| Bislang sind Aufgaben und Stellung von Schulsozialarbeit sehr unterschiedlich geregelt und anerkannt. Die Bundesfachgruppe Sozialpädagogische Berufe in der GEW fordert in ihrem Positionspapier vom September 2002 die Ausweitung und Professionalisierung dieses wichtiger werdenden Bereichs von Schule und stellt ihre Thesen zur Diskussion.
Unter Schulsozialarbeit verstehen wir ein professionelles sozialpädagogisches Angebot, das durch verbindlich vereinbarte und gleichberechtigte Kooperation von Jugendhilfe und Schule dauerhaft im Schulalltag verankert ist. Sie verbindet verschiedene Leistungen der Jugendhilfe miteinander und ist mit diesem Angebot im Alltag von Kindern und Jugendlichen ständig präsent und ohne Umstände erreichbar. Sie bringt jugendhilfespezifische Ziele, Tätigkeitsformen, Methoden und Herangehensweisen in die Schule ein, die auch bei einer Erweiterung des beruflichen Auftrages der Lehrkräfte nicht durch diese allein realisiert werden können. Für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern öffnet die Schulsozialarbeit neue Zugänge zum Leistungsangebot der Jugendhilfe und erweitert deren präventive und integrative Handlungsmöglichkeiten.
Unter systematischem Gesichtspunkt ist Schulsozialarbeit ein Aufgabengebiet der Jugendhilfe. Rechtliche Grundlagen sind das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), seine Ausführungsgesetze und, soweit vorhanden, entsprechende Gesetze, Richtlinien, Erlasse und andere Regelungen für die Tätigkeit sozialpädagogischer Fachkräfte an Schulen.
Schulsozialarbeit dient den allgemeinen Zielen und Aufgaben der Jugendhilfe nach § 1 KJHG und setzt sie unter den spezifischen Bedingungen und Anforderungen des schulischen Lebensraumes um:
- Sie fördert die individuelle und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, - unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen -, indem sie an der Schule Aktivitäten anbietet, durch die Schülerinnen und Schüler über das schulische Angebot hinaus ihre Fähigkeiten entfalten, Anerkennung erfahren und soziale Prozesse gestalten können.
- Sie trägt dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, indem sie Ausgrenzungen und dem Risiko des Scheitern in der Schule entgegenwirkt und schulisch weniger Erfolgreiche darin unterstützt, ihre Stärken zu entfalten, Ressourcen zu erschließen und Lebensperspektiven zu entwickeln.
- Sie berät Lehrkräfte und Eltern in Erziehungsfragen, indem sie sozialpädagogische Sicht- und Handlungsweisen in die Schule einbringt und eine Brückenfunktion zwischen den einzelnen Sozialisationsinstanzen wahrnimmt. Sie schützt Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl, indem sie an der Schule Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Lebensprobleme und Risiken leistet, zur Selbsthilfe befähigt und spezielle Hilfen vermittelt.
- Sie trägt dazu bei, positive Lebensbedingungen zu erhalten bzw. zu schaffen, indem sie daran mitwirkt, Schule als Lebensraum so zu gestalten, dass alle darin ihren Platz haben, vielfältige Beziehungen zum sozialen Umfeld bestehen und dass Kinder und Jugendliche sich an der Gestaltung des Lebensraumes Schule beteiligen können.
Schulsozialarbeit leistet Jugendarbeit gemäß § 11 des KJHG. Jugendarbeit fördert die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, knüpft an den Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitgestaltet. Sie richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen mit dem Ziel, "sie zur Selbstbestimmung zu befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anzuregen und hinzuführen."
Schulsozialarbeit leistet Jugendsozialarbeit gemäß § 13 des KJHG. Jugendsozialarbeit richtet sich an solche Kinder und Jugendliche, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Ihnen sollen sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung .... und ihre soziale Integration fördern."
Schulsozialarbeit leistet erzieherischen Kinder- und Jugendschutz nach § 14 des KJHG. "Entsprechende Maßnahmen sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen."
Schulsozialarbeit leistet Beratung in Erziehungsfragen und trägt so zur allgemeinen Förderung der Erziehung in Familien nach § 16 des KJHG bei. Sie berät Eltern, vermittelt in Konfliktfällen zwischen Eltern und Lehrkräften, kooperiert mit der Elternvertretung und berät Lehrkräfte und Schulleitung in (sozial)pädagogischen Fragen.
Neben diesen Jugendhilfeangeboten, die Schulsozialarbeit selber leistet, vernetzt sie den schulischen Lebensraum mit anderen Jugendhilfeleistungen und übernimmt eine Vermittlungsfunktion dabei, dass Hilfebedürftige diese Leistungen beim örtlichen Jugendhilfeträger einfordern können. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Jugendhilfeangebote:
- Betreuung von Kindern in Notsituationen (§ 20 KJHG)
- Hilfen zur Erziehung (§§ 27-35 KJHG)
- Hilfen für junge Volljährige (§ 41 KJHG)
- Schutz von Kindern und Jugendlichen (§§ 42, 43 KJHG)
Schulsozialarbeit leistet die in § 81 KJHG geforderte Kooperation der Jugendhilfe mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, insbesondere mit der Schule und der Schulverwaltung.
Arbeitsfelder der Schulsozialarbeit
Bei der Realisierung ihrer Aufgaben greifen sozialpädagogische Fachkräfte an der Schule auf das gesamte Repertoire sozialpädagogischer Methoden zurück. Grundsätzlich muss jede Einrichtung der Schulsozialarbeit - abhängig von der jeweiligen Situation in der Schule und ihrem Umfeld, den vorhandenen Bedingungen und Ressourcen sowie den Zielen und Erwartungen der jeweiligen Kooperationspartner - ihre spezifischen Schwerpunkte setzen. Dabei sollten auf jeden Fall Beratungs- und zielgruppenspezifische Angebote mit offenen Angeboten für alle Schülerinnen und Schüler kombiniert werden, weil nur dann Schulsozialarbeit ihre spezifische Wirksamkeit entfalten kann.
Entsprechend den im KJHG festgelegten Zielen und Aufgaben der Jugendhilfe und den praktischen Erfahrungen haben sich die folgenden Angebote als Kernelemente der Schulsozialarbeit bewährt:
Offene Schülertreffs
SchülerInnentreffs (z.B. Café, Disko, Spieletreff, etc.) sind Angebote, die allen Schülerinnen und Schülern zu bestimmten Zeiten offen stehen und ihnen Gelegenheit geben, sich zu treffen, sich auszutauschen, Geselligkeit, Vergnügen und Entspannung zu erleben, aber auch Anerkennung und Eigenverantwortung zu erfahren. Für die Schulsozialarbeit sind solche Treffs niedrigschwellige Angebote, um mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu kommen. Hier können Anknüpfungspunkte und Vertrauen für spätere Beratungen entstehen. SchülerInnentreffs können auch ein spezifischer Beitrag der Schulsozialarbeit zu einer Ganztagsbetreuung an Schulen sein.
SchülerInnentreffs sind Räume, die von den Kindern und Jugendlichen selbst gestaltet werden sollten. Dies betrifft nicht nur die Einrichtung und Instandhaltung der Räumlichkeiten, sondern auch die Gestaltung der Atmosphäre und der Regeln.
Sozialpädagogische Gruppenarbeit
Sozialpädagogische Gruppenarbeit umfasst in der Schulsozialarbeit ein breites Spektrum möglicher Angebote mit unterschiedlichen Zielen und Organisationsformen. Dazu zählen:
- Interessengruppen oder themenorientierte Gruppen. Hier sind ganz bestimmte Interessen und Themen der Ausgangspunkt für gemeinsame Aktivitäten und Erlebnisse.
- Gruppenarbeit mit SchülerInnen, die Verantwortung für bestimmte Aufgaben bei der Gestaltung des Schullebens übernehmen.
- Gruppenangebote zur Verbesserung persönlicher und sozialer Kompetenzen. Dazu zählen Gruppenangebote, die SchülerInnen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und/oder Verhaltensauffälligkeiten helfen sollen.
- Angebote für ganze Schulklassen wie soziales Kompetenztraining, sozialpädagogische Begleitung von Klassenfahrten oder andere Projekte. In diesem Fall ist die jeweilige Schulklasse die Gruppe.
All diesen Angeboten gemeinsam ist ein sozialpädagogischer Handlungsansatz, bei dem die Bedürfnisse und das gemeinsame Handeln im Vordergrund stehen.
Kinder- und Jugendberatung
Durch die ständige Präsenz der sozialpädagogischen Fachkräfte haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, ein Vertrauensverhältnis zu ihnen aufzubauen und sich in Problemsituationen Rat zu holen. Erfahrungsgemäß stehen folgende Bewältigungsprobleme im Mittelpunkt der Beratung durch die Schulsozialarbeit:
- Persönlichkeitsentwicklung und Zukunftsperspektiven
- Konflikte mit MitschülerInnen
- Probleme in der Familie
- Konflikte mit Lehrkräften
- Lernprobleme und Schulschwierigkeiten
- Soziale Auffälligkeiten
Schulsozialarbeit kann wegen ihrer Einbindung in den Schulalltag sowohl informellen Rat zwischen "Tür und Angel" als auch formelle Beratungsprozesse zu fest vereinbarten Terminen anbieten. Vertraulichkeit und Freiwilligkeit sind wichtige Grundprinzipien, die für die Beratung entscheidend sind. Aus der Beratung kann sich bei Bedarf eine längerfristige sozialpädagogische Begleitung im Schulalltag oder die Einleitung einer systematischen Fallarbeit entwickeln.
Schulbezogene Hilfen
Darunter sind individuelle Angebote, Gruppenangebote und offene Förderangebote zu verstehen, die gezielt benachteiligte, beeinträchtigte oder gefährdete Kinder und Jugendliche darin unterstützen, die Schule und ihre Anforderungen zu bewältigen. Während der Abbau von Leistungsdefiziten und das Schließen von Wissenslücken eine schulische Aufgabe ist, besteht die Aufgabe der Schulsozialarbeit bei diesen Kindern und Jugendlichen darin, ihnen bei der Bewältigung der hinter den Lernproblemen stehenden Lebensprobleme zu helfen, sie zu unterstützen, einen persönlichen Sinn im erfolgreichen Schulbesuch zu finden, ihre Persönlichkeit zu stärken, um im sozialen Umfeld Ressourcen zu erschließen.
Konfliktbewältigung
Aufgrund ihrer Stellung im Schulbetrieb nehmen sozialpädagogische Fachkräfte eine wichtige Rolle bei der Bewältigung von Konflikten im Schulalltag ein:
- sie bieten sozialpädagogische Gruppenarbeit an, bei der Kinder und Jugendliche Kompetenzen zur Bewältigung von Konflikten erwerben können;
- sie unterstützen Lehrkräfte dabei, Klassenkonflikte oder akute Krisensituationen in Schulklassen zu bearbeiten;
- sie vermitteln bei Konflikten zwischen SchülerInnen, zwischen SchülerInnen und Lehrkräften oder zwischen Eltern und Lehrkräften;
- sie bauen Peer-Mediations-Gruppen auf und koordinieren ihre Tätigkeit.
Unterstützung beim Übergang von der Schule in die Berufswelt
Jugendliche haben es heute schwerer, nach der Schule einen Einstieg in die Berufswelt zu finden. Für Jugendliche, die aufgrund von Benachteiligungen und/oder Beeinträchtigungen besonderer Unterstützung bedürfen, hält Schulsozialarbeit entsprechende Angebote vor. Schulsozialarbeit unterstützt Jugendliche darin, sich über ihre beruflichen Interessen klar zu werden, ihre Möglichkeiten, Stärken und Schwächen realistisch einzuschätzen, sich einen gangbaren Einstieg ins Berufsleben zu erschließen. Sie unterstützt sie darin, die Berufswahl mit ihrer Lebensplanung zu verbinden, rechtzeitig die wichtigen Informationen zu bekommen, die richtigen Schritte zu gehen und emotionalen Rückhalt zu erfahren.
Mitwirkung an Schulprogrammen und an der Schulentwicklung
Neben Angeboten für SchülerInnen hat Schulsozialarbeit auch institutionsbezogene Aufgaben, darunter die Mitarbeit in schulischen Gremien. Sie berät die Institution Schule und die Lehrkräfte in sozialpädagogischen Fragen und Erfordernissen und beteiligt sich an der Schulentwicklung. In diesem Verständnis der Schulsozialarbeit ist die Schule ein sich ständig entwickelnder Lern- und Lebensort, an dem Betroffene zu Beteiligten werden sollen. Dazu muss Schulsozialarbeit als eigenständige Institution im Schulprogramm und in der Schulentwicklung fest verankert sein.
Arbeit mit Eltern und Personensorgeberechtigten
Schulsozialarbeit hat für Eltern eine wichtige Funktion und sollte entsprechende Angebote machen. Das können Beratungen, thematische Elterngesprächsrunden (eventuell in Kooperation mit Fachkräften), Hausbesuche, Teilnahme an Elternversammlungen und Vermittlungshilfen sein. Solche Angebote dienen der Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen, der Förderung der Erziehungskompetenz, der Unterstützung bei Problem- und Krisensituationen, der Vermittlung bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Jugendhilfe und anderen Unterstützungsangeboten und dem Abbau von Schwellenängsten gegenüber der Schule.
Vernetzung im Gemeinwesen
Es gehört zu den Kernaufgaben der Schulsozialarbeit, einen Bezug zur Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen herzustellen und das Erfahrungs-, Handlungs- und Lernpotential ihres Umfeldes zu nutzen. Schulsozialarbeit unterstützt die Schule bei ihrer Öffnung ins Gemeinwesen und ermöglicht Kooperationspartnern den Zugang zur Schule und zu SchülerInnengruppen.
Zur Vernetzung im Gemeinwesen gehört auch die Zusammenarbeit mit sozialen Diensten und Einrichtungen sowie die Kooperation mit dem Jugendamt zur Vermittlung anderer Jugendhilfeleistungen. Wo es im Stadtteil Kooperationsstrukturen gibt, müssen SchulsozialarbeiterInnen darin mitarbeiten.
Kooperation in der Schule
Die spezifischen Wirkungen von Schulsozialarbeit ergeben sich aus dem Sachverhalt, dass mit Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften zwei unterschiedliche pädagogische Professionen am Ort Schule gleichberechtigt zusammenarbeiten und sich wechselseitig ergänzen. Das daraus möglicherweise entstehende Spannungsverhältnis kann fruchtbar für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen genutzt werden, wenn Konflikte aus Konkurrenzen und gegenseitigen Grenzüberschreitungen vermieden werden und wenn die sich ergänzenden Kompetenzen im Lebensraum Schule gemeinsam zum Tragen gebracht werden. Der Zweck der Kooperation besteht darin, in Wahrnehmung der öffentlichen Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ihre Lebens- und Lernbedingungen zu verbessern. Eltern, Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte sollen sich gleichberechtigt in einem offenen Kooperationsklima um die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen bemühen. Keinesfalls darf die Einrichtung von Schulsozialarbeit dazu führen, dass sich Lehrkräfte quasi aus ihrer pädagogischen Verantwortung für die SchülerInnen verabschieden und sich einseitig auf die Funktion der Wissensvermittlung und Berechtigungsvergabe zurückziehen.
Für die gelingende Kooperation ist Voraussetzung,
- dass sich Lehrkräfte aller Schularten verstärkt den sozialpädagogischen Aspekten ihrer eigenen Arbeit öffnen, diese Aufgabe aktiv annehmen und mit der Jugendhilfe kooperieren wollen;
- dass sich die sozialpädagogischen Fachkräfte ihres Bildungsauftrages bewusst sind und die spezifischen Bildungsgelegenheiten der Jugendhilfe in die Gestaltung des Schulalltags einbringen.
Kooperation bedeutet die verbindliche Absprache über gemeinsame und getrennte Ziele sowie die Art und Form der Zusammenarbeit. Damit Kooperation funktionieren kann, braucht sie fest vereinbarte Strukturen:
- Die Kooperation muss von einer gemeinsamen Situationsanalyse bezüglich des sozialpädagogischen Handlungsbedarfs an der jeweiligen Schule ausgehen.
- Grundlage für die Kooperation muss ein Kooperationsvertrag sein, in dem Ziele und Richtungen der Kooperation, Schnittstellen der Arbeit der Lehrkräfte und der Arbeit der sozialpädagogischen Fachkräfte an der jeweiligen Schule, Formen der Zusammenarbeit und Evaluationskriterien festgehalten sind.
- Es muss gewährleistet sein, dass die sozialpädagogischen Fachkräfte ihren eigenständigen Auftrag mit einem sozialpädagogischen Handlungsansatz in der Schule verwirklichen können.
- Die Schulsozialarbeit muss eingebunden sein in die örtlichen bzw. regionalen Jugendhilfestrukturen, damit sie die Schule mit Jugendhilfeeinrichtungen vernetzen kann.
- Die sozialpädagogischen Fachkräfte müssen sich an der Schulentwicklung beteiligen und ihre sozialpädagogischen Kompetenzen zur Geltung bringen.
- Alle Lehrkräfte werden über Konzept und Aktivitäten der Schulsozialarbeit und über die Kooperationsmöglichkeiten informiert und einbezogen.
- Es müssen feste Zeiten und Strukturen für die Kooperation von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften zur Verfügung stehen.
- Es finden gemeinsame Fortbildungen von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften statt.
- An der Schule muss ein Kooperationsausschuss oder ein entsprechendes Gremium eingerichtet sein, in dem Schulleitung, Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte, die Vertretungen der Träger, SchülerInnen und Eltern grundlegende Fragen der Kooperation beraten und Konflikte miteinander klären.
Rahmenbedingungen für Schulsozialarbeit
Die GEW setzt sich dafür ein, dass die folgenden, in der Fachdiskussion geforderten Standards für Schulsozialarbeit verwirklicht werden:
- Schulsozialarbeit braucht ein eigenes Konzept, in dem Ziele, Arbeitsschwerpunkte, Qualitätsstandards und Evaluationskriterien festgehalten sind.
- Schulsozialarbeit braucht unbefristete Vollzeitstellen.
- Schulsozialarbeit braucht professionelle sozialpädagogische Fachkräfte, die über ein Hochschulstudium verfügen. In der Regel sollten das Diplom-SozialpädagogInnen, Diplom-SozialarbeiterInnen oder Diplom-PädagogInnen sein. Derzeit in der Schulsozialarbeit tätige ErzieherInnen müssen die Möglichkeit haben, an weiterqualifizierenden Bildungsmaßnahmen bis hin zu Studiengängen teilzunehmen, die zu entsprechenden Abschlüssen führen. Bereits erworbene Abschlüsse sind entsprechend zu werten.
- Schulsozialarbeit braucht ausreichend Personal. Die Anzahl der sozialpädagogischen Fachkräfte ist abhängig von Schulart und Schulstandort. In der Regel sollte mindestens ein/e SozialpädagogIn bzw. SozialarbeiterIn auf 150 SchülerInnen kommen; dabei sollte auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern geachtet werden. In Grundschulen kommen entsprechend dem Hortschlüssel zusätzlich ErzieherInnen zum Einsatz. Ein Einsatz an mehreren Schulen bzw. Schulstandorten wird den beschriebenen Aufgaben nicht gerecht.
- Die sozialpädagogischen Fachkräfte müssen die Möglichkeit haben, einmal pro Woche eine eigene Teamsitzung durchzuführen.
- Eine kontinuierliche fachliche Beratung und Fachaufsicht durch sozialpädagogisch qualifizierte AnsprechpartnerInnen beim jeweiligen Träger muss gesichert sein.
- Berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung, regelmäßiger trägerübergreifender Austausch mit anderen SchulsozialarbeiterInnen in der Region sowie Supervision müssen gewährleistet sein.
- Die Eingruppierung sozialpädagogischer Fachkräfte ist nicht aufgabengemäß. Die GEW fordert die Überarbeitung der Anlage 1a BAT mit dem Ziel der Höhergruppierung.
- Bei der Strukturierung der Arbeitszeit ist zu berücksichtigen, dass es unterschiedliche Zeitabschnitte in der Schulsozialarbeit gibt: Feste Kontaktzeiten für Betreuung und Beratung, Vor- und Nachbereitungszeiten für Beratung und gruppenpädagogische Angebote, Zeiten für flexible Kontaktangebote, Koordination, konzeptionelle Arbeit und Verwaltungstätigkeit. Insgesamt muss ein Drittel der wöchentlichen Arbeitszeit als Vor- und Nachbereitungszeit zur Verfügung stehen.
- Schulsozialarbeit braucht an der Schule geeignete Räumlichkeiten: Möglichkeiten für ungestörte Beratungen, Gruppenräume für sozialpädagogische Gruppenarbeit, Räumlichkeiten für offene Angebote, Büroräume (mit Computer und eigenem Telefonanschluss), Nutzungsrecht für weitere schulische Räume sowie jederzeitigen Zugang zur Schule unabhängig von Schulbetrieb und Ferienzeiten.
- Schulsozialarbeit braucht eine angemessene materielle Ausstattung und einen eigenständigen Etat für Arbeits- und Verbrauchsmaterial.
Ausbau von Schulsozialarbeit
Angesichts der Veränderungen im gesellschaftlichen Umfeld und in den Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen und der daraus folgenden Probleme in den Schulen ist es dringend erforderlich, die Kompetenz und das pädagogische Verständnis von sozialpädagogischen Fachkräften in allen Schulen zu nutzen. Angebote der Schulsozialarbeit sind deshalb an allen Schulen auszubauen. Eine Beschränkung auf bestimmte Schularten oder Schulformen ist heute nicht mehr zu rechtfertigen: an allen Schulen besteht ein Bedarf an sozialpädagogischer Intervention und Hilfestellung.
Weil viele Jugendliche Schwierigkeiten damit haben, den Übergang von der Schule ins Berufsleben zu bewältigen, besteht ein besonderer Handlungsbedarf für viele Berufsschulen, vorrangig im Teilzeitbereich und mit Priorität im Berufsvorbereitungsjahr.
Schulsozialarbeit muss ein unverzichtbarer Bestandteil von Ganztagsschulen sein. Die GEW setzt sich für Ganztagsschulen ein, die von allen SchülerInnen gemeinsam und verbindlich besucht werden. Dabei steht das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Bildung und Erziehung, auf eine anregende Freizeit, soziales Lernen und Förderung im Mittelpunkt. Im Rahmen einer Ganztagsbildung hat Sozialpädagogik deshalb einen zentralen Platz. Schulsozialarbeit auf Betreuungsaufgaben im Rahmen verlängerter Schulöffnungszeiten zu beschränken ist eine Verschleuderung von Ressourcen.
Der weitere Ausbau von Schulsozialarbeit kann - auch wenn wir an allen Schulen einen potentiellen Bedarf konstatieren - nicht nach dem Gießkannenprinzip erfolgen. Er erfordert vor Ort von den jeweiligen Schulen und ihren Lehrkräften sowie von den betreffenden Jugendhilfeträgern und ihren MitarbeiterInnen die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Kooperation mit dem anderen Partner. Kooperationsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit können nicht einfach angeordnet werden, sondern sie müssen durch geeignete Maßnahmen systematisch gefördert werden.
Damit Schulsozialarbeit an allen Schulen ausgebaut werden kann, sind folgende Schritte erforderlich:
- Schulsozialarbeit muss als spezifische Leistung bundesgesetzlich im KJHG abgesichert werden.
- Schulsozialarbeit braucht eine landesgesetzliche Absicherung, mit der die Qualitätsstandards festgeschrieben und eine entsprechende Auswahl der Träger von Schulsozialarbeit sichergestellt werden.
- Schulsozialarbeit braucht in den Schulgesetzen der Länder eine definierte gesetzliche Grundlage. Analog zu § 81 des KJHG sollen darin die Schulen zur Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendhilfe verpflichtet werden. In entsprechenden Erlassen müssen Rahmenbedingungen für die Kooperation und für die Tätigkeit sozialpädagogischer Fachkräfte an Schulen geregelt werden.
- Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung müssen miteinander verbunden und durch gemeinsame Planungsgruppen erstellt werden.
- Bei der Reform der LehrerInnenausbildung sind sozialpädagogische Inhalte aufzunehmen, und in der Ausbildung von SozialpädagogInnen sind Schulen als ein Tätigkeitsfeld für soziale Arbeit stärker zu berücksichtigen. Die pädagogischen Ausbildungen müssen miteinander vernetzt und in ein gemeinsames Grundstudium mit anschließender Spezialisierung überführt werden.
- Die Finanzierung von Schulsozialarbeit muss auf Dauer und verbindlich geregelt werden.
- Längerfristig ist anzustreben, dass man die politische und administrative Verantwortung für Bildung und Erziehung auf allen Ebenen gleichberechtigt in einem Zuständigkeitsbereich zusammenführt.
Der Beitrag ist um die einleitenden Vorbemerkungen gekürzt worden. Die vollständige Fassung ist über die Fachgruppe Schulsozialarbeit erhältlich. |