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Änderung Satzung § 21 und GO § 16

  • In § 21 Satzung GEW BERLIN wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Text angefügt:
    „sie kann Anträge zur Beratung und Beschlussfassung an den Landesvorstand überweisen.“
  •  In § 16 Geschäftsordnung wird an den vorhandenen Text folgender Text angefügt:
    „Die gemäß § 4 Ziffer 1. benannten Mitglieder haben während der Aussprache zu an den LV überwiesenen LDV-Anträgen Rede- und Antragsrecht.“