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Dahinter steckt System
Die Bundesratsinitiative des Landes Berlin zur Kürzung der Beamtenbezüge
SPD und PDS sowie die gesamte Berliner Presse waren sich im Oktober schnell einig: Schuld am Scheitern der sogenannten Solidarpaktverhandlungen waren die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Tatsächlich hat der Senat bereits seit Februar die Schritte vorbereitet, die zur kalkulierten und vorbereiteten Beendigung der Gespräche mit den Gewerkschaften umgesetzt wurden.
Kern der gesamten Maßnahmen ist, sämtliche Kürzungen auf dem Rücken der Beschäftigen des öffentlichen Dienstes durchzuziehen. Der Öffentlichkeit wurden die Zwangsmaßnahmen als "Alternativen des Senats bei Nichteinigung mit den Gewerkschaften" präsentiert. Diese Alternativen sehen folgendes vor:
- Erhöhung der Arbeitszeit für alle Beamtinnen und Beamte sofort auf 42 Stunden in der Woche. Die Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte wird auf die Höchststundenzahl anderer Bundesländer erhöht, Ermäßigungstatbestände werden gestrichen. Damit werden auf einen Schlag ca. 2.850 Stellen, davon knapp 1.650 allein im Schulbereich, vernichtet.
- Berlin starten eine Bundesratsinitiative zur Öffnung des Bundesbesoldungs- und Versorgungsrechtes
- Das Land Berlin wird sich von den im öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträgen entweder durch Kündigung oder Austritt aus den Arbeitgebervereinigungen verabschieden.
Dazu erklärte der Regierende Bürgermeister am 22. Oktober im Info-Radio: "Dementsprechend machen wir alles, was zeitlich geboten ist, um tatsächlich im Jahr 2003 mit Einsparungen anzufangen: Wir sind aber jederzeit bereit, auch in der Lage, Beschlüsse wieder rückgängig zu machen."
Der Moderator fügte hinzu: "Sofern die Gewerkschaften einlenken. Bis dahin aber formuliert es ein Teilnehmer, sei es wie beim Irak. Die Politik müsse eine überzeugende Drohkulisse aufbauen und deutlich machen, dass sie auch danach handeln werde."
Die Drohkulisse, die der Regierende Bürgermeister damit meinte, war die Drohung mit betriebsbedingten Kündigungen.
Die Arbeitszeitverlängerung wurde inzwischen vom Senat beschlossen. Eine weitere parlamentarische Beteiligung an dieser Regelung ist nach der letzten Änderung des Landesbeamtengesetzes nicht mehr vorgesehen. Vor wenigen Monaten hat das Abgeordnetenhaus im Rahmen des zweiten Haushaltsrechts- und Beamtenrechtsänderungsgesetzes des §35 des Landesbeamtengesetzes dahingehend geändert, dass die Arbeitszeit nun nicht mehr durch das Parlament per Gesetz festgelegt wird, sondern von der Verwaltung eigenständig geregelt werden kann. Die eigenständige Regelung der Verwaltung ist nun die Erhöhung der Arbeitszeit von Beamtinnen und Beamte auf 42 und der Lehrkräfte auf erhöhte Pflichtstunden (siehe Tabelle nächste Seite).
Die Bundesratsinitiative
Die zweite Initiative des Landes Berlin soll eingreifen in bundeseinheitliche Regelungen im Beamtenbereich. Durch Änderungen des Bundesbesoldungsgesetzes in den §§14, 20 und 68 A soll die Möglichkeit der Aussetzung von Besoldungsanpassungen durch Landesgesetz, mit dem Ziel der Absenkung bis auf 90 Prozent der Grundgehaltssätze, gegeben werden.
Folge einer Umsetzung dieser Maßnahme wäre, dass nicht mehr die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten "amtsangemessen" erfolgt, sondern nach Kassenlage. Dieser Gedanke ist den Grundsätzen des Berufsbeamtentums - ganz egal wie man politisch dazu steht - eigentlich fremd. Grundlage des Berufsbeamtentums ist, dass der öffentliche Dienst einheitlich gestaltet wird. Besoldung und Versorgung der BeamtInnen ist seit der 1971 erfolgten Einfügung des Artikels 74 a GG Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes. Der schon zuvor eingeleitete Vereinheitlichungsprozess ist 1975 durch das 2. BesVNG in Bund und Ländern und bis 1977 durch das Beamtenversorgungsgesetz abgeschlossen worden. Seitdem regelt das Bundesrecht die Besoldung und Versorgung abschließend. Davor bestehende eigenständige Gestaltungsmöglichkeiten bezogen sich nicht auf die Grundgehaltssätze, sondern auf die Zuweisung von Ämtern zu bestimmten Aufgaben. Allerdings stellte sich relativ schnell heraus, dass durch die weit gehende Öffnung eine Spirale nach oben eröffnet wurde. Die Vereinheitlichung 1971 diente dem Zweck, den "Wettbewerb nach oben" zu beenden.
Folge der Initiative des Landes Berlin wäre, dass nach kurzer Zeit das Besoldungsniveau im Westteil der Stadt bei 90 Prozent und, legt man den jetzigen Abstand zwischen Ost und West zu Grunde, im Ostteil der Stadt bei 81 Prozent liegen würde. Durch Änderung des §13 des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung (sog. Weihnachtsgeld) soll die Möglichkeit einer Absenkung des Bemessungsfaktors bis auf 0 des Weihnachtsgeldes durch Landesgesetz gegeben werden.
Durch Änderung des §1 Urlaubsgesetz soll die Möglichkeit eröffnet werden, das Urlaubsgeld komplett zu streichen.
Um ein Auseinanderfallen des Bezahlungsniveaus zwischen aktiven und passiven Beamtinnen und Beamten zu vermeiden, soll der §70 des Beamtenversorgungsgesetzes ebenfalls geöffnet werden, um auch die Versorgungsanpassung analog der Besoldungsanpassung aussetzen zu können.
Die geplanten Maßnahmen können, werden sie alle durchgeführt, zu einer Besoldungsabsenkung im Lande Berlin um 16 Prozent führen. Der Artikel 72 Absatz 2 Grundgesetz verpflichtet den Bundesgesetzgeber zur Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse und zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit. Bezieht man die geplante Arbeitszeiterhöhung, die zwischen 5 und 18 Prozent liegt, mit ein, fällt im Vergleich zum Bundesgebiet das Verhältnis zwischen Arbeit und Bezahlung im Land Berlin um maximal 34 Prozent auseinander. Hierzu schreibt der Senat in seiner Vorlage: "Gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 24.10.02 (2BvS 1/01) erfüllt eine Gesetzesvielfalt auf Länderebene die Voraussetzungen des Artikel 72 Absatz 2 GG erst dann, wenn sie eine Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen darstellt, die im Interesse sowohl des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden kann." Und behauptet weiter: "Die ist hier nicht der Fall: So sollen die den Ländern eingeräumten Regelungsmöglichkeiten der unterschiedlichen finanziellen Leistungskraft in begrenzter, dem Alimentationsprinzip entsprechender Weise Rechnung tragen. Zum anderen ist die Schaffung der Öffnungsklauseln auch im gesamtstaatlichen Interesse zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse erforderlich."
Angesichts der tatsächlichen Lebensverhältnisse und Lebenshaltungskosten in Ballungsräumen ist diese Aussage kaum haltbar. Auch die Behauptung, durch diese Maßnahme käme es nicht zu einer Rechtszersplitterung, wird bei einer gerichtlichen Überprüfung belegt werden müssen, was schwer fallen wird.
In der Öffentlichkeit war der Eindruck erweckt worden, Herr Wowereit habe in einem "Kamingespräch" die anderen Länderchefs von der Sinnhaftigkeit und Grundgesetztreue seine Initiative überzeugen können. Das ist natürlich albern. Die Gespräche mit den anderen Bundesländern und dem Bundesinnenministerium laufen seit Monaten. Dort hat die Initiative des Landes Berlin, über vier Jahre die Besoldungsanpassung auszusetzen und dann über weitere vier Jahre in Schritten wieder auf das Bundesniveau hoch zu gehen, durch den sächsischen Ministerpräsidenten eine entscheidende Veränderung erfahren. Der sächsische Ministerpräsident Milbradt, der seit Jahren die politisch gewollte Angleichung der Ost-an-West-Bezahlung beenden und umkehren möchte, hat seine Zustimmung zu der Initiative davon abhängig gemacht, dass die Unterschreitung auf 90 Prozent zugelassen wird. Rein zufällig ist dies die im BAT-Ost geltende Tarifquote. Man sieht die Absicht und ist verstimmt.
Der Bundesrat hat überraschend den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung am 8. November abgesetzt. Der Antrag des Landes Berlin war nicht termingerecht eingegangen und hätte nur mit Zustimmung aller Länder behandelt werden können. Bayern dagegen wünscht sich nicht nur eine negative, sondern auch eine positive Öffnung. Reiche Länder sollen die 100 Prozent auch überschreiten dürfen.
Damit ist die Behandlung aufgeschoben aber nicht aufgehoben. Die GEW BERLIN lehnt die geplanten Maßnahmen ab. Sie sind verfassungswidrig, sie sind unsozial, sie sind einseitig und verantwortungslos. Deswegen wird die GEW BERLIN mit allen Mitteln gegen die geplanten Maßnahmen vorgehen. Dazu gehört auch die verfassungsrechtliche Prüfung und ggf. Verfassungsklage.
Ilse Schaad
Leiterin Referat A
| Schulart |
Erhöhung |
Geltende Pflichtstundenzahl |
Geplante
Pflichtstundenzahl ab 2003 |
| Grundschulen, Krankenanstalten,
Grundstufen der Gesamtschulen (ohne J.-F.-Kennedy-Schule) |
0,5 |
27,5 |
28,0 |
| Beo-Klassen, soweit die
Lehrkraft dort überwiegend tätig ist |
1,5 |
25,5 |
27,0 |
| Sonderklassen für
körperbehinderte Kinder sowie Sprachheilklassen |
1,5 |
25,5 |
27,0 |
| Hauptschulen |
0,5 |
26,5 |
27,0 |
| Realschulen |
|
26,5 |
27,0 |
| Gymnasien |
2,0 |
24,0 |
26,0 |
| Französisches Gymnasium |
4,0 |
22,0 |
26,0 |
| Gesamtschulen (ohne
Grundschulteil) |
2,0 |
24,0 |
26,0 |
| J.-F.-Kennedy-Schule |
|
entsprechend d.
Org.-Rahmen |
26,0 |
| Abendgymnasien |
4,0 |
21,0 |
25,0 |
| Kolleg an VHS |
4,0 |
21,0 |
25,0 |
| Berlin-Kolleg |
4,0 |
21,0 |
25,0 |
| Sonderschulen |
1,5 |
25,5 |
27,0 |
| Gehörlosenschule und
Blindenbildungsanstalt |
1,5 |
23,5 |
25,0 |
| Schulen in Heimen |
1,5 |
23,5 |
25,0 |
| Berufsfeldbezogene
Oberstufenzentren |
2,0 |
24,0 |
26,0 |
| Berufs-, Berufsfach-, Fachober-,
Fachschulen |
2,0 |
24,0 |
26,0 |
| Berufsbildende Schulen mit sonderpädagog. Prägung |
2,0 |
23,0 |
25,0 |
| Lehrer für Fachpraxis
regelmäßig |
1,0 |
31,0 |
32,0 |
|
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