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Beamtenstreikrecht: Beschwerde(n) vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGFM)

Letzte Aktualisierung: 30.11.2018

Die GEW BERLIN begrüßt es außerordentlich, dass die Bundesstelle für Rechtsschutz der GEW Maßnahmen eingeleitet hat, die eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 2018 zum Streikverbot für beamtete Lehrkräfte zum Ziel haben.

Die GEW BERLIN erwartet vom Geschäftsführenden Vorstand (GV) der GEW größtmögliche Unterstützung der Beschwerdeführenden.

Die GEW BERLIN fordert den Geschäftsführenden Vorstand (GV) der GEW auf, zu prüfen, ob eine „Organklage“ der GEW gegen das Streikverbot beamteter Lehrkräfte vor dem EGMR zulässig ist. Ist eine Zulässigkeit gegeben, so soll eine Klage eingereicht werden.