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Nr. 12 / 2006: Versuchskaninchen Berufsbildende Schulen

Versuchskaninchen Berufsbildende Schulen

Mehr Eigenständigkeit bringt Vorteile und Risiken.

von Peter Sinram, Leiter der Abteilung Berufsbildende Schulen

Die Innovationen des neuen Schulgesetzes sind kaum noch zu überblicken (und die Urheber haben auch den Überblick verloren). Schule 2006 muss anders sein als die, in der viele von uns als Referendare begonnen und Jahrzehnte unseres Berufslebens verbracht haben. Auffällig ist, dass viele Neuerungen vor allem an den berufsbildenden Schulen „ausprobiert“ wurden. Der Weg zu mehr Eigenständigkeit ist unumkehrbar; eine Gewerkschaft muss sich auch im Detail darüber Gedanken machen, wie sie sich konkret zu den Veränderungen verhält. Nichts wäre verhängnisvoller als ein „Das war schon immer so...“; nichts wäre dümmer, als im Namen eines nicht definierten Fortschritts jedem Trend hinterherzuhecheln.

Schulscharfe Ausschreibungen

Berufsbildende Schulen mit ihrem speziellen Ausbildungsprofil benötigen auch Lehrkräfte mit speziellen Qualifikationen. Das OSZ Kraftfahrzeugtechnik braucht nicht jemanden mit dem Erstfach „Metalltechnik“, sondern einen Metalltechniker mit der Zusatzqualifikation in Karosseriebau oder Zweiradtechnik. Deshalb hatten wir schon sehr früh sehr viele schulscharfe Ausschreibungen. Das ist in der Allgemeinbildung zum Teil auch sinnvoll. In dem Maße, in dem Schulen ihre Schwerpunkte entwickeln, benötigen sie auch Lehrkräfte, die in das Profil passen. So weit so nachvollziehbar und unterstützenswert.

Nun kommt der Haken. Offenbar plant die Bildungsverwaltung, langfristig nahezu sämtliche Einstellungen schulscharf vorzunehmen. Das hat jetzt schon zu der Absurdität geführt, dass dem Gesamtpersonalrat „schulscharfe“ Ausschreibungen vorgelegt wurden, die als Qualifikation nur die gewünschten Fächer enthielten – und sonst nichts! Das ist natürlich Humbug.

SchulleiterInnen wollen „ihre“ Kandidaten; das ist ihnen nicht vorzuwerfen. Personalräte haben alle potenziellen BewerberInnen im Blick; das ist ihre Aufgabe. Was in der Berufsbildung notwendig ist, ist auf die Allgemeinbildung so nicht übertragbar. Konsequenz: Wir müssen darauf bestehen, dass weiterhin ein nicht unerheblicher Teil der Einstellungen über die zentrale Nachsteuerung vorgenommen wird. Nur so kann Ungleichgewichten in den Bezirken gegengesteuert werden; nur so haben alle auf der Bewerbungsliste eine faire Chance.

Lehrer ohne volle Lehrbefähigung

Das Leben ändert sich schneller als die gesetzlichen Vorgaben der LehrerInnenbildung. Was mache ich, wenn zuerst der neue Ausbildungsberuf da ist und die Auszubildenden vor der Tür stehen, es aber noch gar keine ausgebildeten Lehrkräfte gibt? Oder wenn ein OSZ so spezialisiert ist, dass „normal“ ausgebildete Lehrkräfte kaum einsetzbar sind? Das OSZ Chemie, Physik, Biologie z.B. ist derart spezialisiert, dass die Einstellung eines Kollegen mit den Fächern Chemie und Biologie der Schule wenig hilft. Das ist keine Geringschätzung der Qualifikationen dieser KollegInnen, es ist schlicht so.

Die Lösung: Gerade in unserem Bereich wurden und werden Lehrer ohne volle Lehrbefähigung (LovL) eingestellt – Hochschulabsolventen mit spezieller fachlicher Qualifikation, mit Berufserfahrung, aber ohne pädagogische Ausbildung. Auf Drängen von GEW und Personalrat haben diese KollegInnen immerhin zunächst eine pädagogische Fortbildung bekommen; nach jahrelangem Drängen der GEW wurde inzwischen das Lehrerbildungsgesetz novelliert und die Möglichkeit des berufsbegleitenden Referendariats eröffnet.

Das weckt Begehrlichkeiten: Wenn ich hier Quereinsteiger einstellen kann (mit geringerer Vergütung) – wieso nicht auch woanders? Wenn ich in der Allgemeinbildung keine Lehrkräfte für Mathe, für Englisch, für Physik, für Latein mehr habe (weil Berlin noch nie strukturell intelligent eingestellt hat und weil die KollegInnen wegen der schlechten Bedingungen in andere Bundesländer abwandern) – dann kann ich doch auch Studenten nehmen. Oder Menschen mit großem pädagogischen Herz. Oder oder... Man sehe sich nur an, zu welchen Folgen die „Unterrichtsgarantie plus“ in Hessen gerade führt!

Hinter der Notwendigkeit der Einstellung von LovL (sie bringen ja auch Erfahrungen aus dem Berufsleben und „frischen Wind“ in die Kollegien) verbirgt sich die Gefahr der Zersplitterung, der Entwertung der Professionalität des Lehrerberufs, die Einführung von – polemisch zugespitzt – „Billiglehrern“. Das ist den Lovl-KollegInnen nicht anzulasten; sie sind adäquat eingesetzt, sie helfen den Schulen, sie machen gute Arbeit. Sie können aber einer Bildungsverwaltung, die eine langfristig sinnvolle Einstellungspolitik vermasselt hat, als Alibi dienen, über Billigvarianten nachzudenken. Konsequenz: LovL in bestimmten eng begrenzten Bereichen ja – aber gleichzeitig sofort das berufsbegleitende Referendariat. Und eine klare Absage an alle Versuche der Abwertung des Lehrerberufs!

Personalkostenbudgetierung

Das Prinzip ist einfach: Die Schule bekommt weniger Lehrkräfte zugewiesen als ihr zusteht, dafür gibt es Geld – zur Bezahlung von Vertretungen und zum „Einkauf“ von Fachleuten für spezielle Unterrichtsinhalte. Nehmen wir den zweiten Fall: Ein OSZ bildet „Fachkräfte für Veranstaltungstechnik“ aus. Was liegt näher, als einen Menschen anzuheuern, der in der Waldbühne Großveranstaltungen organisiert und den Auszubildenden im Rahmen des Unterrichts mal einen Schlag aus der Praxis erzählt? Das Beispiel ist auf die Allgemeinbildung übertragbar: Eine Grundschule z.B. mit dem Schwerpunkt „Theaterpädagogik“ holt sich für ein Projekt kurzfristig jemanden von außen. So weit so sinnvoll – allerdings nur im Grundsatz.

Die meisten Schulen mit Personalkostenbudgetierung (PKB) sind in der Berufsbildung; viele haben über eine Teilnahme nachgedacht und dann dankend abgelehnt. Ihre Befürchtung: Bei der knappen Ausstattung werden die PKB-Mittel nahezu ausschließlich für den Vertretungsunterricht aufgefressen; für sinnvolle Projekte bleibt nichts mehr übrig. Und wenn es hinten und vorne nicht reicht, sagt die Verwaltung: „Ihr habt doch die Gelder – seht doch selbst, wie ihr klarkommt!“

Dahinter lauert ein weiteres Problem: Die PKB-Listen der KollegInnen werden ausschließlich an den Schulen geführt. Beschäftigtenvertretungen haben kaum Einfluss darauf. Langfristige Beschäftigungsverhältnisse konstituieren aber in bestimmten Fällen einen Rechtsanspruch auf bevorzugte Einstellung. Wir bekommen neben den schulscharfen Einstellungen und der zentralen Nachsteuerung einen „dritten Weg“, der kaum kontrollierbar ist. Mit der geplanten Ausweitung von PKB wird sich das verschärfen.

Konsequenz: Die GEW BERLIN wird weiter einfordern müssen, dass die Unterrichtsausstattung plus der angedachte Topf für Vertretungsmittel (drei Prozent sollen es laut Koalitionsvereinbarung sein; das ist an einer kleinen Grundschule noch nicht einmal eine volle Stelle!) so groß sind, dass es über das ganze Schuljahr reicht. Wenn man es ernst meint mit Profilbildung, Eigenständigkeit und Öffnung der Schule nach außen, dann darf das nicht auf dem Papier stehen; dann dürfen die Schulen nicht mit dem Problem allein gelassen werden, von Jahr zu Jahr irgendwo Mittel dafür zusammenzukratzen; dann muss die Politik auch das finanziell unterstützen.

Fazit

1. Wir werden weiter auf einem schmalen Grat wandeln. Schulen brauchen mehr Eigenständigkeit. Wenn wir das grundsätzlich begrüßen, müssen wir uns auch den Konsequenzen stellen. Die obigen drei Beispiele zeigen, dass strukturelle Änderungen sinnvoll sein können. Der Teufel steckt dabei im Detail.

2. Hoch spezialisierte Schulen – und das sind die berufsbildenden Schulen nun einmal – benötigen dabei andere Instrumente. Eine platte Übertragung auf die Allgemeinbildung ist nicht möglich. Um mit Goethe zu schließen: „Eines schickt sich nicht für alle!“


 

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