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Finanzierung von Investitionen für die öffentliche Infrastruktur in Zeiten der Schuldenbremse

Letzte Aktualisierung: 02.05.2018

Die GEW BERLIN unterstützt ausdrücklich den Beschluss des Hauptvorstandes zur Schaffung einer Finanzierungsbasis für öffentliche Infrastrukturmaßnahmen unter den Bedingungen der Schuldenbremse. Das Tabu der Diskussion von Abgaben auf hohe private Vermögen zum Nutzen der Allgemeinheit muss beendet werden. Hier geht es konkret darum, den Privatisierungsdruck zu beseitigen, der aus der Schuldenbremse bei gleichzeitiger Austrocknung der öffentlichen Haushalte zwangsläufig folgt.

Die Vertreter*innen der GEW BERLIN und der Landesverband werden in diesem Sinne mit den Berliner politischen Verantwortungsträger*innen argumentieren und außerparlamentarische Bündnisse unterstützen.

Der unterstützte Beschluss des Hauptvorstandes hat folgenden Wortlaut:

Die GEW fordert von Bundestag und Bundesrat die Wiedererhebung der Vermögenssteuer, um damit eine finanzielle Grundlage für den Erhalt und den Neubau des zunehmend verfallenden öffentlichen Vermögens (Kita-, Schul- und Universitätsgebäude, aber auch Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude, Straßen usw.) zu gewährleisten.

Die GEW lehnt mit dem Verweis auf zahlreiche negative Erfahrungen im Bildungsbereich Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) als Finanzierungsvariante ab. Auch sogenannte Öffentlich-öffentliche Partnerschaften (ÖÖP), die die Kreditfinanzierung unter Beteiligung 100-prozentiger Töchter von Landesunternehmen sichern sollen, werden von der GEW wegen vielfältiger darin enthaltener Risiken und wegen der damit verbundenen Ausverlagerung aus demokratischen Entscheidungsprozessen nicht unterstützt.

Die GEW gibt diesen Beschluss innerhalb der Organisation mit dem Ziel weiter, ihn bei Gesprächen und bei den künftig anstehenden Entscheidungen politisch zu nutzen. Die Landesverbände sollten ihn bei den entsprechenden Versammlungen und Tagungen aufrufen und – wenn nötig - bestätigen.

Die GEW bringt die Forderung nach einer Wiedererhebung der Vermögenssteuer in die Beratung des Ordentlichen Bundeskongresses (OBK) des DGB im Mai 2018 ein. Darüber hinaus sollte die Forderung auch durch die jeweiligen GEW-VertreterInnen in die DGB-Gremien auf allen Ebenen eingebracht werden.