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Bachelor- und Masterstudiengänge

Landesdelegiertenversammlung vom 29./30.11.2006

Letzte Aktualisierung: 29.11.2006

 


 

Bachelor- und Masterstudiengänge

Die GEW BERLIN fordert die Berliner Hochschulen und den Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf, gemeinsam konkrete Maßnahmen zu vereinbaren, in den neuen Bachelor- und Masterstudiengängen die Studierbarkeit deutlich zu verbessern und Überregulierungen abzubauen. Dabei sind insbesondere folgende Veränderungen einzuleiten:

  1. Die Zahl von studienbegleitenden Prüfungen ist in einer Vielzahl von  Fächern ungerechtfertigt hoch und für die Studierenden nicht leistbar. Die Hochschulen werden aufgefordert, genügend große Studienmodule zu konzeptionieren und pro Studienmodul allenfalls nur eine Abschlussprüfung vorzusehen.
  2. Es muss sicher gestellt werden, dass abgeleistete Module im jeweils gleichen Studiengang von den Berliner Hochschulen gegenseitig anerkannt werden, um die Mobilität der Studierenden an den Berliner Hochschulen zu gewährleisten. Dazu sollte eine Äquivalenzvereinbarung zwischen den Hochschulen abgeschlossen werden.
  3. Die Hochschulen werden aufgefordert, ein gemeinsames Informationssystem aufzubauen, das jedem und jeder Studierenden die notwendigen Informationen über die Profile der Module sowie über die Vergabe von Leistungspunkten zur Verfügung stellt.
  4. Der Berliner Senat und die Hochschulen werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Bachelor- und Masterstudiengänge auch in Teilzeit studierbar sind und somit auch für Erziehende und für Berufstätige offen sind. Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zum Teilzeitstudium vom 19.05.1998 sind umzusetzen.
  5. Es ist sicherzustellen, dass hochschulinterne studentische Ehrenämter in Gremien, wie in Personalräten, Fachschaften, ASTen (RefRat), Akademischen Senaten usw.
    auch in den neuen Studiengängen wahrgenommen werden können. Diese ehrenamtlichen Funktionen in der Hochschule sind analog den Schlüsselqualifikationen im Rahmen der allgemeinen Berufsvorbereitung zu behandeln und mit Kreditpunkten zu versehen.
  6. Die Hochschulen und die Senatsbildungsverwaltung werden aufgefordert, die Lehrerinnen und Lehrer und die Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe rechtzeitig vor Beginn der Abiturphase über die Studiengänge der Berliner Hochschulen sowie die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen und -bedingungen umfassend zu informieren.