Änderung Satzung § 21 und GO § 16
- In § 21 Satzung GEW BERLIN wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Text angefügt:
„sie kann Anträge zur Beratung und Beschlussfassung an den Landesvorstand überweisen.“
- In § 16 Geschäftsordnung wird an den vorhandenen Text folgender Text angefügt:
„Die gemäß § 4 Ziffer 1. benannten Mitglieder haben während der Aussprache zu an den LV überwiesenen LDV-Anträgen Rede- und Antragsrecht.“