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Nr. 07-08/2002
Schwerpunkt: Sozialpädagogen
Schulsozialarbeit - was ist das?

Für die Gestaltung positiver Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche ist eine verbindliche Kooperation von Jugendhilfe und Schule notwendig. Schule kann sich nicht nur als Lernort begreifen, sondern muss sich verstärkt auch um Erziehungsaufgaben kümmern und damit Lebensort für Heranwachsende werden.

Weder Schule noch Jugendhilfe sind alleine in der Lage, die Ganzheitlichkeit ihres pädagogischen Auftrages umzusetzen. Die Jugendhilfe muss entsprechend dem Prinzip der Lebensweltorientierung den Bildungsprozess mit gestalten. Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden; so dass Schulsozialarbeit flächendeckend ausgebaut werden kann.

Zur Zeit gibt es unter dem Begriff Schulsozialarbeit ein breites Spektrum von Konzepten. Dies führt auf der einen Seite zu Unsicherheiten und Kooperationsschwierigkeiten, andererseits aber auch zu einer belebenden Vielfalt von Handlungsansätzen.

Verbindliche Regelungen

In allen Fällen aber ist unbestritten, dass die Zusammenarbeit von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften nicht vom guten Willen der einzelnen Personen abhängig sein darf. Die Zusammenarbeit muss auf Dauer verbindlich vereinbart und vor allem gleichberechtigt stattfinden. Personelle und finanzielle Mindeststandards für die Schulsozialarbeit müssen abgesichert sein.

Rolle der Schulsozialarbeit

Unter Schulsozialarbeit verstehe ich eine verbindlich vereinbarte, dauerhafte und gleichberechtigte Kooperation von Jugendhilfe und Schule, durch die professionelles sozialpädagogisches Handeln im schulischen Lebensraum verankert wird. Sie steht in alltäglicher und systematischer Kooperation mit der Schule und ist mit anderen Jugendhilfeeinrichtungen und sozialen Diensten vernetzt. Für die Schule stellt sie eine zusätzliche pädagogische Ressource dar, denn sie bringt jugendhilfespezifische Ziele, Tätigkeitsformen, Methoden und Herangehensweisen in die Schule ein, die auch bei einer Erweiterung des Bildungsauftrages der Lehrkräfte nicht durch die Schule allein realisiert werden können. Die Aufgaben der Schulsozialarbeit leiten sich aus dem §1 des Kinder- und Jugend-Hilfe-Gesetzes (KJHG) ab:

  • Sie fordert die soziale und individuelle Entwicklung der Heranwachsenden.
  • Sie trägt dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen.
  • Sie berät Lehrkräfte und Eltern in Erziehungsfragen.
  • Sie schützt die Heranwachsenden vor Gefahren.
  • Sie trägt dazu bei, positive Lebensbedingungen zu erhalten und zu schaffen.
  • Sie gestaltet Schule zum Lebensraum.

Klassische Gruppenarbeit

Schulsozialarbeit im klassischen Sinne umfasst Gruppenarbeit, in der die Bedürfnisse, Interessen und das gemeinsame Handeln von Heranwachsenden im Vordergrund stehen. Die Gruppenarbeit dient u.a. zur Verbesserung persönlicher und sozialer Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen. Durch die tägliche Präsenz der sozialpädagogischen Fachkräfte haben die SchülerInnen die Möglichkeit, ein Vertrauensverhältnis zu ihnen aufzubauen und sich in Problemsituationen Rat zu holen. Darunter sind individuelle Angebote und Gruppenangebote zu verstehen, die gezielt benachteiligte, beeinträchtigte und gefährdete Kinder und Jugendliche darin unterstützen, die Schule und ihre Anforderungen zu bewältigen. Während der Abbau von Leistungsdefiziten und das Schließen von Wissenslücken eine schulische Aufgabe ist, besteht die Aufgabe der Schulsozialarbeit bei diesen Kindern und Jugendlichen darin, ihnen bei der Bewältigung der hinter den Lernproblemen stehenden Lebensprobleme zu helfen, sie darin zu unterstützen, einen persönlichen Sinn im erfolgreichen Schulbesuch zu finden, ihre Persönlichkeit zu stärken und ihnen das soziale Umfeld zu erschließen.

Offene Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit kann aber auch in offener Arbeit, wie z.B. Schülertreffs, Schülercafé, Arbeitsgemeinschaften u.ä. stattfinden. Diese Angebote stehen zu bestimmten vereinbarten Zeiten allen offen. Sie geben den Heranwachsenden Gelegenheit sich zu treffen, auszutauschen, Vergnügen und Entspannung zu erleben, aber auch Anerkennung und Eigenverantwortung zu erfahren. Für den Oberstufenbereich ist Schulsozialarbeit genau so wichtig wie für die Grundschule. Es ist für Jugendliche schwieriger geworden, nach der Schule den Einstieg ins Berufsleben zu finden. Schulsozialarbeit soll Jugendliche darin unterstützen, sich über berufliche Interessen klar zu werden, ihre Möglichkeiten, Stärken und Schwächen realistisch einzuschätzen. Weitere Felder der Schulsozialarbeit sind: Kinder- und Jugendberatung, schulbezogene Hilfen, Konfliktbewältigung, Kooperation im Gemeinwesen usw..

Kooperation der Fachkräfte

Die spezifischen Wirkungen von Schulsozialarbeit ergeben sich gerade aus dem Sachverhalt, dass mit Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften zwei unterschiedliche pädagogische Professionen am Ort Schule gleichberechtigt zusammenarbeiten und sich wechselseitig ergänzen. Das daraus zwischen Schulsozialarbeit und Schule resultierende Spannungsverhältnis kann fruchtbar für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen genutzt werden, wenn Konflikte aus Konkurrenzen und gegenseitigen Grenzüberschreitungen durch Vereinbarungen vermieden werden. Eltern, Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte müssen sich gleichberechtigt um die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen bemühen. Keinesfalls darf die Einrichtung von Schulsozialarbeit dazu führen, dass sich Lehrkräfte quasi aus ihrer pädagogischen Verantwortung für die SchülerInnen verabschieden und sich auf die Funktion der Wissensvermittlung zurückziehen. Für die gelingende Kooperation zwischen Schule und Schulsozialarbeit ist Voraussetzung, dass sich Lehrkräfte und Schularten verstärkt den sozialpädagogischen Bedingungen ihrer eigenen Arbeit öffnen.

Fest vereinbarte Strukturen

Damit Kooperation funktionieren kann, braucht sie fest vereinbarte Strukturen:

Es muss gewährleistet sein, dass Schulsozialarbeit ihren eigenständigen Auftrag mit einem sozialpädagogischen Handlungsansatz in der Schule verwirklichen kann.
  • Die Schulsozialarbeit muss eingebunden sein in die örtlichen bzw. regionalen Jugendhilfestrukturen, damit sie die Schule mit Jugendhilfeeinrichtungen vernetzen kann.
  • Alle Lehrkräfte werden über Konzept und Aktivitäten der Schulsozialarbeit und über die Kooperationsmöglichkeiten informiert.
  • Die sozialpädagogische Fachkräfte müssen sich an der Schulentwicklung beteiligen.
  • Es müssen feste Zeiten für die Kooperation von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften zur Verfügung stehen.
  • Es finden gemeinsame Fortbildungen von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften statt.
  • An der Schule muss ein Kooperationsausschuss eingerichtet werden, in dem Schulleitung, Vertreter der Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte, Trägervertreter, Schülervertretung und Elternvertretung grundlegende Fragen der Kooperation miteinander beraten und klären.
  • Die Kooperation muss ferner durch entsprechende Strukturen bezirks- und landesweit unterstützt und angeleitet werden.
  • Flächendeckender Einsatz von Schulsozialarbeit

    Um dieses zu gewährleisten, sind einige Grundvoraussetzungen nötig. Schulsozialarbeit muss sowohl durch einen eigenständigen Paragraphen im KJHG bundesgesetzlich abgesichert werden als auch im Schulgesetz eine definierte gesetzliche Grundlage erhalten. Analog zu §81 des KJHG sollen darin die Schulen zur Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendhilfe verpflichtet werden.

    Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung müssen miteinander verbunden und durch gemeinsame Planungsgruppen erstellt werden.

    Auch bei der Reform der Lehrerbildung sind sozialpädagogische Inhalte aufzunehmen und in der Ausbildung von Sozialpädagogen sind Schulen als ein Tätigkeitsfeld für soziale Arbeit stärker zu berücksichtigen. In der langfristigen Perspektive müssen die pädagogischen Ausbildungen miteinander vernetzt und in ein gemeinsames Grundstudium mit anschließender Spezialisierung überführt werden.

    Die Finanzierung von Schulsozialarbeit muss auf Dauer geregelt werden.

    Marion Leibnitz
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