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Aktionstag der Lehrbeauftragten an Hochschulen am 6. November 2014

Letzte Aktualisierung: 10.06.2014

Die GEW BERLIN ruft gemeinsam mit der Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten zu einem Aktionstag der Lehrbeauftragten der Berliner Hochschulen am 6. November 2014 auf.

Die GEW-Mitglieder in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung, in den Personalräten, unter den zentralen und dezentralen Frauenbeauftragten sowie in den Studierendenvertretungen werden aufgefordert, im Laufe des Sommersemesters 2014 die Arbeitsbedingungen der Lehrbeauftragten zu thematisieren und Anträge zur Unterstützung der folgenden Forderungen zu stellen:

Die GEW BERLIN stellt für den Aktionstag folgende Forderungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Lehrbeauftragten:

I. Der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus werden aufgefordert:

  1. Änderung des Berliner Hochschulgesetzes

         a) Lehraufträge ausdrücklich auf ergänzende Lehrangebote begrenzen

Im Berliner Hochschulgesetz ist zu verankern, dass Lehraufträge für ergänzende Lehrangebote vergeben werden, besonders für den Transfer von Praxiserfahrungen.

Überall dort, wo Lehrbeauftragte dauerhaft Lehr- und Prüfungsaufgaben wahrnehmen, sind anstelle von Lehraufträgen reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse einzurichten.

Das ist insbesondere (aber nicht nur) an Sprachenzentren, Kunst- und Musikhochschulen sowie in den (Fach-)Hochschulen der Fall.

    b) Passives Wahlrecht der Lehrbeauftragten in der akademischen Selbstverwaltung auch in den Universitäten

Wie in allen anderen Hochschulen müssen auch an den Universitäten die Lehrbeauftragten das passive Wahlrecht für die akademische Selbstverwaltung bekommen und damit ihre Interessen in den Gremien selbst vertreten können.

    c) Verbindliche Regelung zur Anpassung der Lehrauftragsvergütungen an die Tarifentwicklung (TV-L) für das hauptberufliche Personal

Die jetzige Regelung in § 120 Absatz 5 Berliner Hochschulgesetz, wonach bei der Festsetzung der Höhe der Lehrauftragsentgelte die Entwicklung der Vergütung im öffentlichen Dienst „angemessen zu berücksichtigen“ ist, muss durch eine verbindliche Anpassung der Lehrauftragsentgelte an die Tarifentwicklung im TV-L im Bereich der Berliner Hochschulen ersetzt werden.

Die Lehrauftragsentgelte müssen in Anlehnung an die Vergütung der hauptamtlichen Beschäftigten nach TV-L berechnet werden, die vergleichbare Aufgaben erfüllen. Der Stundensatz der jeweils in den Berliner Hochschulen geltenden Höhe der Entgeltgruppe 13 TV-L darf dabei nicht unterschritten werden.

Der Aufwand, der mit Lehrveranstaltungen tatsächlich entsteht, muss angemessen berücksichtigt werden. Das heißt, die Vergütung muss auch begleitende sowie Folgetätigkeiten einschließen (Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Korrekturen sowie Betreuung und Beratung der Studierenden, Wahrnehmung von Prüfungsverpflichtungen sowie Formen der online-Lehre).

In Abhängigkeit von der Dauer der Wahrnehmung von Lehraufträgen ist die Höhe der Vergütung analog zu den Berufserfahrungsstufen im TV-L anzupassen.

    d) Lehraufträge durch Honorarverträge ersetzen

Die aktuelle Regelung, wonach Lehraufträge als einseitiger Verwaltungsakt der Hochschule erteilt werden, ist durch zeitlich befristete freie Dienstverhältnisse (Honorarverträge) zu ersetzen.

Diese Honorarverträge dienen ausschließlich zur Ergänzung des Lehrangebots für den Transfer von Praxiserfahrungen.

Sie werden für einen Zeitraum von mindestens zwei Semestern abgeschlossen und können bei Bedarf verlängert werden. Bei der ersten Verlängerung ist der Vertrag für weitere zwei Semester und bei weiteren Verlängerungen i.d.R. einmalig für mindestens vier Semester abzuschließen.

  1. Finanzielle Absicherung und Qualitätssicherung

In den künftigen Verträgen zwischen dem Land Berlin und den Berliner Hochschulen (Hochschulverträge) ab 2018 muss die Grundfinanzierung vor allem der bisherigen Fachhochschulen und künstlerischen Hochschulen so erhöht werden, dass reguläre Lehrveranstaltungen in der Regel durch hauptberufliche Lehrkräfte abgedeckt werden und die Höhe der Honorare für ergänzend tätige Lehrbeauftragte an die Tarifentwicklung im TV-L angepasst werden können.

Die Hochschulen und der Berliner Senat erstatten alle zwei Jahre einen öffentlichen Bericht über die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen für Lehraufträge und insbesondere darüber, ob diese, wie angestrebt, ausschließlich zum Transfer von Praxiserfahrungen genutzt werden.

Der Berliner Senat wird aufgefordert, eine externe Untersuchung durchzuführen, die belastbare und detaillierte Daten u.a. zur Anzahl der Lehrbeauftragten, zum Anteil der von ihnen geleisteten Lehre am Gesamtlehrdeputat der Hochschulen und zu ihrer sozialen Situation umfassen soll.

  1. Änderung des Berliner Personalvertretungsgesetzes (PersVG Berlin)

Lehrbeauftragte bzw. künftig freiberuflich Lehrende sind als Dienstkräfte in das PersVG Berlin aufzunehmen und werden damit in die Beteiligung der Personalräte aufgenommen.

II.            Die Berliner Hochschulen werden aufgefordert:

Zur Umsetzung der Forderung nach Schaffung von regulären Beschäftigungsverhältnissen an Stelle von Lehraufträgen legen die Hochschulen bis zum Jahr 2016 Personalentwicklungskonzepte mit einer entsprechenden Finanzplanung vor. Auf Grundlage dieser Personalentwicklungskonzepte muss die Anstellung der jetzigen Lehrbeauftragten, die Daueraufgaben wahrnehmen, schrittweise erfolgen und in einem bestimmten Zeitraum zu erreichen sein.

Die Hochschulen nutzen dafür die vorhandenen Personalkategorien des Berliner Hochschulgesetzes.

Rechtzeitig vor den Verhandlungen über die Hochschulverträge ab 2018 ermitteln die Hochschulen den dafür notwendigen Finanzbedarf (einschließlich des Bedarfs für die Verbesserung der Bezahlung der verbleibenden freiberuflich Lehrenden) und bringen ihn in die Verhandlungen mit dem Land Berlin ein.

Die Hochschulen sind verpflichtet, bis zur Schaffung von festen Stellen für Lehrbeauftragte ein Mentoring einzurichten, um Lehrbeauftragte über ihre Chancen im Wissenschaftsbetrieb zu informieren, ihnen Möglichkeiten für einen wissenschaftlichen Berufsweg aufzuzeigen und sie dabei zu unterstützen. Sie bieten den Lehrbeauftragten Maßnahmen der akademischen Qualifizierung an und fördern und unterstützen sie bei Publikationen.