GEW Berlin
GEW BERLIN
Home  
Aktuelles  
Adressen  
Downloads  
GEW-Zeugnis  
Informationen  
Inhalt  
Lehrproben  
Mitgliederportal  
Mitglied werden  
Seminare  
Service  
Themen  
Veranstaltungen  
Zeitschrift (blz)  
Impr./Kontakt  
Nr. 12/1999
Neuer Senat - Neue Giftliste
Wer Senator-in wird ist egal, denn eine gehorsame Verwaltung plant voraus. „Erneuerung und Konsolidierung der Berliner Schule” heißt das neue Machwerk, welches nach der bereits bekannten Pokall-Giftliste aus dem Hause der Schulverwaltung kommt.

Tom Stryck und andere Mitarbeiter der Senatsschulverwaltung sollen das Papier erarbeitet haben, in dem weit reichende Vorschläge für die Arbeit der Berliner Schule in den kommenden Jahren gemacht werden. Kernstück dieses Papiers ist der Vorschlag, die Arbeitszeit der Lehrkräfte massiv zu erhöhen, da man sonst wegen der Rückzahlung der Arbeitszeitkonten die Unterrichtsversorgung nicht garantieren könne. Die Rückzahlung der Arbeitszeitkonten soll also mit der Arbeitszeiterhöhung bezahlt werden, die aber auch deswegen nötig sei, weil es die jährlich 1.000 einzustellenden Lehrer-innen auf dem Arbeitsmarkt nicht gebe. Zur Sicherung der Unterrichtsversorgung werden deshalb „systeminterne Maßnahmen” vorgeschlagen:

* Erhöhung der Regelverpflichtung,

* Streichung von Anrechnungsund Ermäßigungstatbeständen

* Rückzahlung der Arbeitszeitkonten durch Geld

Die Erhöhung der Regelstundenverpflichtung und die Streichung von Anrechnungstatbeständen würden dabei „zum Abbau von Unterrichtsausfall und zum Aufbau und zur Stabilisierung von Qualität” benötigt.” Dies sei nicht anders machbar, weil „eine Verschlechterung der unmittelbaren Unterrichtssituation für die Schüler politisch ausgeschlossen wird. Daher werden Instrumente wie die Erhöhung der Klassenfrequenzen oder eine Absenkung der Stundentafel nicht diskutiert.” Vorgeschlagen wird, künftig die Ermäßigungs- und Anrechnungstatbestände zur besseren Transparenz neu zu sortieren:

* Leitung und Organisation der Schule: Dafür soll ein Pool zugewiesen werden.

* Abordnung zu anderen Dienststellen

* Besondere pädagogische Maßnahmen, Innovation

* Schulübergreifende Funktionen • Ermäßigung aus persönlichen Gründen

* Personalvertretung (Frauenvertretung wurde vergessen)

„Alle anderen Tatbestände – Klassenführung, Unterricht in der Oberstufe, Abschlussklassen, Schulprogrammentwicklung, interne Evaluation und dergleichen mehr – sollen künftig im Rahmen einer neuen Arbeitszeitordnung innerhalb jeder einzelnen Schule geregelt werden.”

Da in Berlin die Stundentafeln der Klassen 5-10 in hohem Maße homogen seien, gäbe es wenig überzeugende Argumente, die Lehrkräfte mit unterschiedlichen Regelstundenzahlen nach Schulart einzusetzen. In einem Schritt, so die Autor-innen des Papiers, sei eine Homogenisierung auf dem Niveau von Haupt- und Realschule – 25,5 Pflichtstunden – nicht möglich. Bei einer linearen Erhöhung würde man zwar 1.100 Stellen gewinnen, aber damit würde die Spreizung zwischen den Schularten nicht geschlossen. Deshalb sei es ein Ausdruck von Gerechtigkeit, ein Modell zu entwickeln, das „neben der Erhöhung des Stundenvolumens anteilig auch das Scherenproblem angeht”. Ziel dabei sei, dass die Einzelschule Gerechtigkeit zwischen Fächern, Fächergruppen, Oberstufeneinsatz und besonderen Belastungen ausgleicht. In komplizierter Ableitung über eine durchschnittliche Unterrichtsverpflichtung in Gymnasium, Gesamtschule, Sonderschule und beruflicher Schule, verbunden mit der „überfälligen Streichung der Klassenleiterermäßigung” und der „Einführung von Präsenzzeit im Umfang von 30 Zeitstunden in der Grundschule” wird dann eine den Schulen zuzuweisende maximale individuelle Unterrichtsverpflichtung entwickelt, die für alle Schularten eine drastische Erhöhung bedeutet (siehe Tabelle). Mit dieser „differenzierten Erhöhung der Arbeitszeit” wird der rechnerische Lehrerbestand um 680 Stellen erhöht. Durch Streichung von Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden werden noch einmal 500 Stellen gewonnen.

Dieses Papier ist von den selben Mitarbeiter erarbeitet worden, die die Vereinbarung 1998 zu den Arbeitszeitkonten mit abgeschlossen haben. Sie haben damals hintertrieben, dass die Arbeitszeitkonten sinnvoll und entsprechend der tatsächlichen Rückzahlungsmöglichkeiten ausgehandelt wurden. Die flächendeckende Anwendung der Arbeitszeitkonten für zwei Jahre und ihre alsbaldige Rückzahlung – unabhängig von der Stellensituation im jeweiligen Jahr – war keineswegs Absicht der GEW, sondern politisches Verlangen der Verwaltung. Sie wollten die Arbeitszeitkonten nicht, sie wollten damals schon eine Verlängerung der Lehrerarbeitszeit. Sie benutzen heute die von ihnen bewusst falsch eingesetzten Arbeitszeitkonten, um eine Arbeitszeitverlängerung als Argument zu haben.

Differenzierung nach durchschnittlicher schulartenspezifischer Unterrichtsverpflichtung und maximaler individueller Unterrichtsverpflichtung (in Std.)
Schulart durchschnittliche schulartspezifische Unterrichtsverpflichtung Maximale individuelle Unterrichtsverpflichtung Bandbreite des individuellen Einsatzes Spanne zur individuellen Entlastung
Grundschule 26,5 27,5 25,5 – 27,5 2
Hauptschule 25,5 26 25 – 26 1
Realschule 25,5 26 25 – 26 1
Gymnasium (5-13) 24 25 23 – 25 2
Gesamtschule (7-13) 24 25 23 – 25 2
Sonderschule 25,5 26 25 – 26 1
Berufliche Schule 24 25 23 – 25 2

Die Überlegung, die Arbeitszeitkonten in Geld zu erstatten, wird von der GEW abgelehnt. Wir wollten mit den Arbeitszeitkonten negative beschäftigungspolitische Effekte verhindern. Wir wollten den Abbau von Mehrarbeit und zusätzliche Einstellungschancen für junge Leute. Die Rückzahlung in Geld vernichtet diese Einstellungschancen und die Steuerprogression reduziert einen Auszahlungsbetrag erheblich.

Die Rechnung für die Notwendigkeit einer Arbeitszeitverlängerung berücksichtigt die tatsächlichen Verhältnisse in der Stadt nicht. Eine Arbeitszeitverlängerung schafft neue rechnerische Überhänge. Niemand hat bisher berechnet, welche Kosten eine Arbeitszeitverlängerung bei dem bestehenden hohen Durchschnittsalter der Beschäftigten verursacht. Durch erhöhten Krankenstand und Dienstunfähigkeit kann diese Erhöhung teuer werden.

Arbeitszeitgerechtigkeit schaffen die neuen Planungen nicht. Ein Gesamtschullehrer mit einer niedrigeren Unterrichtsverpflichtung als beispielsweise ein Hauptschullehrer wird jederzeit zu Recht auf die höheren Frequenzen verweisen, die seinen Arbeitsstress enorm erhöhen. Dies gilt auch für die Gymnasien mit ihren hohen Frequenzen in den 7. und 8. Klassen. Wir wissen, dass es im Einzelfall Zeitungerechtigkeiten zwischen den Schularten, aber auch beim Einsatz innerhalb einer Schule gibt. Doch mit der Arbeitszeitverlängerung für alle, die derzeit eine geringere Pflichtstundenzahl haben, wird keine größere Gerechtigkeit erreicht. Zynisch wird dieses Argument allerdings, wenn die Verfasser behaupten, dass eine Wegfall der Ermäßigung für Klassenleiter aus Gründen der Arbeitszeitgerechtigkeit erforderlich sei. Gerade die Tätigkeit als Klassenleiter ist eine Aufgabe, deren Mehrbelastung nicht nur allgemein anerkannt wird, sondern die auch den Jugendlichen direkt zugute kommt.

Wenn diese Pläne realisiert werden, ist es egal, welche Partei die Senatsschulverwaltung übernimmt. Dagegen kann es nur noch den geschlossenen Widerstand aller am Schulleben Beteiligten geben: Schüler-innen, Lehrkräfte und Eltern.

Ulrich Thöne, Ilse Schaad, Pit Rulff
zurück nach oben
Login
Registrieren
Hilfe
Beitragsquittung für 2011 ausdrucken
Mitmachen: Projekte
blz - die Zeitschrift der GEW BERLIN
Mediadaten
Terminplan
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005
Jahrgang 2004
Jahrgang 2003
Jahrgang 2002
Jahrgang 2001
Jahrgang 2000
Jahrgang 1999
Wir über uns
Kalender 2011/2012 bestellen
Service und Beratung
Ich möchte Mitglied werden
Mitglieder werben Mitglieder
Markt / Kleinanzeigen
Zeugnisprogramm