Mehr Demokratie wagen
Was im Jahr 2007 daraus wird: Das Personalvertretungsgesetz (PersVG) ist 50 Jahre alt geworden.
von Sigrid Baumgardt, verantwortliche Redakteurin der blz
Viele wichtige Menschen der Stadt aus Gewerkschaft und Politik haben bei der Geburtstagsfeier gratuliert. Denn, da waren sich zu Beginn alle einig, das PersVG wird gebraucht und hat sich bewährt. Es stört und behindert nicht, sondern nützt – so der Polizeipräsident a.D. Georg Schertz –, hat Herausforderungen bewältigt und sich neuen Aufgaben gestellt, sei es das Zusammenführen der Verwaltungen West und Ost, so Dieter Scholz, Vorsitzender des DGB Bezirks Berlin-Brandenburg, oder die Einführung neuer Technologien, so der ehemalige Vorsitzende des Hauptpersonalrats Dieter Klang, und es ist eines der wichtigsten Instrumente bei der Vermittlung zwischen den Interessen der Dienstbehörde und den einzelnen Beschäftigten. Es dient der Menschenwürde, zitiert Rechtsanwalt Michael Tscherch aus einem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1970. Ihn hat seine 30-jährige Beschäftigung mit diesen Fragen wenigstens reich an Erfahrung gemacht.
In diesen Chor stimmt auch die Standortbestimmung des DGB Berlin- Brandenburg mit ein, mit der der DGB den Senat auffordert, mit den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen in einen intensiven Dialog zu treten über die Anpassung der Beteiligungsrechte an neue Verwaltungsaufgaben, Organisationsstrukturen und Verwaltungsabläufe. Der Senat solle auf den Abbau der Mitbestimmungsrechte verzichten und in diesem Sinne die rot-rote Koalitionsvereinbarung überprüfen.
Warum soll das PersVG geändert werden?
Das führten die politisch Verantwortlichen Michael Müller, Fraktionsvorsitzender der SPD in Berlin, Uwe Döring, parlamentarischer Geschäftsführer der PDS in Berlin und Innensenator Erhart Körting aus. Die Mitbestimmungsrechte der Berliner Personalräte müssten nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 bezogen auf Schleswig-Holstein angepasst werden. Das sei kein Generalangriff, sondern es werde lediglich ein gewisser Regulierungsbedarf befriedigt. Darauf kam auch der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit in seiner Ansprache am Nachmittag zurück.
Der Regulierungsbedarf bezieht sich auf drei Punkte: „Ein-Euro-Jobber“ sollen den ABM-Kräften gleichgestellt werden. Das bedeutet, dass „Ein-Euro- Jobber“ keine Dienstkräfte im Sinne des Personalvertretungsgesetzes sind. Damit ist nach Meinung des Berliner Senats der Streit um das Mitbestimmungsrecht der Personalräte und die Frage um die Zusätzlichkeit der beabsichtigten Tätigkeit geklärt. Natürlich ist keine Vernichtung von Arbeitsplätzen vorgesehen. Wir fragen uns aber, warum es dann derzeit noch so viele Fälle gibt, bei denen Aufgaben für die künftigen MAE-Beschäftigten beschrieben werden, die eindeutig in den Bereich der ErzieherInnen gehören und was es heißt, dass mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes eine Vereinbarung über den Einsatz dieser Kräfte angestrebt wird.
Im Bereich der Kommunikationstechnik soll der Personalrat nur noch beteiligt werden, wenn die Änderung vom Umfang her einer neuen Einführung gleichkommt. Wann ist das der Fall?
Und zuletzt: Das Letztentscheidungsrecht der Einigungsstelle soll wie bei den Beamten auch bei allen anderen Angelegenheiten entfallen. Die Einigungsstelle hat nur noch empfehlenden Charakter und führt keine Entscheidungen mehr herbei. Diese Letztentscheidung soll dann ein dem Parlament verantwortliches Mitglied der Verwaltung besitzen. Was das für die Arbeit der Personalräte im Bereich der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung heißt: Die Senatsverwaltung beantragt eine Mitbestimmungsmaßnahme, die sowohl von den Personalräten als auch von der Einigungsstelle abgelehnt wird. Nun kann der zuständige Senator allein entscheiden, die Maßnahme wird durchgeführt. Der Demokratie förderlich ist ein solcher Kreislauf sicher nicht. Körting meint in diesem Zusammenhang schlicht, „wir haben eine Lücke erkannt und machen deswegen ein Gesetz“. Er sehe sich in der Verantwortung für das Volk, denn das sei der Aktionär des öffentlichen Dienstes und das zahle.
Zur Geschichte des PersVG
Seit Beginn der Industrialisierung kämpfen ArbeitnehmerInnen zusammengeschlossen in Gewerkschaften um ihre Rechte. In der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde der Einzelarbeitsvertrag als Standard abgelöst von Tarifverträgen. Am Ende des 1. Weltkrieges sollte die parlamentarische Demokratie ergänzt werden mit Instrumenten im Arbeits- und Wirtschaftsleben, den Betriebsarbeiterräten. Das Betriebsrätegesetz von 1920 setzte die Vorgaben um. Selbst für Beamte sah die Weimarer Reichsverfassung eine Beamtenvertretung vor. Die Nazis beendeten diesen Demokratisierungsprozess und viele VertreterInnen wurden verfolgt und kamen in Konzentrationslagern um. Nach dem Zweiten Weltkrieg wollte man Lehren aus dem Faschismus ziehen. Das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 und die folgenden Personalvertretungsgesetze waren ein Schritt auf dem Weg zur Demokratisierung.
Die Verfassung von Berlin legt in Artikel 25 fest, dass die Mitbestimmungsrechte für Arbeiter und Angestellte in Wirtschaft und Verwaltung durch Gesetz zu gewährleisten seien. Wir Personalräte werden weiter darum streiten, dass die Gesetze in Berlin die Grundlage dafür schaffen und das Mitbestimmungsrecht nicht aushöhlen. Ein gutes Instrument muss ausgebaut werden, ganz im Sinne Will Brandts Forderung nach mehr Demokratie. |