Zum Inhalt springen

Änderung des Personalvertretungsgesetzes

Landesdelegiertenversammlung vom 20.11.2007

Der Berliner Senat hat am 23. Oktober 2007 eine Änderung des Personalvertretungsgesetzes beschlossen, die eine wesentliche Reduzierung der Mitbestimmung der Personalräte und eine Einschränkung der Beteiligung der Frauenvertreterinnen im Schulbereich beinhaltet. Mit dem Argument der Schaffung von Verfassungstreue soll das Letztentscheidungsrecht der Einigungsstelle weiter eingegrenzt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitbestimmung in Mitwirkung bei folgenden Maßnahmen umzuwandeln:

  1. Abschluss von befristeten Verträgen bis zu 6 Monaten zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung an den Schulen
  2. Einstellung von Personen im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bis zu 12 Monaten
  3. Einstellung von Personen für sogenannte MAE-Maßnahmen bis zu 6 Monaten.

Bei Maßnahmen nach Nummer 1 wird den Frauenvertreterinnen nur noch das Recht auf Stellungnahme gewährt. Die Beanstandungsmöglichkeit dafür wird abgeschafft.

Diese Veränderungen stehen im Widerspruch zu den von der SPD - Die Linke- Koalition in der Öffentlichkeit vertretenen Position zum Erhalt der Beteiligungsrechte der Beschäftigtenvertretungen.

Die GEW BERLIN fordert die Regierungsfraktionen von SPD und  Die Linke auf, im Zuge der parlamentarischen Beratungen die Einschränkungen der Beteiligungsmöglichkeiten aufzuheben, um - wie es die Verfassung von Berlin in Art. 25 vorschreibt - "das Mitbestimmungsrecht in Wirtschaft und Verwaltung ... durch Gesetz zu gewährleisten"!

Die GEW BERLIN erwartet insbesondere von dieser Koalition, dass die Beteiligungsrechte der Beschäftigten nicht ab- sondern ausgebaut werden.