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GEW BERLIN begrüßt Runden Tisch und fordert Akutmaßnahmen zur Abfederung des Personalmangels in Schulen

Beschluss des GEW-Landesvorstandes vom 27.6.2022

Die GEW BERLIN schließt sich der Forderung des Landeselternausschusses nach einem Runden Tisch an und fordert die zeitnahe Einberufung und Beteiligung aller relevanter Akteur*innen aus dem Schul- und Hochschulbereich.

Die GEW BERLIN bringt zusätzlich zur geforderten Ausbildungsoffensive Vorschläge für zeitnah umsetzbare Akutmaßnahmen ein:

1. Nutzung der bisher ungenutzten Potentiale

 

Alle als Lehrkräfte eingestellte Personen müssen zeitnah Angebote zur Weiterqualifikation mit dem Ziel der vollen Lehrbefähigung erhalten. Lehrkräfte ohne volle Lehrbefähigung (LOVL) sind nach einem Jahr befristeter Beschäftigung und bei Vorliegen eines wissenschaftlichen Hochschulabschlusses unbefristet weiter zu beschäftigen. Die Aufnahme eines Studiums in den Quereinstiegs-Masterstudiengängen (auch im vorgelagerten Zertifikatsstudium für den Q-Master Grundschullehramt an der HU) muss durch Anrechnungsstunden gefördert werden. Deutsch als Zweit- bzw. Fremdsprache (DaF/DaZ) müssen unverzüglich als Fächer für die Berliner Schule anerkannt werden. Zusätzlich muss das Weiterbildungsangebot neu aufgelegt werden, mit dem Lehrkräfte, die einen Hochschulabschluss in DAZ/DAF haben, die Anerkennung für das Fach Deutsch erwerben.

Zu prüfen ist, ob der Quereinstieg in den Berliner Schuldienst für weitere Studienfächer geöffnet wird.

2. Attraktive Arbeitsbedingungen

 

Die Rückmeldungen aus der Mitgliedschaft zeigen ganz deutlich: Der Schlüssel zur Gewinnung von Fachkräften ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Niemand soll gezwungen werden, ausschließlich aufgrund von Überlastung in Teilzeit zu arbeiten. Pädagog*innen müssen von administrativen Aufgaben entlastet werden. Hierfür muss mehr nichtpädagogisches Personal in den Schulen eingestellt werden. Es müssen unter anderem flächendeckend schulische Konten eingerichtet und verwaltet werden.

Das gesamte Personal muss gut ausgestattete Arbeitsplätze an ihren Schulen erhalten. Die Einbeziehung von außerschulischen Bildungsakteur*innen kann ebenfalls zur Entlastung beitragen.

Zeitgemäße Pädagogik muss Elemente der Reflexion und der Kooperation enthalten. Es müssen Coaching-Angebote und Supervision für pädagogisches Personal ausgebaut und finanziert werden.

Eine tarifliche Regelung für Klassengrößen verbunden mit einem Stufenplan zur Reduzierung trägt ebenfalls zur Entlastung bei.

Die Übernahme von Verantwortung muss sich lohnen: Auch für Grundschulen und für den Ganztag müssen finanziell attraktive Funktions- bzw. Leitungsstellen geschaffen werden.

Schulen müssen saubere Lern- und Arbeitsorte sein. Es braucht solide bezirkliche Lösungen für die Schulreinigung. Die Rekommunalisierung der Schulreinigung darf nicht bei einzelnen Modellprojekten stehen bleiben.

3. Soziale Orientierung bei strukturellen Veränderungen der Unterrichtsorganisation

 

Förderstunden sind der Schlüssel für die Inklusion und dürfen nicht weiter gekürzt werden. Kürzungen an der Stundentafel dürfen kein Tabu sein, dürfen aber auf keinen Fall zu Arbeitsverdichtungen oder zusätzlichen Belastungen der Lehrkräfte oder Erzieher*innen führen. Die Schulen sollten bei der Stundenplanung alle Möglichkeiten zur Entlastung ausschöpfen, wie z.B. wenige Lerngruppen pro Lehrkraft oder Unterrichten in Parallelklassen zwecks Ressourcen-Bündelung bei Vor-und

4. Familienbewusste Personalpolitik

 

Damit Eltern nach der Elternzeit nahtlos in die Beschäftigung zurückkehren können, brauchen sie einen Kita-Platz. Der Senat muss eigene Kitaplatz-Kontingente für Schulpersonal schaffen. Zum Ausgleich für die Wahrnehmung von unteilbaren Aufgaben für Teilzeitbeschäftigte müssen Entlastungskontingente geschaffen werden. Die Übernahme von Leitungsaufgaben muss auch für Teilzeitbeschäftigte über Jobsharing-Modelle ermöglicht werden.

5. Berufseinstieg

 

Nicht alle Kolleg*innen können oder wollen verbeamtet werden. Für diese braucht es bessere Bedingungen für den Berufseinstieg. Noch immer wirbt die Bildungsverwaltung um Quereinsteiger*innen mit der Vorweggewährung der Erfahrungsstufe 5. Diese muss dann auch verlässlich ausbezahlt werden.