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Nr. 12 / 2006: Kostenlose Beratung für Studierende

Kostenlose Beratung für Studierende

Arbeitsrechtliche Informationen helfen bei Problemen.

von J. Fischer (LASS), K. Fuchslocher (HU.BER.NET), D. Greim (GEW BERLIN)

Super, die Beratung hat mir gut geholfen. Ich werde meinen Lohn der letzten Monate nachfordern.“ sagt die 24-jährige Melanie, Lehramtsstudentin an der HU Berlin, nachdem sie sich im ReferentInnenrat (AStA) über ihre Rechte als Arbeitnehmerin beraten lassen hat. Seit 2003 existiert an der Humboldt Universität eine arbeitsrechtliche Anfangsberatung für studentische JobberInnen, das sogenannte HU.BER.NET (Humboldt-Universität- BeraterInnen-Netzwerk). Dieses von der DGB-Jugend im Rahmen der Kampagne students at work initiierte Beratungsangebot ist ein Kooperationsprojekt von ver.di, GEW, DGB-Jugend sowie dem Referentinnnerat der HU. Das Besondere an diesem Projekt ist, dass es in das studentische Sozialberatungssystem integriert ist. Koordiniert wird die Arbeit durch einen Steuerungskreis, in dem alle Kooperationspartner vertreten sind. An allen Planungen ist von der GEW BERLIN neben der Abteilung Wissenschaft auch der Landesausschuss der Studentinnen und Studenten beteiligt.

Laut der 17. Sozialerhebung des deutschen Studierendenwerkes arbeiten rund 68 Prozent aller Studierenden neben dem Studium. Wiederum 41 Prozent davon müssen durch einen Nebenjob ihren Lebensunterhalt bestreiten. Der Durchschnittlohn liegt in Berlin bei 8 Euro pro Stunde. Bisher galten studentische ArbeitnehmerInnen als billig und immer zu haben. Die DGB-Jugend legt ihren Schwerpunkt in der Studierendenarbeit genau auf diesen Bereich. Ein   Ergebnis dieser Arbeit ist neben der Onlineberatung www.studentsatwork.org die Eröffnung zahlreicher Beratungsbüros bundesweit. Das HU.BER.NET ist eines der ersten und bisher erfolgreichsten bundesweit. Von Anfang an wurde die Beratung von zwei studentischen Gewerkschaftsmitgliedern durchgeführt, die durch die DGB-Jugend fachlich geschult werden. Zurzeit berät Kolja Fuchslocher allerdings die Ratsuchenden allein. Eine neue Teamkollegin wird gerade gesucht.

Zahl der Beratungen steigt

Die Notwendigkeit eines speziellen Beratungsangebotes zeigt die seit Beginn ansteigende Zahl von Beratungsgesprächen. Aus dem letzten Evaluationsbericht geht hervor, dass allein in den letzten sechs Monaten 200 Beratungskontakte stattfanden. Dagegen waren es die sechs Monate davor „nur“ 120. Je nach Fall können diese zwischen zwei Minuten oder zwei Stunden dauern. Dabei ist zu beobachten, dass die arbeitsrechtlichen Probleme von Studierenden immer komplexer werden. Da gehört das Problem von Melanie noch zu den einfacher lösbaren. Sie wird ihrem ehemaligen Arbeitgeber eine Frist setzen, das ihr zustehende Gehalt zu zahlen, oder sie wird sich an das Arbeitsgericht wenden, sollte er dem nicht nachkommen – möglicherweise mit Hilfe der Gewerkschaft. Eine zwar unangenehme Situation, aber eine eindeutige Lösungsmöglichkeit.

In den Beratungen „geht es in der Hälfte aller Fälle um Fragen und Probleme den Arbeitsvertrag betreffend“ berichtet Kolja vom HU.BER.NET. „Wir haben es oft mit Knebelverträgen zu tun, die von einer gewissen ArbeitgeberInnen Willkür herrühren oder aber stellen sogar das gänzliche Fehlen eines Arbeitsvertrages fest, was dann die Problemlösung nicht gerade leichter macht. Oftmals ist es sowieso eher eine Häufung von Problemen, die alle miteinander verknüpft sind. Themen wie Arbeitsvertrag, Sozialversicherung und Krankenkasse hängen nun einmal zusammen und vielen Studierenden wird in der Beratung erst bewusst, dass sie auch „richtige” ArbeitnehmerInnen sind, mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten. Nur dass sie durch ihren Studierendenstatus noch auf spezielle Regelungen achten müssen. Verdiensthöchstgrenze für Bafög und Kindergeld sind nur einige Punkte, die Studierende zu beachten haben.“

Insgesamt zeigt sich, dass ein Großteil der studentischen ArbeitnehmerInnen keine Kenntnisse über ihre Rechte und Pflichten besitzen. So werden Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz und Urlaubsanspruch nicht als selbstverständlich gesehen. Hier ist weiterhin Aufklärungsarbeit zu leisten, denn erst wenn die studentischen JobberInnen ihre Rechte kennen, können sie diese auch einfordern.

Wie wichtig das Wissen zum Arbeitsrecht ist zeigt beispielsweise folgender Fall von Carsten, so Kolja. „Er kam in die Beratung mit gleich zwei Schreiben, eines vom Finanzamt, das andere von der Krankenkasse. Immer wieder arbeitete Carsten als Clown auf Kindergeburtstagen und -feiern, zu Weih- nachten auch mal als Weihnachtsmann. Bereits seit zwei Jahren verdient er sich so seinen Lebensunterhalt und er verdient dabei nach eigenen Angaben nicht schlecht. Aber keinen seiner Jobs hat er angemeldet, auch eine Steuernummer hat er nicht. Und jetzt steht er da mit einer nicht unbeträchtlichen Nachforderung – Einkommenssteuer, Sozialversicherungsabgaben. Und die Krankenkasse ist dabei seinen Status zu prüfen.“ Hat er regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet und fällt so nicht mehr unter den Studierendenstatus? Oder hat er vielleicht sogar zuviel verdient, um familienversichert zu sein? Studierende müssen eine gesetzliche Krankenversicherung nachweisen oder sich befreien lassen und privat versichern. Ohne Krankenversicherungsnachweis kein Studienplatz.

„Dieses Problem muss Carsten als erstes lösen.“ sagt Kolja. „Sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und seinen Status klären, oder sich vorübergehend selbst versichern steht jetzt ganz oben auf Carstens Liste. Seine Probleme bezüglich der Nachzahlungsforderungen, wegen der er in die Beratung kam, sind da erst einmal zurückgetreten.“ Carsten wird die Folgen seiner Unwissenheit wohl noch auf absehbare Zeit in seinem Leben spüren. Und wohl noch öfter in die Beratung zurückkehren.

Kontakte zu den Gewerkschaften

Ein weiterer Nebeneffekt der arbeitsrechtlichen Anfangsberatung ist der sogenannte positive Erstkontakt zu den Gewerkschaften. Ist ein Fall nicht leicht lösbar, werden die Ratsuchenden an ver.di oder die GEW weitergeleitet. Die Gewerkschaften werden so als Interessensvertretung für die eigenen Belange wahrgenommen.

Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, wie hoch der Beratungsbedarf ist. Über Plakate, Flyer und vor allem Mundpropaganda hat sich das Beratungsangebot schon herumgesprochen. Um dem erhöhten Bedarf nachzukommen, wird gerade über eine Erhöhung der Beratungszeiten ab Januar 2007 nachgedacht. Es wird angestrebt, in naher Zukunft das Beratungsangebot des HU.BER.NET auf den Standort Campus Adlershof auszuweiten. Hier studieren vor allem zukünftige LehrerInnen und IngenieurInnen. Ein Büro vor Ort ist schon gefunden. Da das Kooperationsprojekt an der HU so erfolgreich ist, wurde im Februar 2006 ein weiteres Beratungsbüro an der FU Berlin und im Oktober 2006 an der TU Berlin eröffnet. Darüber hinaus findet zu jedem Semesterstart eine Vortragsreihe zu Arbeitsrecht für Studierende an fast allen Berliner Hochschulen statt.

 

Info-Kasten: BERATUNGSSTELLEN

• Humboldt-Universität (HU.BER.NET.)

Sprechzeiten: Mo 10-13 Uhr, Do 13-16 Uhr (März/August: Mo 10-13 Uhr)

Ort: Monbijoustr. 3, Raum 5 ,Telefon (030) 2093 – 2145, beratung.arbeit@refrat.hu-berlin.de

www.refrat.de/soziales/arbeit.html

• Freie Universität (Campus Office FU)

Sprechzeiten: Di 10.30-13 Uhr, Fr 10-12.30 Uhr

Ort: AStA-Villa (Otto-von-Simson-Str. 23, gegenüber Mensa II in der Silberlaube)

arbeitsrecht@astafu.de oder www.astafu.de/service/beratungen/

• Technische Universität (Campus Office TU)

Sprechzeiten: Di 15-17.30 Uhr, Do 10-12.30 Uhr

Ort: Franklinstr. 28/29, 7. OG, Raum 7001

Telefon (030) 314 – 29765 

campus.office@zek.tu-berlin.de oder www.tu-berlin.de/zek/koop

 

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