Aktuelles zum Berliner Tarifvertrag für studentische Beschäftigte (TV Stud II):
http://www.tvstud.de
Stand: 6. Juli 2011
Nach der Verhandlungsrunde am 14. Juni 2011 (siehe Tarif-Info vom 15.6.11) wurde ausgelotet, ob die Hochschulen sich doch noch bewegen können und bereit sind, über eine Anpassung der Stundenvergütung zu verhandeln. Das ist zur Zeit nicht der Fall. Die Hochschulen bleiben bei ihrem „Angebot“ vom 14. Juni 2011.
Daher haben die Gewerkschaften GEW BERLIN und ver.di entsprechend dem Beschluss der Tarifkommission die Verhandlungen vorerst ausgesetzt.
Mehr dazu findet ihr in dem aktuellen Info unten auf dieser Seite.
Der TV Stud II regelt die Arbeitsbedingungen für die ca. 6.000 studentischen Beschäftigten der Berliner Hochschulen. Dazu gehören u. a. der Stundenlohn von 10,98 €, die Mindeststundenzahl an den Universitäten von 40 Stunden im Monat, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Kündigungsfristen, Freistellungsmöglichkeiten und vieles mehr.
Nach wie vor gibt es nur in Berlin einen Tarifvertrag für die Gruppe der studentischen Beschäftigten an Hochschulen. Er ist von den Gewerkschaften ver.di und GEW BERLIN abgeschlossen worden (dazu mehr hier)
Der Berliner Tarifvertrag für studentische Beschäftigte ist zuletzt im Jahr 2003 verhandelt und geändert worden – damals noch mit dem Arbeitgeberverband VAdÖD, in dem die Berliner Hochschulen Mitglieder waren.
Durch den darauf folgenden Austritt der Hochschulen aus diesem Arbeitgeberverband ist eine rechtlich unsichere Situation entstanden. Der Tarifvertrag galt nicht mehr unmittelbar und zwingend.
Darüber hinaus hat sich die Hochschul- und Tariflandschaft seit 2003 grundlegend verändert. Das betrifft vor allem:
- die Einführung eines neuen Tarifsystems für die hautberuflich Beschäftigten der Hochschulen (Tarifvertrag der Länder, TV-L)
- die Umstellung auf die neue Studienstruktur mit Bachelor- und Masterabschlüssen.
Diese Änderungen sind in den Regelungen des TVStud II bisher nicht berücksichtigt. Da wird z. B. an vielen Stellen noch auf den alten BAT (Bundesangestellten-Tarifvertrag) Bezug genommen, der inzwischen abgelöst wurde. Der Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium ist nicht adäquat im TVStud II geregelt. Aktuell endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Semesters, in dem die Abschlussprüfung abgelegt wurde.
Seit 2001 ist der jetzige Stundenlohn von 10,98 € nicht erhöht worden.
Im Jahr 2004 haben die Hochschulen das „Weihnachtsgeld“ für studentische Beschäftigte gestrichen.
Es ist daher höchste Zeit, dass der Tarifvertrag aktualisiert wird. Die Gewerkschaften GEW BERLIN und ver.di haben mit den Hochschulen vereinbart, dass in diesem Jahr Tarifverhandlungen aufgenommen werden. Dazu haben wir eine gewerkschaftliche Tarifkommission gebildet, die aus 15 studentischen Beschäftigten aus HU, FU, TU und ASH besteht – alle Mitglieder in GEW oder ver.di.
Die Tarifkommission hat für die Verhandlungen konkrete Vorschläge zur Änderung des TVStud II erarbeitet. Die entscheidenden Forderungen sind die Geltung eines einheitlichen Tarifvertrages für die studentischen Beschäftigten in allen Berliner Hochschulen, die Wiedereinführung eines Weihnachtsgeldes und die Erhöhung des Stundenlohns entsprechend der Gehaltsentwicklung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
Am 18. März 2011 hat ein Tarifgespräch und am 2. Mai 2011 eine erste offizielle Verhandlungsrunde mit den Vertreterinnen und Vertretern der Berliner Hochschulen stattgefunden. Mehr dazu unten auf diesen Seiten.
Die GEW/ver.di-Tarifkommission kann diese Verhandlungen nicht ohne den Rückhalt der studentischen Beschäftigten führen. Deshalb hatten wir bis Ende April 2011 eine Umfrage durchgeführt unter http://www.tvstud.de Das Ergebnis wird in Kürze dort veröffentlicht. Fordert den Newsletter zu den Tarifverhandlungen an: http://www.tvstud.de
Ohne eure Meinung und ohne eure Unterstützung geht es nicht! Nur mit euch gemeinsam können wir gute Ergebnisse erreichen. Vielen Dank!
Kontakt zur Tarifkommission studentische Beschäftigte:
tarif@tvstud.de oder wissenschaft@gew-berlin.de