Zum Inhalt springen

GEW-Forderungen: Personalverbesserungen in Berliner Kitas

Letzte Aktualisierung: 08.06.2015

Die GEW BERLIN fordert deutliche Verbesserungen für die Personalausstattung in den Berliner Kindertagesstätten.

Das Land Berlin hat in den letzten Jahren ausschließlich einen quantitativen Kitaplatzausbau vorgenommen. Kein Augenmerk fanden dabei die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen. Eine Verbesserung des Personalschlüssels in den Kita ist für die Arbeitsbedingungen und die Qualität der pädagogischen Arbeit von hoher Bedeutung.

Deshalb fordern wir:

Erzieher*innen benötigen verbindliche Zeiten für die mittelbare pädagogische Arbeit:

Durch das Berliner Bildungsprogramms hat das Land Berlin hohe Anforderungen an die Arbeit der sozialpädagogischen Fachkräfte in den Kitas gestellt. Um diese Aufgaben umzusetzen, benötigen Erzieher*innen mindestens 9 Stunden pro Woche für die mittelbare pädagogische Arbeit. Die vom Land Berlin zur Verfügung gestellte Personalausstattung muss so verbessert werden, dass alle Fachkräfte diese 9 Stunden für die mittelbare pädagogische Arbeit zur Verfügung haben. Damit sowohl für die mittelbare als auch für die unmittelbare pädagogische Arbeit ausreichend Personal zur Verfügung steht, muss die die Fachkraft-Kind-Relation deutlich verbessert werden. Der Anspruch auf die Zeiten für mittelbare pädagogische Arbeit ist im Kita-Förderungsgesetz festzuschreiben. Darüber hinaus ist der Anspruch der Erzieher*innen auf individuelle Vor- und Nachbereitung im Umfang von 5 Stunden pro Woche im Rahmen der Zeit für die mittelbare pädagogische Arbeit zu definieren.

Der Personalschlüssel für alle Kinder muss verbessert werden:

Die qualitative Umsetzung des Bildungsanspruches des Berliner Bildungsprogrammes bedarf einer deutlichen Verbesserung der Personalbemessung. Insbesondere die unterdreijährigen Kinder brauchen eine individuelle Förderung durch vertraute Bezugspersonen. Um dies zu gewährleisten, ist für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr ein Personalschlüssel von 1:3 erforderlich. Für Kinder ab dem 3. Lebensjahr ist eine Fachkraft-Kind-Relation von 1:8 vorzuhalten.

Kitaleitungen benötigen einen höheren Freistellungsanteil:

Kitaleitungen tragen die Gesamtverantwortung für die pädagogische Qualität und die Organisation in der Kita. Um diese Aufgaben, die im Berliner Bildungsprogramm beschrieben sind, erfüllen zu können, muss ein verbesserter Leitungsschlüssel zur Verfügung gestellt werden. Wir fordern daher eine volle Freistellung der Leitungen ab einer Einrichtungsgröße von 60 Kindern, d.h. für jeden vertraglich vergebenen Platz gibt es einen Zuschlag von 0,0166 Stellenanteilen.

Personalzuschlag für Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen:

Um Kindern mit speziellen Bedürfnissen und in verschiedensten Lebenssituationen eine gute Förderung zu ermöglichen, sind verbesserte Regelungen bei der Zumessung von Personalzuschlägen des Kita- Förderungsgesetz § 11 notwendig. Dazu fordern wir eine Diskussion und Entwicklung von Personalzuschlägen, die auf das gesamte sozial strukturelle Spektrum im Land Berlin (z.B. unter Einbeziehung des Sozialstrukturatlases) reagieren und der Förderung alle Kinder in den Kitas dienen.

Im ersten Schritt ist zunächst die in § 17 der Verordnung zum Kita-Förderungsgesetz festgelegte Quote von mindestens 40% für Kinder nicht deutscher Herkunftssprache zu streichen.

Personalzuschlag für den Ausbildungsort Kita:

Kindertagesstätten übernehmen durch den Ausbau der berufsbegleitenden Erzieher*innenausbildung und anderer Möglichkeiten des Quereinstiegs immer mehr Aufgaben in der Ausbildung von Fachkräften. Der Zeitaufwand der Anleitung und Unterstützung der zukünftigen Fachkräfte muss zukünftig in der Personalausstattung berücksichtigt werden. Jeder Einrichtung ist ein Personalzuschlag von drei Stunden pro Woche für jede/n Teilzeitstudierende/n zusätzlich zu gewähren.