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Nr. 04/2002
Öffentliche Exekution
Mit dem markigen Satz "Alles was wir alleine exekutieren können, werden wir exekutieren", ist der neue Innensenator - oberster Hüter des Beamtenrechtes - in Vorlage gegangen. Er hat damit das geltende Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamtinnen und Beamten auf der einen und dem öffentlichen Dienstherrn auf der anderen Seite offiziell aufgekündigt.

Anknüpfend an die von Politikern seit Jahren verbreiteten Vorurteile gegenüber Beamtinnen und Beamten rundete er dies durch die bemerkenswerte Begründung ab, in Berlin müsse nun Schluss sein mit der "Selbstbedienungsmentalität" der im öffentlichen Dienst Beschäftigten. Diese Aussage ist nicht nur bemerkenswert angesichts der Stellenstreichungen im öffentlichen Dienst seit zehn Jahren, sondern vor allem, wenn man sich ansieht, wer sich denn nun gerade wo und wie bedient hat und Verantwortung für die Finanzlage Berlins trägt und getragen hat.

Exekutieren kann der öffentliche Dienstherr in der Regel nur gegenüber Beschäftigten, die nicht unter einen Tarifvertrag fallen - also gegenüber den Beamtinnen und Beamten. Und hier wird dann auch mit grobem Keil angesetzt. Mit dem Abbau von weiteren 15.000 Stellen im öffentlichen Dienst und in die Dienst- und Einkommensverhältnisse eingreifenden Maßnahmen sollen - als erste Rate - 500 Millionen Euro eingespart werden.

Die zweite Rate soll durch einen "Solidarpakt" zwischen Gewerkschaften und Senat erbracht werden. In diesem Solidarpakt sollen die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes sich selbst und natürlich auch öffentlich exekutieren, in dem sie tarifvertragliche Regelungen z.B. zu Weihnachtsgeld, Arbeitszeit u.Ä. für Berlin außer Kraft setzen. Sollten die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zu einer freiwilligen Exekution nicht bereit sein, wird die zweite Rate auch noch an den vorsorglich in Geiselhaft genommen Beamtinnen und Beamten vollstreckt.

Die geplanten Streichungen

1. Für die Beamtinnen und Beamten soll die Arbeitszeit von jetzt 39,5 auf 40 Stunden erhöht werden. Dazu wird scheinheilig angemerkt, die Lehrkräfte seien von dieser Arbeitszeiterhöhung ausgenommen. Verschwiegen wird, dass die Lehrkräfte 1992 und 2000 die Arbeitszeit erhöht bekamen. Verschwiegen wird, dass die Arbeitszeitverkürzung 1988 von den Angestellten und Beamten durch drei Jahre Verzicht auf Einkommenssteigerung bezahlt wurde. Verschwiegen wird, dass das Land Berlin sich vertraglich verpflichtet hat, die Arbeitszeit Ost an West - und nicht umgekehrt - anzugleichen.

2. Beamtinnen und Beamte müssen sich privat versichern, gleichzeitig haben sie einen Anspruch auf Beihilfe. Nachdem 1997 bestimmte Leistungen aus der Beihilfe herausgenommen wurden (sog. Wahlleistungen), soll nun eine zusätzlicher Eigenanteil zwischen 50 Euro und 770 Euro pro Jahr eingeführt werden. Dies führt dazu, dass BeamtInnen für einen erheblichen Anteil ihrer unvermeidbaren Krankheitskosten nicht mehr versichert sind - und sich auch nicht versichern können. Auf Anfrage teilte eine Private Krankenversicherung mit, man stehe "den Beihilfegebern gegenüber im Wort, Kostendämpfungsmaßnahmen bei der Beihilfe nicht durch Bereitstellung eines speziellen Versicherungsschutzes zu unterlaufen." Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben einhellig gefordert, auf diese nicht zu rechtfertigende Sonderbehandlungen von BeamtInnen zu verzichten und statt dessen BeamtInnen den Zugang zur gesetzlichen Krankenkasse zu ermöglichen. Das will das Land Berlin nicht - denn die Beihilfe kostet Berlin nur rund 4 Prozent der Bruttogehaltssumme, während die anteilige Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge 8 Prozent ausmachen würde. Schon vor diesem Hintergrund ist dieses doppelte Abkassieren nicht hinnehmbar. Die GEW BERLIN bereitet hier entsprechende Klagen vor.

3. Die Regelaltersgrenze für den Bereich Lehrkräfte soll von 65 Jahre auf 68 Jahre angehoben werden. Das geht! Im § 76 des Landesbeamtengesetzes heißt es: "Für einzelne Beamtengruppen kann gesetzlich eine andere Altersgrenze bestimmt werden, jedoch nicht über das vollendete 68. Lebensjahr hinaus." Fakten sind: Kaum eine Lehrkraft erreicht die Altersgrenze. Die Regelung führt auch nicht dazu, dass Lehrkräfte automatisch drei Jahre später dienstunfähig werden. Und gespart wird durch die Regelung tatsächlich keine Mark, da in das (bundesrechtliche) Beamtenversorgungsgesetz damit nicht eingegriffen wird. Was also soll eine Regelung wie diese, die nichts bewirkt und keine Mark spart? Antwort: Medien und Öffentlichkeit haben den Eindruck, Politiker täten etwas und sie wüssten darüber hinaus, was sie tun.

4. Die zweiten 500 Millionen Euro sollen dadurch erbracht werden, dass die Gewerkschaften "Angebote" machen, worauf im Tarifbereich "freiwillig" verzichtet wird. Da könnte man z.B. - als wirkungsgleiche Übertragung auf den Tarifbereich - auf den Krankenversicherungsanteil des Arbeitgebers ganz oder teilweise "verzichten". Oder man könnte "freiwillig" satt 38,5 unbezahlt 40 Stunden in der Woche arbeiten. Beamte und Angestellte könnten auch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld verzichten. In so einem Fall -selbstredend - würden sogar die Politiker sich nicht lumpen lassen und ebenfalls verzichten.

Sollten die Gewerkschaften zu dieser - rechtlich ohnehin unwirksamen - Selbstentleibung nicht bereit sein, wird der Senat von den Beschäftigten und ihrer Interessenvertretung direkt gezwungen, andere Maßnahmen zu exekutieren. Dazu müssen dann die bereits vorsorglich mit dem Koalitionsvertrag in Geiselhaft genommenen BeamtInnen erneut bluten. Die Arbeitszeit - so hört man - soll dann auf 42 Stunden erhöht werden. Und dann kann man die seit Jahren geschonten Lehrkräfte auch nicht mehr ausnehmen, so jedenfalls steht es bereits wörtlich im Koalitionsvertrag.

Kommentar des Fraktionsvorsitzenden der PDS, Stefan Liebich, dazu: "Die Tatsache, dass wir den Menschen Geld wegnehmen müssen, um unter anderem damit die Bank zu retten, wird auch durch schönes Marketing nicht besser."

Ilse Schaad
Leiterin des Referates A

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