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Nr. 05/2002
Schwerpunkt: Pflegefall(e) Computer
Netzwerkbetreuung an den Schulen

Stellungnahme der AG-Medien der GEW BERLIN

In dem Schreiben "Benennung eines/r IT-Beauftragten" der KorBIT im Landesschulamt vom 12.9.01 werden die Schulleitungen der Berliner Schulen gebeten, der KorBIT eine "geeignete schulische oder außerschulische Person oder Einrichtung Ihres Vertrauens zu benennen, welche die Aufgaben des/der IT-Beauftragten an Ihrer Schule wahrnehmen wird."

Dabei wird der Grund für diese Benennung richtig erkannt: "In der Berliner Schule nimmt die IT-Ausstattung stetig zu, wobei die Vernetzung aller Schulrechner untereinander und mit dem Internet zum Standard gehört. Aufbau und Unterhaltung von Rechnernetzen verursachen einen enormen Arbeitsaufwand, der in Berlin bis heute - historisch so gewachsen - von Lehrern bewältigt wird. Das Spektrum der hierbei anfallenden Aufgaben reicht von der Planung, der pädagogischen und technischen Systembetreuung, der Sicherung von Daten bis zur technischen Wartung und Reparatur. Diesen Aufgaben müssen sich Land und Schulträger stellen."

Konsequenzen werden jedoch nur halbherzig gezogen. Wird zu Beginn des KorBIT-Papiers noch der Eindruck erweckt, die technische Netzwerkbetreuung sei von der pädagogisch-organisatorischen Netzwerkbetreuung getrennt, findet sich bei der Aufgabenbeschreibung diese Trennung nicht mehr. Stattdessen werden einige Aufgaben der IT-Beauftragten aufgezählt.

So umfangreich der Aufgabenkatalog, einschließlich der Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung, Erstellung eines Tätigkeitsberichtes alle Vierteljahre, so bescheiden ist die Honorierung durch die Zahlung einer "Anerkennungsprämie":

IT-Beauftragte an Grundschulen werden für etwa zwei Zeitstunden wöchentlich mit einem Betrag von 256 Euro vierteljährlich, an Oberschulen (Sek. I) und Sonderschulen für etwa 3 Zeitstunden wöchentlich mit einem Betrag von 383 Euro vierteljährlich und an Oberschulen mit gymnasialer Oberstufe für etwa 3,5 Zeitstunden wöchentlich mit einem Betrag von 447 Euro vierteljährlich "honoriert".

Insgesamt stellt das Schreiben von KorBIT eine herbe Enttäuschung dar: Erst wird ein umfangreicher Aufgaben-Bereich für einen IT-Beauftragten vorgestellt und dann wird suggeriert, dieser Bereich sei mit maximal 3,5 Zeitstunden in der Woche zu bewältigen; dies ist für die KollegInnen der blanke Hohn. Ihnen wird damit gesagt: Deine Arbeit ist allenfalls eine kleine Anerkennungsprämie wert. Von uns wird daher das KorBIT-Papier abgelehnt!

Wir fordern den Schulsenator auf, stattdessen ein Konzept zur Netzwerkbetreuung in den Schulen zu entwickeln und sich dabei an den Eckpunkten zu orientieren, die in den "Empfehlungen zur Planung und Betreuung von Rechnersystemen an Schulen" der Gesellschaft für Informatik (GI) vorgeschlagen werden:

Detaillierte Angabe der tatsächlichen Aufgaben eines IT-Beauftragten ( und nicht die Angabe eines Teils, wie im KorBIT-Papier geschehen), u.a. zu den Themen:

  • Schulung und Fortbildung von LehrerInnen
  • Beratung, Unterstützung und Betreuung von SchülerInnen
  • konzeptionelle Beratung von Schulleitung und Schulträger
  • Unterstützung von Unterricht
  • eigene Fortbildung
  • Planung und Auswahl von Hard- und Softwareanschaffungen
  • Anleitung und Kontrolle der technischen Systembetreuung
  • Einrichtung, Wartung und Pflege der Rechnersysteme
  • Datensicherung

Pädagogische und technische Systembetreuung müssen getrennt werden

Statt der Zahlung einer Anerkennungsprämie sollten Finanzmitteln zur Einstellung entsprechend ausgebildeten Personals bereitgestellt werden. Für die technische Systembetreuung ist eine halbe bis zu einer ganzen Stelle pro Schule notwendig. Für die pädagogische Systembetreuung sollte man Unterrichtsentlastungen von 4 - 12 Wochenstunden vorsehen, je nach Komplexität des Systems, Größe der Schule und Unterstützung durch anderes Personal. Da es sich um Aufgaben handelt, die bisher nicht in den Rahmen der bestehenden Schulorganisation eingearbeitet sind, müssen diese Finanzmittel zusätzlich bereitgestellt werden.

Nur wenn man nicht bei der Ausstattung der Schulen mit Rechnernetzen stehen bleibt, sondern die Aufgaben der pädagogischen und technischen Systembetreuung wahrnimmt, anerkennt und entsprechende Finanzmittel zu ihrer Bewältigung bereit stellt, wird man die IT-Ausstattung in den Schulen zum pädagogischen Erfolg führen können.

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