
14,1 |
40,5 |
45,4 |
-6,6 |
-10,5 |
17,1 |
| Lichtenberg |
16,9 |
56,2 |
26,9 |
14,3 |
42,5 |
43,2 |
-2,6 |
-13,7 |
16,3 |
| Reinickendorf |
28,6 |
41,6 |
29,8 |
21,6 |
40,9 |
37,6 |
-7 |
-0,7 |
7,8 |
| Berlin |
25 |
44,3 |
30,7 |
18,7 |
40,5 |
40,7 |
-6,3 |
-3,8 |
10 |
|
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