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Diskriminierung in der Berliner Schule durch strukturelle Änderungen und Professionalisierung bekämpfen, Diversität auf allen Ebenen abbilden

Letzte Aktualisierung: 28.06.2017

Die GEW BERLIN fordert die bildungspolitisch Verantwortlichen und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Berliner Schulen sich auf allen Ebenen zu diskriminierungsfreien und inklusiven Räumen weiterentwickeln.

1. Diversity / Antidiskriminierung, Inklusion und Gewaltprävention zusammendenken

  • Diskriminierung ist eine Form von Gewalt und geht einher mit Ausschluss und Ausgrenzung. Insofern muss Antidiskriminierung in Verschränkung mit der inklusiven Schulentwicklung und auch Gewaltprävention gedacht werden.
  • SenBJF-Veröffentlichungen und Fortbildungen zu den Themen Inklusion und Gewalt sollten grundsätzlich Ausführungen zum Thema Diskriminierung enthalten.
  • Es ist eine Überarbeitung und Spezifizierung des Ergänzungsblattes im Berliner Notfallordner zum Thema Diskriminierung vorzunehmen. Es sollte eine überarbeitete Diskriminierungsdefinition enthalten sowie einzelne Diskriminierungskategorien und ihre Verschränkung (Intersektionalität) aufführen. Es sollte zudem die Ebene der institutionellen Diskriminierung thematisiert werden. Auf dem Blatt sollte ein spezifisches Vorgehen im Diskriminierungsfall beschrieben sowie Ansprechpartner*innen, die/ den Antidiskriminierungsbeauftragte von SenBJF, Beratungsstellen benannt werden.

2. Diskriminierungsschutz ausbauen und rechtliche Regelungen schaffen

  • Der aktuelle Diskriminierungsschutz ist unzureichend. Die existierenden Beschwerdemöglichkeiten (über Antidiskriminierungsbeauftragte bei der Senatsbildungsverwaltung) müssen personell ausgebaut werden. Für diese Tätigkeit müssen Antidiskriminierungsexpert*innen eingestellt werden.
  • Zusätzlich sind eine unabhängige Beschwerdestelle zur Bearbeitung von Diskriminierungsfällen sowie (schul-) rechtliche Regelungen für einen wirksamen Diskriminierungsschutz zu schaffen.

3. Ein diversitätssensibles, Rassismus kritisches Professionsverständnis und diskriminierungsfreie Schulkultur entwickeln

  • Beschäftigte der Senatsverwaltung sowie Mitarbeiter*innen der regionalen Schulaufsichten, der Schulämter und der SIBUZ sollen im Bereich Antidiskriminierung, insbesondere auch zu institutionellen Formen von Diskriminierung im und durch Verwaltungshandeln, fortgebildet werden.
  • Über die regionale Fortbildung müssen Fortbildungen für Schulleitungen, Lehrkräfte, sozialpädagogische Fachkräfte sowie weiteres Schulpersonal zum Thema Antidiskriminierung angeboten werden. In der Ausbildung für Lehrer*innen und Erzieher*innen muss das Thema Antidiskriminierung unter Einbeziehung von Expert*innen ein fester Bestandteil werden.
  • Alle Schulen müssen bei der Entwicklung von diskriminierungsfreier Schulkultur unterstützt werden. Der Umgang mit Diskriminierung bzw. Diskriminierungssensibilität sollte Eingang in Schulprogramme / Schulordnungen finden und bei der Schulinspektion als Qualitätsmerkmal im Untersuchungsbereich Schulkultur aufgenommen werden.
  • Alle Schulen sollten ihre pädagogischen Materialien auf diskriminierende Inhalte hin überprüfen.
  • Jede Schule soll im Bereich Diversity / Antidiskriminierung geschulte Ansprechpartner*innen / Vertrauenspädagog*innen für Schüler*innen und das Kollegium an jeder Schule benennen.

4. Heterogenität bei den Pädagog*innen abbilden

  • Die Kollegien in den Schulen sollten die gesellschaftliche Vielfalt und vor allem die Vielfalt der Schüler*innen widerspiegeln, um Vorbilder und Identifikation zu ermöglichen.
  • Die Anstrengungen des Senats, den Lehrer*innenberuf und sozialpädagogische Berufe für junge Erwachsene zum Beispiel mit Migrationserfahrung attraktiv zu machen, sollten verstärkt werden. Es sollte eine Imagekampagne für pädagogische Berufe geben, die gezielt diverse Zielgruppen anspricht.
  • Die Einstellungspraxis sollte überdacht werden und Zugangsbarrieren, z.B. für geflüchtete Pädagog*innen, sollten abgesenkt werden.