| Bildungsabbau durch Erhöhung der Arbeitszeit
Mehr Bildung heißt heute nur noch mehr Pflichtstunden.
Seit 1992 erhöhen die Bundesländer die Pflichtstunden der Lehrkräfte jeweils unter Verweis auf das Land X, das sie gerade vorher erhöht hat. Viele Bildungspolitiker, darunter Sybille Volkholz, verkündeten öffentlich, dass es ein Irrtum sei, dass durch die Verbesserung der Lehrerversorgung die Qualität von Bildung erhöht werde. "Viele Lehrer bauen viel Mist, noch mehr Lehrer bauen noch mehr Mist", erläuterte Volkholz damals gerne. Die Länder traten in einen unheilvollen Wettbewerb ein, wer in der Lage sei, mit immer geringeren Mitteln die immer schlechtere Schule zu organisieren. Dabei wurden sämtliche "Stellschrauben" gedreht, die die Kosten im Bildungswesen beeinflussen: Erhöhung der Klassenfrequenzen, Pflichtstundenerhöhung, Abbau von Entlastungen, Kürzung der Stundentafeln.
Keine Priorität für Bildung
Berlin erhöhte die Pflichtstunden der Lehrkräfte in den Jahren 1992, 2000 und 2003. Der Abbau von Leistungen für die SchülerInnen zwischen 1995 und 2003 umfasst zusätzlich ein ganzes Schuljahr.
PISA bestätigte zwar die Folgen einer derartigen Bildungspolitik, die Erkenntnisse wurden jedoch nur Material für Talkshows, nicht aber zum Inhalt einer neuen Politik. Trotz öffentlicher Bekundungen aller Parteien, Bildung solle nun Priorität haben, wurde der Bildungsabbau fortgesetzt.
Nach der dreimaligen Erhöhung der Pflichtstunden interessiert sich die Verwaltung nun für neue Modelle, z.B. Einführung von Präsenzzeit, Jahresarbeitszeitmodell, Fächerfaktorisierung. Zwar bieten diese Modelle Potentiale, um die Arbeitszeit gerechter zu gestalten, aber von der Arbeitgeberseite werden sie vor allem als Kürzungsmodelle eingesetzt. All diese "neuen Arbeitszeitmodelle", ob in Hamburg, Berlin, Bremen oder sonst wo, sind nichts anderes als verkappte Arbeitszeiterhöhungen. Am Ende rechnet der Finanzsenator des jeweiligen Landes immer aus, wie viel Personal für wie viel Schüler wie viel Unterricht erteilt. In Hamburg beispielsweise wird eine wöchentliche Arbeitszeit auf der Grundlage einer berechneten Jahresarbeitszeit von 46,5 Stunden vorgeschlagen. Dabei geht Hamburg von 38 Arbeitswochen und 14 Wochen ohne Arbeit aus. Jeder weiß, dass das kompletter Unsinn ist. Denn zum einen sind Ferienzeiten keine arbeitsfreien Zeiten, außerdem müssen Feiertage und arbeitsfreie Tage abgerechnet werden. Hinzu soll eine Fächerfaktorisierung kommen, die aber nicht dazu führt, dass hochbelastete Fächer mit einem geringeren Unterrichtsdeputat entlastet, sondern dass geringer belastete Fächer mit einer höheren Arbeitszeit versehen werden. Dabei haben Arbeitszeituntersuchungen nachgewiesen, auch die letzte von Mummert und Partner in NRW, dass alle Lehrer mehr arbeiten, als gesetzlich und tarifvertraglich gilt. Logisch wäre deshalb, für alle die Unterrichtsverpflichtung zu senken und dabei fächerspezifische Belastungen auszugleichen.
Im Zusammenhang mit der Diskussion um das neue Schulgesetz machte Finanzsenator Thilo Sarrazin klar, dass die Einführung von Ganztagsangeboten in der Berliner Schule nur über die Einführung von Präsenzzeiten für alle Lehrkräfte - täglich acht Stunden in der Schule - umgesetzt werden könne. Offensichtlich ist Sarrazin entschlossen, die Milliarden, die der Bund für den Ausbau der Ganztagsschule bereitstellt, nicht dort einzusetzen, sondern diese Mittel in den Schwarzen Löchern seines Haushalts verschwinden zu lassen. Das Ganztagsschulangebot soll nach seinen letzten Äußerungen jedenfalls nicht durch zusätzliches Personal ermöglicht werden, sondern durch die Einführung von acht Stunden Präsenzzeit aller Lehrer.
Widerspruch gegen Arbeitszeiterhöhung
Mehr als 20 Prozent der Stellen im Schulbereich wurden seit 1992 abgebaut. Die Schülerzahl ist im Vergleich dazu nur um 5 Prozent gesunken. Der Rest wurde den Lehrkräften aus dem Kreuz geleiert. Hinzu kamen im gleichen Zeitraum Verschlechterungen der Altersversorgung von 25 Prozent und jetzt wird zum Großangriff auf das Einkommen geblasen: Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Abkoppeln von den tarifvertraglich vereinbarten Einkommenssteigerungen: Die Attraktivität des Lehrerberufs sinkt, die Belastungen steigen, die Bildungsqualität sinkt. Damit werden die Lern- und Ausbildungschancen der SchülerInnen immer schlechter und der Lehrermangel immer größer.
Die GEW BERLIN hat dazu aufgefordert, Widerspruch gegen die jetzige Pflichtstundenerhöhung zwischen 0,5 und 4 Pflichtstunden einzulegen. Die Pflichtstundenerhöhung diente ausschließlich dem Zweck der Errichtung einer Drohkulisse. Durch die kollektive Geiselnahme der BeamtInnen und der Lehrkräfte sollten die Gewerkschaften gezwungen werden, auch im Tarifbereich Einkommensverzichte hinzunehmen.
Durch die Pflichtstundenerhöhung wurden 1.420 Stellen Überhang geschaffen, für die es keine Verwendungsmöglichkeit gab. Die Verwaltung hat sich deshalb entschlossen, die ehrlich erarbeiteten Arbeitszeitkonten der Lehrkräfte durch überproportionale Rückzahlung unehrlich auszugleichen. Dieser Schritt ist gleichbedeutend mit einer Mitteilung des Senators Klaus Böger, dass er die Arbeitszeitkonten gestrichen habe. Mehrere Tausend Beschäftigte haben entsprechend Widersprüche eingelegt. Die Grundlage dieser Widersprüche ist die Tatsache, dass die Erhöhung der Pflichtstunden lediglich durch Änderung der Arbeitszeitverordnung erfolgt ist.
Das Hamburger Urteil
Dieser Sachverhalt war bereits Gegenstand einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Hamburg (1 BS 113/01), in der des heißt "Für diese Verordnung fehlt es an der erforderlichen Ermächtigungsgrundlage ... Die Verpflichtung zur Erteilung von Unterricht ist aber nur ein Teil der Aufgaben, die Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen ihrer Arbeitszeit obliegt. Bei der Pflichtstundenregelung handelt es sich mithin um eine Festsetzung des Maßes von Aufgaben zu einem Teil der Arbeitszeit. Hierzu Regelungen im Verordnungswege zu treffen, ermächtigt das Beamtengesetz nicht. Die gesetzliche Regelung bezieht sich auf die ,regelmäßige Arbeitszeit der Beamten' und setzt das durchschnittliche wöchentliche Höchstmaß der Arbeitszeit fest. Die Gestaltung und Verteilung von Arbeitszeit ist ebenso wenig Gegenstand der Verordnungsermächtigung wie die arbeitszeitrelevante Aufgabenzuweisung an einzelne Beamtengruppen."
Der Sachverhalt trifft in Berlin genauso zu. Als die Ermächtigung im März 2002 im Landesbeamtengesetz neu geschaffen wurde, wurde ausdrücklich festgestellt, dass die Pflichtstunden der Lehrkräfte nicht betroffen seien.
Die GEW BERLIN erarbeitet zurzeit die Klagebegründungen und stellt das entsprechende Material zusammen, um Musterklagen einzureichen. Nach der Klageerhebung werden die übrigen Widerspruchsführer Kurzbegründungen für ihre Klageverfahren erhalten, in denen das Ruhen der Verfahren beantragt wird, bis die Leitfälle rechtskräftig entschieden sind.
Informationen über die Klageverfahren sind über das Referat Tarif- und Beamtenrecht und die Personalräte zu erhalten.
Ilse Schaad
Leiterin des Referates Tarif- und Beamtenrecht |