GEW Berlin
GEW BERLIN
Home  
Aktuelles  
Adressen  
Downloads  
GEW-Zeugnis  
Gruppen|Gremien  
Informationen  
Inhalt  
Lehrproben  
Mitgliederportal  
Mitglied werden  
Seminare  
Service  
Themen  
Veranstaltungen  
Zeitschrift (blz)  
Impr./Kontakt  
Nr. 04/2003
Recht und Tarif
Kürzungen sind rechtswidrig

Erste Erfolge bei Klagen gegen Einkommenskürzungen.

Das Arbeitsgericht Berlin hat am 27. Februar 2003 den Klägern in drei der gewerkschaftlich unterstützten Verfahren Recht gegeben. Die Reduzierung des monatlichen Gehalts um 1,41 Prozent für die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost des Landes Berlin und der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ist nach Auffassung von mehreren Kammern des Arbeitsgerichts Berlin rechtswidrig (z.B. im Verfahren mit dem Aktenzeichen 60 Ca 23173/02), da die seit 1994 erfolgten übertariflichen Zahlungen als sogenannte betriebliche Übung Vertragsinhalt geworden sei, die der Arbeitgeber einseitig nicht einfach ändern kann. Die Urteile sind erste Erfolge in dieser Auseinandersetzung zwischen den Beschäftigten und dem regierenden Senat. Alle Beteiligten erwarten jedoch, dass die Arbeitgeber Berufung einlegen und die Streitfälle erst durch das Bundesarbeitsgericht endgültig entschieden werden.

Im letzten August hatte die GEW BERLIN die angestellten Mitglieder im Berliner Tarifrechtskreis Ost über Zweifel an der Rechtmäßigkeit der ab Juli 2002 veranlassten Gehaltskürzungen um 1,41 Prozent informiert. Die betroffenen Mitglieder wurden aufgerufen, ihre Ansprüche mit einem Musterschreiben gemäß §70 BAT-O gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich geltend zu machen. Außerdem kündigten die Gewerkschaften ver.di, GdP und GEW Klagen gegen die Kürzungen in Folge der Änderung des sogenannten Einkommensangleichungsgesetzes an. Der Berliner Senat hatte die Gesetzesänderung für den Tarifbereich Ost - mit Hinweis auf die höheren Kosten für die Zusatzversorgung im Tarifbereich West - als einen Akt der Gleichbehandlung zwischen Ost und West "verkaufen" wollen. Tatsächlich aber geht es darum, die Einkommen der ArbeitnehmerInnen im Tarifgebiet Ost insgesamt um rund 15,9 Millionen Euro im Jahr abzusenken, weshalb die Koalition auch großzügig darüber hinweg sah, dass die regelmäßige Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost mit 40 Stunden noch immer um 3,9 Prozent höher als die Arbeitszeit im Tarifgebiet West ist. Gegen diese Art der "Gerechtigkeit" richteten sich die Klagen der Betroffenen. Alle KollegInnen, die eine schriftliche Geltendmachung ihres Nachzahlungsanspruchs bisher versäumt haben, sollten dies unverzüglich nachholen. Das Musterschreiben finden sie dazu unter www.gew-berlin.de. Möglich ist die Geltendmachung jedoch nur für die letzten sechs Monate sowie für die Zukunft.

Katja Metzig
zurück nach oben
Login
Registrieren
Hilfe
Beitragsquittung für 2011 ausdrucken
Mitmachen: Projekte
blz - die Zeitschrift der GEW BERLIN
Mediadaten
Terminplan
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
Wir über uns
Kalender 2012/2013 bestellen
Service und Beratung
Ich möchte Mitglied werden
Mitglieder werben Mitglieder
Markt / Kleinanzeigen
Zeugnisprogramm