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Nr. 05/2003
Großzügig nur bei Millionären
Warum die Vermögensteuer wieder erhoben werden muss.

Der DGB-Bezirk Berlin-Brandenburg hat ein Gutachten zur Beurteilung der Perspektiven einer Vermögensbesteuerung in Berlin in Auftrag gegeben, das Kai Eicker-Wolf jetzt vorgelegt hat. Das DGB-Gutachten rechnet verschiedene Szenarien durch. Es werden unterschiedliche Freibeträge unterstellt und verschiedene Steuersätze (siehe Tabelle). Dabei sind sogenannte Gebrauchsvermögen (selbst genutzte Wohnung und Versicherungsguthaben, soweit sie sich auf die private Altersversorgung beziehen) herausgerechnet worden.

Immerhin geht es um den Gesamtbetrag von maximal 40 Milliarden Euro bundesweit. Geht man nur von Berlin aus, dann ergäbe sich aus einem Freibetrag je Haushalt von 250.000 Euro und einem Steuersatz von 1 Prozent eine zusätzliche Einnahme des Berliner Landeshaushalts in Höhe von 1,35 Milliarden Euro. Da Berlin nichts zu verschenken hat, könnte der Steuersatz auch bei 1,5 Prozent liegen. Dann läge die staatliche Einnahme sogar über 2 Milliarden Euro jährlich. Es geht also nicht um Kleingeld: In Berlin könnten von diesem Geld im Infrastrukturbereich, z.B. auch im Bildungswesen, nahezu 40.000 neue Stellen geschaffen werden, die dauerhaft und solide finanziert wären.

Aber die Vermögensteuer wäre auch wirtschaftspolitisch höchst sinnvoll. Die Reichtumsumverteilung zugunsten der oberen 10 Prozent ist immer damit begründet worden, dass wachsende Gewinneinkommen die Investitionstätigkeit anregten und so die Arbeitslosigkeit bekämpft würde. Ein Blick auf die letzten 10 oder gar 20 Jahre zeigt aber, dass diese Annahme falsch ist, denn trotz der niedrigen Steuersätze ist die Arbeitslosigkeit extrem hoch!

In Deutschland wird das Eigentum im internationalen Vergleich weit unterdurchschnittlich besteuert. Lediglich 0,9 Prozent beträgt ihr Anteil am Bruttoinlandsprodukt. Im Durchschnitt aller OECD-Länder beträgt die Besteuerung von Eigentum immerhin 1,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. In Großbritannien sind es sogar 3,9 Prozent und in den USA - man höre und staune - immerhin noch 3,1 Prozent! Das sind drei- bzw. viermal höhere Werte als in der Bundesrepublik. Selbst wenn hier die Vermögensteuer eingeführt würde, läge die steuerliche Belastung von Eigentum immer noch unter dem OECD-Durchschnitt!

Zur Erinnerung: Die Vermögensbesteuerung ist 1997 ausgesetzt worden, weil das Verfassungsgericht die unterschiedliche Bewertung von Grund- und Geldvermögen gerügt hat. Das Verfassungsgericht hatte den Gesetzgeber aufgefordert, das veraltete Bewertungsverfahren für die Besteuerung des Grundvermögens zu überarbeiten und zu aktualisieren. Weil der Gesetzgeber diese Überarbeitung nicht fertig bringt, zahlen die Vermögensbesitzer keine Steuern mehr. Die gleichen Leute, die sich weigern, hier ihre Hausaufgaben zu erledigen, jammern fast im gleichen Atemzug über die finanzielle Not der öffentlichen Haushalte und kürzen eine öffentliche Leistung nach der anderen.

Ulrich Thöne
ist Vorsitzender der GEW BERLIN

Warum die Vermögensteuer wieder erhoben werden muss.

Der DGB-Bezirk Berlin-Brandenburg hat ein Gutachten zur Beurteilung der Perspektiven einer Vermögensbesteuerung in Berlin in Auftrag gegeben, das Kai Eicker-Wolf jetzt vorgelegt hat. Das DGB-Gutachten rechnet verschiedene Szenarien durch. Es werden unterschiedliche Freibeträge unterstellt und verschiedene Steuersätze (siehe Tabelle). Dabei sind sogenannte Gebrauchsvermögen (selbst genutzte Wohnung und Versicherungsguthaben, soweit sie sich auf die private Altersversorgung beziehen) herausgerechnet worden.

Immerhin geht es um den Gesamtbetrag von maximal 40 Milliarden Euro bundesweit. Geht man nur von Berlin aus, dann ergäbe sich aus einem Freibetrag je Haushalt von 250.000 Euro und einem Steuersatz von 1 Prozent eine zusätzliche Einnahme des Berliner Landeshaushalts in Höhe von 1,35 Milliarden Euro. Da Berlin nichts zu verschenken hat, könnte der Steuersatz auch bei 1,5 Prozent liegen. Dann läge die staatliche Einnahme sogar über 2 Milliarden Euro jährlich. Es geht also nicht um Kleingeld: In Berlin könnten von diesem Geld im Infrastrukturbereich, z.B. auch im Bildungswesen, nahezu 40.000 neue Stellen geschaffen werden, die dauerhaft und solide finanziert wären.

Aber die Vermögensteuer wäre auch wirtschaftspolitisch höchst sinnvoll. Die Reichtumsumverteilung zugunsten der oberen 10 Prozent ist immer damit begründet worden, dass wachsende Gewinneinkommen die Investitionstätigkeit anregten und so die Arbeitslosigkeit bekämpft würde. Ein Blick auf die letzten 10 oder gar 20 Jahre zeigt aber, dass diese Annahme falsch ist, denn trotz der niedrigen Steuersätze ist die Arbeitslosigkeit extrem hoch!

In Deutschland wird das Eigentum im internationalen Vergleich weit unterdurchschnittlich besteuert. Lediglich 0,9 Prozent beträgt ihr Anteil am Bruttoinlandsprodukt. Im Durchschnitt aller OECD-Länder beträgt die Besteuerung von Eigentum immerhin 1,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. In Großbritannien sind es sogar 3,9 Prozent und in den USA - man höre und staune - immerhin noch 3,1 Prozent! Das sind drei- bzw. viermal höhere Werte als in der Bundesrepublik. Selbst wenn hier die Vermögensteuer eingeführt würde, läge die steuerliche Belastung von Eigentum immer noch unter dem OECD-Durchschnitt!

Zur Erinnerung: Die Vermögensbesteuerung ist 1997 ausgesetzt worden, weil das Verfassungsgericht die unterschiedliche Bewertung von Grund- und Geldvermögen gerügt hat. Das Verfassungsgericht hatte den Gesetzgeber aufgefordert, das veraltete Bewertungsverfahren für die Besteuerung des Grundvermögens zu überarbeiten und zu aktualisieren. Weil der Gesetzgeber diese Überarbeitung nicht fertig bringt, zahlen die Vermögensbesitzer keine Steuern mehr. Die gleichen Leute, die sich weigern, hier ihre Hausaufgaben zu erledigen, jammern fast im gleichen Atemzug über die finanzielle Not der öffentlichen Haushalte und kürzen eine öffentliche Leistung nach der anderen.

Ulrich Thöne
ist Vorsitzender der GEW BERLIN

Aufkommen der Vermögenssteuer

Potenzielles bundesweites Aufkommen der Vermögenssteuer im Jahr 2000 bei verschiedenen Freibeträgen und Steuersätzen

Freibetrag je Haushalt in Euro   Steuersätze  
 

 

0,5 % 1,0 %

in Milliarden Euro

1,5 %
250.000 13,3 26,5 39,8
500.000 8,0 15,9

in % des BIP

23,9
250.000  0,7 1,3

 

2,0

 

500.000 0,4   0,8  1,2
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