Neues Beurteilungsunwesen
Satirische Anmerkungen zur Erfüllung einer neuen Hauptaufgabe für Schulleitungen.
von Hans-Gerd Prause, Leiter eines Gymnasiums in Steglitz und Karla Werkentin, Leiterin einer Hauptschule in Weißensee
Man will es nicht glauben, aber der Begriff "Wesen" den man in der Verwaltungssprache glaubte überwunden zu haben, taucht wieder auf. Nach Encarta zitiert: "Das Wesen bezeichnet das im Gegensatz zum bloßen Schein eigentliche und wahre Sein." Jetzt wissen wir es. Die Lehrkraft wird also nach ihrem wahren Sein beurteilt und nicht nach dem Schein. Wie dieses nun funktioniert, wird auf zweitägigen Schulungen den SchulleiterInnen und den StellvertreterInnen beigebracht. Bewaffnet mit dem üblichen Medienkoffer treten immer zwei Personen (Schulaufsicht und SchulleiterIn) in die Arena und versuchen ihr frisch gewonnenes Wissen über das Beurteilungswesen einer kritischen Zuhörerschaft näher zu bringen. Kritisch deshalb, weil die meisten Anwesenden sehr wohl wissen, dass die dienstliche Beurteilung einen anderen Charakter haben soll als bisher. Die damalige Expertenkommission unter dem Vorsitz des Ministers a.D. Scholz machte 2000 den Vorschlag, " ... in der Berliner Verwaltung mit einem System dienstlicher Beurteilungen [zu] arbeiten, das für die um Leistungsanreize und Beförderungen konkurrierenden Beschäftigten ihren Standort in der Konkurrenz bestimmt. Ein rankingorientiertes System ... ist die Grundlage für eine Bewilligung von Leistungsanreizen." Deutlicher kann man den Grund für das neue Beurteilungswesen nicht formulieren.
Mit dem neuen Schulgesetz haben SchulleiterInnen Vorgesetztenfunktion erhalten. Nicht so richtig, aber für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen langt es. Folglich müssen wir geschult werden, denn es gilt, die Vorgesetzten in Führungskräfte umzuschulen. Schließlich sind wir u.a. dafür verantwortlich, Leistung der Mitarbeiterinnen zu stimulieren. Damit jene dabei keinen hilflosen Eindruck machen, dürfen sie nun für diese endlich dazu das Instrument dienstliche Beurteilung nutzen. Dienstliche Beurteilungen sind also ein probates Mittel, Schwung in die Schule zu bringen. Irgendwie muss ja auf PISA reagiert werden!
Die neuen dienstlichen Beurteilungen sind standardisiert. Der/die KollegIn erhält zur Orientierung einen Bogen, aus dem ersichtlich ist, was für die Arbeit als unerlässlich angesehen und was besonders gewürdigt wird. Jetzt weiß man, dass man fachlich korrekt unterrichten soll, erziehen soll, mit anderen Behörden zusammenarbeiten soll, Unterricht "öffnen" soll, Eltern fachgerecht informieren soll. Das musste aus Sicht der Senatsverwaltung dem Fußvolk endlich mal gesagt werden, denn irgendeinen Grund muss es für das mittelmäßige Ranking der Berliner Schule geben.
Früher musste der/die LehrerIn eine Stunde halten, die Schulaufsicht kam, begutachtete und arbeitete die Ausführungen des Schulleiters in die dienstliche Beurteilung mit ein. Es entstanden blumige Texte, die auf alle Fälle Unterhaltungswert hatten. Es gab dann eine Gesamtnote von 1 bis 5. Die schlechteste Note bekam sowieso niemand, die 4 auch nicht. Jetzt gibt es Buchstaben, von A bis E. Nüchtern betrachtet macht es keinen Unterschied, ob in Buchstaben oder in Ziffern zensiert wird, denn ein E erhält sowieso niemand, beim D wird man sich auch vorsehen. Der Rest kann dann auf A, B und C verteilt werden.
Diese Sichtweise lässt sich aber mit der neuen Philosophie des Rankings nicht vereinbaren. Mit dem neuen System ist der Maßstab der Leistungsbeurteilung festgelegt. Ein C soll erhalten, wer den Anforderungen in jeder Hinsicht entspricht, die Arbeit hundertprozentig korrekt erledigt, also z.B. fachlich korrekt unterrichtet. Bleibt nur ein kleines Problem: Wie unterrichtet man fachlich korrekter oder gar fachlich am korrektesten? Wenn aber fachlich korrektes Unterrichten zwar den Anforderungen entspricht, aber nicht mehr steigerungsfähig ist, dann haben wir nicht nur ein kleines, sondern ein recht großes Problem.
Oder muss ganz anders gedacht werden? Wer den Anforderungen entspricht, wer also ein C erhalten soll, arbeitet unter exakter Beachtung der Vorschriften, lechzt danach, vollständig allen Anforderungen zu entsprechen, macht entsprechend Dienst nach Vorschrift bis der Laden zusammenbricht. Da das niemand will, am wenigstens das Fußvolk selber, kann es also nur noch A- bzw. B-Lehrkräfte geben. Wieder daneben gedacht?
Was machen wir jetzt mit den hundertfünfzigprozentigen KollegInnen? Kann es überhaupt mehr als hundert Prozent geben? Gibt es nun ein A oder B noch oder nicht? Diese Frage lässt sich tatsächlich beantworten. B-Beamte übertreffen die Anforderungen und A-Beamte übertreffen die Anforderungen in besonderem Maße. Da die Beurteilung dazu dient, den Beamten zu motivieren, muss es zwangsläufig ein A oder ein B geben können. Und wieder ist Transparenz angesagt. Es wird quotiert. Achtung, bei der Quotierung darf man die Besoldungsgruppen nicht durcheinander werfen! Für die Schule heißt das, dass die A 12- und die A 13-KollegInnen getrennt quotiert werden. Das ist an sich logisch, denn an die höheren Besoldungsgruppen sind schärfere Maßstäbe anzulegen als an die niedrigen Besoldungsgruppen. Wenn aber der A 12er keine Chance hat, ein B oder A zu bekommen, ist er traurig und nicht mehr leistungsorientiert. Das kann sich die Berliner Schule nicht leisten. Als Quoten werden 15 Prozent für den Buchstaben A und 35 Prozent für den Buchstaben B vorgeschlagen, der Rest bekommt dann C und freut sich, auch wenn er nicht weiß, wie das fachlich korrekte Unterrichten noch steigerungsfähig sein sollte. Wie schon gesagt, D und E vernachlässigen wir.
Jetzt fragt sich die geneigte LeserIn, wie die Autoren zu dieser Feststellung kommen? Gesegnet sei das Internet. Bei genauerem Suchen (www.verwaltungsmanagement.info dann bei search den Namen Dulisch eingeben) trifft man auf eine wunderbare Power-Point-Präsentation. Deren Autor ist selbst ein glühender Verfechter der Quotierung der Noten, denn "Quotierung wirkt der Tendenz zur Milde und dem Hierarchie-Effekt entgegen, trägt zu einheitlichem Maßstab bei, erhöht die Vergleichbarkeit, steigert Transparenz, sichert die Leistungsauswahl." Nun wurde zwar von der Senatsverwaltung keine Quote, keine zahlenmäßig festgelegten Anteile für A, B oder C vorgegeben. Doch dies ist eher ein noch auszumerzender Schönheitsfehler. Die Bezahlung nach Leistung ist das Ziel. Und für den Weg dorthin gibt es für die SchulleiterIn gute Gründe, die genaue Anzahl festzulegen und schon stimmt der Laden. Damit die SchulleiterIn nicht verzweifelt bei der Quotierung wird geraten, das Kollegium zu gruppieren: in deutlich leistungsstärkere, in deutlich leistungsschwächere, in durchschnittliche Mitarbeiter. Anfangen soll er/sie mit den Mitarbeitern, die am einfachsten einzuordnen sind. Dann lässt sich die Skala in der Regel plausibel ergänzen. Natürlich muss der Beurteiler aufpassen, damit er auf keinen Fall die Quote überschreitet. Dann passiert Schreckliches! Das diente in einer Schulungsveranstaltung tatsächlich als warnendes Beispiel: Ein Beamter, der zu gut beurteilt wird, lässt in seiner Leistung nach! Schlimmer noch: Wenn es einen zu großen Anteil guter oder sehr guter Lehrkräfte in einem Kollegium geben sollte, dann passiert automatisch etwas ganz Fürchterliches: Ihnen fehlt der Anreiz, sie ließen sich nicht mehr zu mehr Leistung stimulieren. Die Schulleitung wäre am Ende ihres Lateins. Das wollen wir doch nicht. (Oder wollte man damit erklären, warum Verwaltung so mies funktioniert: Es sind einfach zu viele "sehr gute" Beamte am Werk?). Sollte es stimmen, dass ein Schulaufsichtsbeamter gemeint haben soll, er sei der einzige Beamte in Berlin, der ein A verdiente, dann irrt er sich. Er scheint uns nicht zu kennen, denn wir sind nicht etwa A-Beamte, nein, wir sind 1 A-Beamte! Wer hätte daran Zweifel?
Wichtig: Keine Schulleiterin ist an irgendeine Quote gebunden. Kein Schulaufsichtsbeamter kann einen Schulleiter zwingen, eine Quote einzuhalten. Die Gesamtnote lässt sich nicht durch die Anzahl der Kreuzchen und deren Durchschnitt ermitteln, sondern muss begründbar sein.
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