Im Februar 2009 haben die ersten ca. 30 AbsolventInnen mit dem Lehramts-Masterabschluss ihr Referendariat begonnen. Bis auf die StudienreferendarInnen dauert das Referendariat bei allen anderen mit dem "Kleinen Master" nur noch ein Jahr. Die Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung sind jetzt in Kraft getreten. Mehr dazu auf diesen Seiten.
Auf der nachfolgenden Seite finden sich allgemeine Infos zum Einstellungsverfahren in den Schuldienst im Land Berlin (Adressen, Links zu den Bewerbungsunterlagen und Stellenausschreibungen etc.).
In der Lehrprobenbörse der GEW BERLIN stehen über 3000 Lehrproben zum kostenlosen Download als PDF-Dateien zur Verfügung. Die Lehrprobenbörse funktioniert grundsätzlich nach dem Tauschprinzip - für jede erhaltene Lehrprobe wollen wir eine gespendet haben. GEW-Mitglieder erhalten 3 Lehrproben, bevor sie eine spenden müssen. Interesse?
Hier werden die wesentlichen organisatorischen Regelungen für das Referendariat in Berlin ausführlich dargestellt - von der Zuweisung der Schule, über Unterrichtsbesuche bis hin zum Stimmrecht auf den Konferenzen...
Mit dem sog. 13. Gesetz zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vom 4. Mai 2005 hat Berlin die rechtliche Grundlage für einen Seiteneinstieg in den Schuldienst mit berufsbegleitendem Referendariat geschaffen. Gleichzeitig können auch bereits im Berliner Schuldienst tätige Lehrer/innen ohne volle Lehrbefähigung das Referendariat berufsbegleitend machen.
Die bewährte Bewerbungsbroschüre der GEW BERLIN für Lehrerinnen und Lehrer für andere Bundesländer und das Auslandsschulwesen ist wieder aktualisiert - Stand März 2010. Sie enthält alle Adressen und notwendigen Infos für eine Bewerbung in anderen Bundesländern.
Nach wie vor ist die Einstellungssituation in Berlin schlecht, so dass nach dem Referendariat viele KollegInnen arbeitslos sind. Informationen zur Arbeitslosmeldung findet ihr hier.