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Gewährleistung guter Ausbildungsbedingungen im Quereinstieg in das Berliner Lehramt

Letzte Aktualisierung: 30.11.2018

Zur Verbesserung der Qualität der Aus- und Weiterbildung von Quereinsteiger*innen im Berliner Schuldienst fordert die GEW BERLIN:

1. Ausweitung der Qualifizierungsangebote für neu eingestellte Quereinsteiger*innen

  • Der bisher nur einwöchige Vorkurs vor Beginn des Unterrichtseinsatzes muss auf mindestens vier Wochen ausgedehnt werden.
  • Die Anleitung durch erfahrene Lehrkräfte in mindestens einem Drittel der zu erteilenden.

2. Mehr Transparenz, verlässliche Rahmenregelungen und bessere Unterstützung der Lehrkräfte in den berufsbegleitenden „Studien“ für ein Zweitfach. Dazu sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Erlass einer Lehrgangs- und Prüfungsordnung, die Rechtssicherheit und Vertrauensschutz für die Lehrkräfte in den berufsbegleitenden Studien ermöglicht. Eine solche muss verlässliche und transparente Regularien für besondere Situationen wie Krankheit, Schwangerschaft, Elternzeit enthalten.
  • Benennung einer Prüfungskommission für die studienbegleitenden Prüfungen.
  • Für alle Prüfungen sind mindestens zwei Wiederholungsmöglichkeiten und unabhängige Zweitkorrekturen einzuführen, wie das an den Universitäten gängige Praxis ist.
  • Die Curricula für alle berufsbegleitenden Studiengänge sind zu veröffentlichen und deren Erarbeiter*innen sowie die wissenschaftlichen Berater*innen der Erarbeitung zu benennen.
  • Den heterogenen Zugangsvoraussetzungen der Quereinsteiger*innen insbesondere im Pflichtfach Mathematik im Grundschullehramt muss durch individuelle und freiwillige Unterstützungsangebote wie z. B. Mentor*innen-Gruppen Rechnung getragen werden.
  • Für die Teilnehmer*innen an den berufsbegleitenden „Studien“ müssen Lernräume und zeitgemäße W-Lans zur Verfügung gestellt werden.
  • Die berufsbegleitenden Studien müssen verpflichtend und unabhängig von der Senatsverwaltung wissenschaftlich evaluiert und deren Ergebnisse regelmäßig veröffentlicht werden.
  • Die Senatsverwaltung hat halbjährlich die Erfolgsquoten und Abbruchquoten in den berufsbegleitenden Studien und im berufsbegleitenden Referendariat zu veröffentlichen.

3. Zuweisung der Studienfächer flexibler gestalten

Die Senatsverwaltung muss bei der Zuweisung des zweiten Faches für die berufsbegleitenden Studien stärker auf Wünsche der quereinsteigenden Lehrkräfte eingehen und einen Wechsel des zugewiesenen Faches auch noch nach Abschluss des Arbeits- und Studienvertrages vor Beginn der Studien ermöglichen. Dabei sind auch die beruflichen und fachlichen Erfahrungen der quereinsteigenden Lehrkräfte zu berücksichtigen.

4. Ausbildung muss gegenüber Bedarfsdeckung Priorität haben

  • Die von der Koalition im Haushaltsplan 2018 bereits finanziell abgesicherte zusätzliche Ermäßigungsstunde für Quereinsteiger*innen während der berufsbegleitenden Studien und des berufsbegleitenden Referendariats muss spätestens ab Schuljahresbeginn 2019/20 umgesetzt werden (dann Unterrichtsverpflichtung von 17 Stunden bei Vollzeit). Darüber hinaus sind im ersten Halbjahr des unbefristeten Quereinstiegs zwei Hospitationsstunden innerhalb der Unterrichtsverpflichtung zu gewähren.
  • Quereinsteiger*innen sollen bis zum Abschluss ihrer Ausbildung (Staatsprüfung) nicht fachfremd eingesetzt werden. Mehrarbeit (zusätzliche Unterrichtsstunden) ist auszuschließen. Ihnen dürfen in dieser Zeit keine Klassenleitungen übertragen werden.
  • Das berufsbegleitende Referendariat muss wie das reguläre in Teilzeit durchführbar sein (Ausdehnung der Dauer von 18 auf 24 Monate). Rechtlich ist das bereits jetzt möglich.
  • Die Senatsverwaltung muss dafür Sorge tragen, dass die zwei sogenannten Mentor*innen-Stunden, die die Schulen für alle Quereinsteiger*innen erhalten, auch vollständig genutzt werden.

5. Ausweitung der Stipendien für Studierende im Q-Master an den Berliner Universitäten

Die Einführung von Stipendien für Studierende in den MINT-Fächern, die sich für einen Wechsel in einen lehramtsbezogenen Masterstudiengang entscheiden, ist zu begrüßen. Diese Stipendien müssen aber auf alle Fächer und alle Studierenden der Quereinstiegs-Masterstudiengänge ausgeweitet werden. Darüber hinaus müssen die Studierenden, die vor Beginn des Q-Masterstudiums noch Studienleistungen zur Erbringung der Zugangsvoraussetzungen für den Q-Master nachzuholen haben (betrifft Q-Master für Grundschullehramt HU), in das Stipendienprogramm einbezogen werden.