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Nr. 03/2003
Ein nachhaltiges Schulgesetz für Berlin!
Der vorgelegte Entwurf der rot-roten Koalition ist nicht zukunftsfähig.

Eine Arbeitsgruppe des Fachforums Bildung innerhalb des Agendaforums hat den Entwurf für ein neues Schulgesetz auf die Berücksichtigung von Inhalten und Rahmenbedingungen einer Bildung für eine nachhaltige (zukunftsfähige) Entwicklung hin untersucht.

Der neue Schulgesetzentwurf greift weder im Vorwort noch im Gesetzestext selbst die Begriffe "nachhaltige (zukunftsfähige) Entwicklung" oder "Bildung für eine nachhaltige (zukunftsfähige) Entwicklung" auf. Inhalte, die mit zukunftsfähiger Entwicklung oder Bildung etwas zu tun haben, finden sich nur indirekt und ohne Nennung des Leitbegriffs.

Der Paragraph 3 wäre ein richtiger Ort für die Berücksichtigung der Gedanken zur nachhaltigen Entwicklung. Es geht dabei um die Facetten "ökologisch, ökonomisch und sozial", insbesondere um die Frage der Partizipation und Gechlechter-Gerechtigkeit. Der im Entwurf verwendete Begriff Gleichberechtigung wirkt eher defensiv und sollte durch 'Gleichstellung' im Sinne von Gender Mainstream ersetzt werden.

Rahmenpläne ohne Nachhaltigkeit

Im Abschnitt II, Gestaltung von Unterricht und Erziehung, werden Rahmenpläne als Grundlage für den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule genannt. Da im Gesetzentwurf selbst kaum etwas zur Nachhaltigkeit zu finden ist, müssten praktisch alle Rahmenpläne auf nachhaltige Bildungsziele hin untersucht werden.

Eine 1996 im Auftrag des Abgeordnetenhauses erstellte Analyse der Berliner Rahmenpläne durch die Senatsschulverwaltung erbrachte aber allein für den wesentlich enger gefassten Bereich der schulischen Umwelterziehung das Fehlen wesentlicher Inhaltsfelder für den Bereich der Grundschule. In den Rahmenplänen der Sekundarstufe I finden sich Einzelthemen für eine zukunftsfähige Bildung lediglich in verschiedenen Fächern. Es ist kein übergreifendes Prinzip erkennbar.

Die im neuen Schulgesetzentwurf zu findenden Regelungen über die Rahmenpläne (jetzt Paragraphen 12 und 13) sind sehr allgemein gehalten und unverbindlich. Aussagen über eine zukunftsfähige Bildung finden sich nicht.

Nach Auffassung des Fachforums Bildung wäre hier der Platz, um z.B. die von der Kommission für nachhaltige Entwicklung der UNO 1996 formulierten Prinzipien für eine zukunftsfähige Bildung aufzunehmen:

  • Prinzip des lebenslangen Lernens
  • Veränderung der Lebensgewohnheiten
  • Bildung muss "unten" ansetzen (Lokale Agenda)
  • Kooperation der Verantwortlichen in Bildung, Wissenschaft, Regierung und NGO
  • Verbindung von Lernen mit Alltagserfahrung, Entwicklung von Perspektiven zur Bewältigung der erfahrbaren Probleme
  • Lernen des Umgangs mit Wahrscheinlichkeiten und Risiken (lineare Lernmodelle sind dafür nicht mehr tauglich)
  • Lernen des Umgangs mit Konflikten und divergierenden Interessen.

Verbindlichkeit muss sein

So, wie der Schulgesetzentwurf angelegt ist, könnte sich eine konkrete Schule in ihrem Schulprogramm der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung verschreiben. Sie könnte es aber auch bleiben lassen. Damit bleibt dieses Bildungsziel alleine in der Kompetenz der jeweiligen Schule. Die Prinzipien einer nachhaltigen (zukunftsfähigen) Bildung sollten jedoch verbindlich für alle Schulen sein. Geschlechtergerechtigkeit, Menschenrechts- und Friedenserziehung, die informations- und kommunikationstechnische Bildung sowie die Medienerziehung sind so grundlegende Anliegen, dass sie aus dem "Kann-Katalog" herausfallen müssten.

Die andere Seite von Bildung

Die Ausführungen über Rahmenpläne thematisieren lediglich Inhalte, Qualifikations- und Qualitätsziele, also Wissen. Wissen in seiner komplexen, interaktiven und lebensbegleitenden Dynamik ist die eine Seite von Bildung. Die andere Seite umfasst jene menschlichen Qualitäten, die das Leben in einer Zukunftsgesellschaft des Wissens und der Kommunikation wesentlich stützen und humanisieren: Kooperations- und Konfliktfähigkeit, konstruktives Verhalten in komplexen und risikobehafteten Situationen, kritisches Urteilsvermögen und Verantwortungsbereitschaft auf der Basis von Selbstwirksamkeitsüberzeugungen.

Wichtige emotionale Voraussetzungen für humanes Miteinander sind Bindungsfähigkeit und Respekt mit Blick auf Menschen, Ideen, Werte und Leistungen. Es bedarf also einer Verbindung von Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Handlungskompetenz. Diese Vorstellung von einer ganzheitlich entwickelten Persönlichkeit, eines "Gebildeten" also, umreißt die seelisch-geistigen Grundlagen, damit Menschen die Nachhaltigkeitsidee mit-zu-leben willens und fähig sind.

Der vorliegende Schulgesetzentwurf ist leider von diesen formulierten Bildungszielen weit entfernt. Er greift von den vom Fachforum Bildung vorgeschlagenen Überlegungen, die den bildungspolitischen Sprecherinnen von SPD und PDS ausführlich dargelegt wurden bis auf eine Wortübernahme (Geschlechtergerechtigkeit statt Gleichberechtigung) nichts auf, ja er setzt noch nicht einmal einen akzeptablen Rahmen dafür.

Manfred Triebe,
Mitarbeiter im Fachforum Bildung innerhalb des Agendaforums.

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