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Nr. 7-8 / 2006: Kopie mit Folgen / Renten ankoppeln

KOPIE MIT FOLGEN

Schadensersatzanspruch für beschädigten Kopierer gegenüber Lehrkraft berechtigt

Beschädigen Lehrkräfte Unterrichtsmaterial oder schuleigene Gegenstände grob fahrlässig oder vorsätzlich, müssen sie für die entstandenen Kosten gerade stehen. Strittig im vorliegenden Verfahren war neben dem Schadensersatzanspruch gegenüber Lehrkräften auch die Frage, wer zuständig ist, den Schadensersatz geltend zu machen. Es ging um das folgende Dilemma.

Kommunale Schulträger stellen die Sachkosten im Rahmen des Unterrichtsmaterials und der Ausstattung. Die Lehrkräfte, die unter Umständen Schäden an diesen Dingen verursachen, sind hingegen Beschäftigte des Landes. Ein kommunaler Schulträger wollte deshalb das zuständige Land veranlassen, den Schaden an einem Kopierer gegenüber einer Lehrkraft geltend zu machen – der Weg der so genannten „Drittschadensliquidation“. Der Sachschaden am Gerät war durch eine zum Kopieren nicht geeignete Plastikfolie entstanden, die der Lehrkraft allerdings von der Schulsekretärin ausgehändigt worden war. Das Land lehnte die Drittschadensliquidation mit dem Hinweis auf eine mögliche Mitschuld der Sekretärin ab. Das OVG Koblenz stellte klar, dass das Anliegen des kommunalen Schulträgers berechtigt sei. Um den Schulträger vor finanziellen Härten zu schützen, sei die Schadensliquidation im Drittinteresse ausdrücklich anerkannt, auch die Voraussetzungen dafür seien in diesem Fall erfüllt. Das Kopieren auf Folie wurde von den OVG-Richtern nicht als alltäglicher Gebrauch eines Kopiergeräts bewertet. Die Lehrkraft, die erst kurz an der Schule tätig war, hätte eine ausführliche Unterweisung in die Funktionen des Kopiergerätes von sich aus verlangen müssen. Die kurze Verständigung mit der Sekretärin sei nicht ausreichend gewesen. Die Lehrkraft habe somit ihre Sorgfaltspflicht verletzt und grob fahrlässig gehandelt. Das OVG gab deshalb dem Schadensersatzanspruch gegenüber der Lehrkraft statt. (Beschluss OVG Koblenz vom 28. Mai 2005 – AZ 12079/03)

RENTEN WIEDER ANKOPPELN

Information zu Rentenanpassung und Rentenangleichung

Wie bereits aus den Medien zu erfahren war, wird es zum Juli 2006 die dritte Nullrunde für die RentnerInnen in den alten und neuen Bundesländern in Folge geben. Eigentlich ist es für die fast 20 Millionen RentnerInnen eine weitere Minusrunde. Denn die gezahlte Bruttorente der letzten drei Jahre verlor infolge fehlenden Inflationsausgleiches 4,8 Prozent an Kaufkraft. Hinzu kommen die finanziellen Mehrbelastungen durch die Zahlung des vollen Pflegebeitrages ab April 2004 in Höhe von 0,85 Prozent und die durchschnittliche Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages ab Juli 2005 um 0,45 Prozent. Ganz zu schweigen von den finanziellen Mehrbelastungen infolge der Gesundheitsreform.

Nehmen wir den Rentenversicherungsbericht 2005 ernst, und wir tun es, dann sind auch für die Jahre 2007 und 2008 wiederum Nullrunden zu erwarten. Denn nach diesem Bericht soll es erst wieder eine Rentenanpassung im Juli 2009 geben. Prognostiziert wird eine Erhöhung des aktuellen Rentenwertes West um 0,10 Euro und des aktuellen Rentenwertes Ost um 0,11 Euro.

In dieser Aufzählung der finanziellen Verschlechterungen der RentnerInnen sind noch nicht einmal die höhere Besteuerung der Renten ab Januar 2005, die Belastungen durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent sowie die Zahlung des vollen Beitrages der Krankenversicherung auf Betriebsrenten enthalten. Letzteres findet das Bundessozialgericht für nicht zu beanstanden. So bleibt den Betroffenen nur noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht.

Wer mit der beschriebenen Situation des steten Sozialabbaues und der damit verbundenen Senkung des Nettorentenniveaus nicht einverstanden ist, sollte zur Feder greifen und sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wenden. In einem solchen Schreiben sollte aufgezeigt werden, wie sich eine solche Politik persönlich auswirkt. Zugleich sollte eine Trendwende in der Rentenpolitik sowie ein Ende von weiteren finanziellen Belastungen für Gesundheit und Pflege gefordert werden.

Die Rentenangleichung betrifft dagegen nur die Bestandsrentner und künftigen Rentner aus den neuen Bundesländern und dem Ostteil Berlins. Also all jene mit Entgeltpunkten (EP) Ost im Versicherungsverlauf. Noch immer gibt es für einen Entgeltpunkt Ost 3,16 Euro weniger als in den alten Bundesländern.

Das bedeutet, um nur zwei Beispiele zu nennen, bei erreichten 45 EP 142,20 Euro und bei 60 EP sogar 189,60 Euro monatlich weniger Bruttorente. Sollte es im Jahre 2009 zur prognostizierten Rentenanpassung kommen, dann würden sich diese Beträge lediglich um 0,45 bzw. 0,60 Euro verringern. Die Bundesregierung selbst rechnet mit der Angleichung der aktuellen Rentenwerte Ost an West nicht vor dem Jahre 2030.

Deshalb fordern wir von der Bundesregierung, dem Bundestag und vom Bundesrat eine politische Lösung dieses Problems und unterstützen den Verdi-Vorschlag, aus Steuermitteln den OstrentnerInnen nach einem Stufenplan jährlich zum 1. Juli einen Angleichungszuschlag zu zahlen. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die getroffenen Übergangsregelungen im Jahre 1990 von einer raschen Angleichung der wirtschaftlichen Verhältnisse in den neuen Bundesländern an die alten Bundesländer ausgingen. Dieser Prozess sollte im Wesentlichen 1996 abgeschlossen sein. Aber 16 Jahre nach der Wiedervereinigung haben wir in Deutschland immer noch zwei Rentengebiete mit unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen.

Der Verdi-Vorschlag soll in einem Workshop am 17.Juli in Berlin mit den DGB-Gewerkschaften und Sozialverbänden sowie mit Betroffenen diskutiert werden. Zum Workshop laden Verdi und GEW ein. Als AG Altersversorgung des Landesseniorenausschusses der GEW BERLIN begrüßen wir ausdrücklich die Initiative unseres Hauptvorstandes und unterstützen diese Aktivität.

Das Programm sieht zum einen Darlegungen zur aktuellen Entwicklung der Rentenversicherung, zur Rentenangleichung Ost und zum Verdi-Vorschlag und eine Podiumsdiskussion vor. Uns ist bewusst, dass ein solches Vorhaben nur Erfolg versprechend ist, wenn alle Betroffenenverbände eine einheitliche Forderung an die Politik herantragen, wenn alle Betroffenen ein solches Vorhaben unterstützen und wenn es uns gelingt, die politischen Entscheidungsträger für unser Anliegen zu gewinnen.

Werner Gollmer, AG Altersversorgung

Petitionsausschuss des 16. Deutschen Bundestages, Platz der Republik, 11011 Berlin.

 

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