GEW Berlin
GEW BERLIN
Home  
Aktuelles  
Adressen  
Downloads  
GEW-Zeugnis  
Informationen  
Inhalt  
Lehrproben  
Mitgliederportal  
Mitglied werden  
Seminare  
Service  
Themen  
Veranstaltungen  
Zeitschrift (blz)  
Impr./Kontakt  
Nr. 12/2002
Schwerpunkt: Für eine solidarische Gesellschaft
"Solidarpakt" geplatzt

Was bedeutet das für mich persönlich?

Nach dem Amoklauf des Senats nach dem selbst inszenierten Platzen des "Solidarpaktes" und einer bisher beispiellosen Kampagne der Berliner Medien gegen die Dienstkräfte des Berliner öffentlichen Dienstes fragen sich viele KollegInnen besorgt, was die vom Senat vollzogenen Maßnahmen ganz persönlich für sie bedeuten könnten.

Dabei muss sehr genau zwischen Beamten und Angestellten unterschieden und daran erinnert werden, dass wir bislang noch in einem Rechtsstaat leben, wonach die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung, Exekutive und Judikative an Recht und Gesetz gebunden sind; Art. 20 (3) GG. Gut ist es auch, wenn man bestimmte Hintergründe kennt. Ich gehe hier auf die Situation bei den Angestellten ein. Ilse Schaad erläutert die Bedingungen bei den BeamtInnen.

Was geschieht bei den Angestellten?

1994 ist das Land Berlin aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgeschlossen worden. Das hätte zur Folge gehabt, dass sämtliche Änderungen im Bereich des BAT/BAT-O einschließlich der Vergütungstarifverträge, die seit diesem Zeitpunkt auf Bundesebene abgeschlossen worden sind, in Berlin nicht mehr gegolten hätten. Um das zu verhindern, haben die Berliner Gewerkschaften im Herbst 1994 mit dem VAdöD*, in dem das Land Berlin Mitglied ist, einen sog. Übernahmetarifvertrag (Ü-TV) geschlossen. Dadurch wurde sichergestellt, dass sämtliche Änderungen im Tarifbereich öffentlicher Dienst, die von der TdL und den Gewerkschaften auf Bundesebene bisher vereinbart wurden, unmittelbar und zwingend auch in Berlin galten. Die weitere Rechtseinheit mit dem Bund und den Ländern wurde dadurch sichergestellt, was insbesondere für den Ostteil von außerordentlicher Bedeutung war.

Diesen Ü-TV will nun der Senat fristgemäß zum 31.12.2003 kündigen. Das heißt, dass alle Änderungen im Bereich des BAT/BAT-O einschließlich der Ergebnisse aus der Tarifrunde 2003 nach geltender Rechtslage in Berlin noch umgesetzt werden müssen, ab 2004 sieht das dann anders aus. Um der Mitnahme der Tarifrunde 2003 zu entgehen, hat sich das Land Berlin nun eines besonders obskuren Tricks bedient: Es hat seine Mitgliedschaft im VAdöD zum 31.01.2003 in der Hoffnung gekündigt, damit die Tarifanpassung 2003 bei den Angestellten nicht zahlen zu müssen. Dieses Manöver ist jedoch so durchsichtig, dass es mit einiger Sicherheit einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung nicht standhalten dürfte. Die Ziele dieses Aktionismus ähneln denen im Beamtenbereich: Auch bei den Angestellten sollen Urlaubs- und Weihnachtsgeld "modifiziert", Vergütungsanpassungen eingefroren oder deutlich nach hinten verschoben werden. Auch für Angestellte gilt übrigens - zumindest wenn sie Gewerkschaftsmitglieder sind -, dass sie individuell auf tarifliche Rechte nicht verzichten können, § 4 Abs. 4 Tarifvertragsgesetz (TVG).

Richtig spannend wird es also erst 2004, wenn der Ü-TV abgelaufen ist. Aber auch dann sind die Arbeitsbedingungen und die Gehälter nicht dem hemmungslosen Zugriff des Senats ausgesetzt, denn es tritt die sog. Nachwirkung ein. Das heißt konkret: Alle (Bundes-) Tarifverträge des öffentlichen Dienstes gelten auf dem Stand vom 31.12.2003 fort, "bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden" (§ 4 Abs. 5 TVG). Was ist nun eine "andere Abmachung"?

  1. Die sog. "freiwillige Änderung" des Arbeitsvertrages. Übliches Lockmittel: "Verzichte Du für fünf Jahre auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld und ich nehme Dich bei betriebsbedingten Kündigungen aus"! Von der Annahme solcher Angebote - vorzugsweise im vertraulichen Gespräch - ist ohne vorherige Konsultation mit seiner Gewerkschaft dringendst abzuraten! Davon kommt man nur in den seltensten Fällen wieder runter, das gilt insbesondere für nicht gewerkschaftlich organisierte Dienstkräfte!
  2. Ersetzung des abgelaufenen Tarifvertrages durch einen neuen. Den müsste der Senat dann mit den Berliner Gewerkschaften aushandeln und die haben auch ihre Vorstellungen über das, was den Berliner Angestellten noch zugemutet werden kann.
  3. Kommt es individuell zu keiner "freiwilligen" Änderung oder nicht zu einem vertretbaren Tarifvertrag auf Berliner Ebene, bliebe dem Land Berlin nur die betriebsbedingte Änderungskündigung gegenüber jedem einzelnen Angestellten, wenn es etwa auf Dauer Urlaubs- und Weihnachtsgeld weg haben wollte. Vor Ausspruch einer solchen Kündigung müsste es allerdings in jedem Einzelfall die Zustimmung der zuständigen Personalräte einholen und dann, wenn diese nicht zustimmen, die Einigungsstelle anrufen. Aber selbst dann, wenn die Einigungsstelle dem Kündigungsbegehren zustimmen sollte, hat jeder einzelne Angestellte das Recht, gegen die Änderungskündigung arbeitsgerichtlich vorzugehen (gut zu wissen, dass ich als Mitglied dann meinen gewerkschaftlichen Rechtsschutz zur Seite habe). Die Gerichte stellen allerdings an die Begründetheit einer betriebsbedingten Änderungskündigung recht hohe Anforderungen (das Land Berlin muss beweisen, dass diese Kündigung im Einzelfall sozial gerechtfertigt ist).

Insgesamt gesehen, gibt es also zur Zeit trotz des Dauerfeuers in den Medien und der Drohgebärden seitens des Senats absolut keinen Grund, in Panik zu verfallen. Es gibt überhaupt keinen Grund etwa jetzt die Gewerkschaften zu verlassen, denn diese sind z.Z. offensichtlich die Einzigen, denen Recht und Gesetz noch etwas gilt und die der allgemeinen Verunsicherung etwas entgegen zu setzen haben. Und man sollte jetzt mit unorganisierten KollegInnen im Angestelltenverhältnis reden: Wer sich jetzt nicht als Gewerkschaftsmitglied in den Schutz der noch geltenden Tarifverträge begibt, dem ist dann wirklich nicht mehr zu helfen.

In der GEW-Geschäftstelle sind ausführliche Infos zum Thema "Tarifflucht" und "Änderungskündigung" erhältlich, siehe auch www.gew-berlin.de

Klaus Büscher
Referat A

*VAdöD = Verband von Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes

zurück nach oben
Login
Registrieren
Hilfe
Beitragsquittung für 2011 ausdrucken
Mitmachen: Projekte
blz - die Zeitschrift der GEW BERLIN
Mediadaten
Terminplan
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005
Jahrgang 2004
Jahrgang 2003
Jahrgang 2002
Jahrgang 2001
Jahrgang 2000
Jahrgang 1999
Wir über uns
Kalender 2011/2012 bestellen
Service und Beratung
Ich möchte Mitglied werden
Mitglieder werben Mitglieder
Markt / Kleinanzeigen
Zeugnisprogramm