| Psychomentale und psychosoziale Belastungen dürfen an den Berliner Schulen nicht ermittelt werden.
Die kontinuierlich gewachsene Belastung des pädagogischen Personals ist in einer Vielzahl von Untersuchungen nachgewiesen und dokumentiert worden. Mit einer vom Gesamtpersonalrat initiierten Befragung sollten konkrete Belastungsdaten für einzelne Berliner Schulen ermittelt werden, damit auf dieser Ebene begonnen werden kann, besonders schwerwiegende Belastungen zu beseitigen. Neun Monate arbeiteten Personalräte mit Vertretern des Landesschulamtes (LSA) und Mitarbeiterinnen des Arbeitsmedizinischen Vorsorgezentrums (AMVZ = überbetrieblichen Dienst für das LSA) an der Konzeption für diese Untersuchung an den allgemeinbildenden Schulen Berlins.
Basis der Ende Januar 2002 fertigen Konzeption war eine von Professor Rudow (TFH Merseburg) entwickelte Prüfliste, die vom Bundesverband der Unfallkassen unter der Nummer GUV 50.11.60 als empfohlenes Instrument zum Einsatz an Schulen veröffentlicht worden ist. Sie sollte sechs Jahre nach Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes den Einstieg in die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen für pädagogisches Personal bringen.
Das Konzept wurde dem Gesamtpersonalrat zur Mitbestimmung vorgelegt, aber noch bevor der seine Zustimmung dazu erteilen konnte, wurde der gesamte Vorgang vom Leiter des LSA zurückgezogen. Was war passiert?
Die Kultusminister hatten sich im Herbst 2001 mit dem Problem "Gefährdungsbeurteilung des Lehrerarbeitsplatzes" beschäftigt. In einer Stellungnahme des Unterausschusses Schulrecht vom Oktober 2001 heißt es zu der von Prof. Rudow entwickelten Prüfliste: "Die beabsichtigte Lehrerbefragung gibt ein subjektives Belastungsempfinden in einem atypischen und den Arbeitsauftrag der Lehrkraft nur teilweise erfassenden Arbeitsplatz Schule wieder. Der Lehrerarbeitsplatz ist durch eine weitgehende Selbstbestimmtheit der örtlichen und zeitlichen Arbeitsaufteilung definiert." Danach wird dann die Katze aus dem Sack gelassen: die "eigenverantwortliche Arbeitsorganisation jenseits der Pflichtunterrichtsstunden durch die einzelne Lehrkraft hat einen wesentlichen Einfluss auf die jeweilige individuelle psychische Belastung der Lehrkraft, d.h. die psychische Belastung der einzelnen Lehrkraft .... wird maßgebend durch die außerunterrichtliche persönliche Arbeitsorganisation mit gesteuert." Damit es auch ganz Begriffsstutzige begreifen, heißt es weiter: "Die unzureichende Unterrichtsvorbereitung hat .... unmittelbare Rückwirkung auf den Stressfaktor in der Schule wie die verspätet korrigierte und zurückgegebene Klassenarbeit."
Fazit: Nur wer sich schlecht vorbereitet hat Stress. Da dies in der Befragung keinerlei Berücksichtigung findet, wenn es denn überhaupt erfassbar ist, taugt der Fragebogen nichts. So einfach ist das! Dass die gesamte Stressforschung andere Aussagen macht, ficht die Kultusminister nicht an. Damit niemand auf die Idee kommt, die Fragen ein wenig umzuformulieren um doch noch eine Befragung durchführen zu können, folgt dann das Totschlag-Argument:"Das Abfragen eines subjektiven Belastungsempfindens ist darüber hinaus ein unzulässiges Instrumentarium für die Erhebung objektiver Stress begründender Faktoren."
Das Abfragen subjektiven Belastungsempfindens ist in der Arbeitswissenschaft ein anerkannte Methode der Datengewinnung. Zur Ermittlung der Belastungen bei der Bildschirmarbeit hat die Senatsinnenverwaltung selbst ein subjektives Befragungskonzept entwickelt. Im "Handbuch psychologischer Arbeitsanalyseverfahren" werden Befragungen, die grundsätzlich immer subjektive Empfindungen und Einschätzungen abfragen als naheliegende Methoden beschrieben, "denn die Arbeitenden kennen ihre eigene Arbeitstätigkeit am besten." Und in einem von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin entwickelten Befragungskonzept (BASA) ist die Abfrage subjektiven Belastungsempfindens selbstverständlicher Bestandteil der Untersuchung.
Offenbar fürchten die Kultusminister Befragungen an Schulen, weil sie das wahre Ausmaß der täglichen Arbeitsbelastungen offenbaren würden und die Kultusminister als Arbeitgeber handeln müssten. Solange man jedoch das Opfer zum Täter machen kann, kann alles so bleiben wie es ist.
Manfred Triebe |