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Gleiches Recht auf Bildung für neu zugewanderte Schüler*innen - kein Schulwechsel bei Wohnortwechsel oder wegen der Altersgrenze

Letzte Aktualisierung: 30.11.2018

Die GEW BERLIN unterstützt alle Pädagog*innen in ihrem Einsatz für die schulische Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationserfahrung. Ein Schulwechsel nach einem Wohnortwechsel innerhalb Berlins oder aufgrund des Überschreitens einer Altersgrenze reißt die betroffenen Schüler*innen aus ihrem Lernumfeld und ihren sozialen Kontakten heraus und gefährdet ihren schulischen Erfolg.

Die GEW BERLIN lehnt die nicht pädagogisch begründete Ab- bzw. Umschulung der Schüler*innen wegen Wohnortwechsels oder Erreichens der Altersgrenze ab und verteidigt das gleiche Recht aller Schüler*innen auf bestmögliche Schulbildung auch in der Sekundarstufe. Pädagog*innen, die Kinder und Jugendliche gegen ethnische Diskriminierung verteidigen, schützt die GEW BERLIN vor Angriffen des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers.

Die GEW BERLIN hält an ihrer Beschlusslage zur schnellstmöglichen Integration der neu zugewanderten Schüler*innen in Regelgruppen fest. Sie setzt sich aber dafür ein, dass andere erfolgreiche Konzepte, wie das der Johanna-Eck-Schule, weiterarbeiten und im Interesse der Sprachlerner*innen weiterentwickelt werden dürfen.

Der GLV wird beauftragt, bei der SenBJF zu erfragen, in welchen Bezirken und in wie vielen Fällen Schülerinnen und Schüler aus sog. „Willkommensklassen“ im Schuljahr 2017/18 wegen Umzugs oder Lebensalters um- oder abgeschult wurden.