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Inklusionspädagogische Qualifizierung und innerschulische Beratung strukturell verankern und personell unterfüttern

Letzte Aktualisierung: 20.06.2016

Zur Qualifizierung für die „inklusive Schule“ ist ab dem Schuljahr 2017/2018 pro Woche je Lehrkraft eine Anrechnungsstunde bereitzustellen. Für sozialpädagogische Fachkräfte ist im Rahmen der Arbeitszeit eine Stunde auszuweisen.

Ziel muss die Einrichtung von innerschulischen Zentren für Inklusion sein. Für die inklusionspädagogische Beratung sind pro Schule 4-8 Anrechnungsstunden für Lehrkräfte im Verhältnis zu der Anzahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorzusehen. Für sozialpädagogische Fachkräfte sind entsprechende Stunden zur Verfügung zu stellen. Diese Personalmittel müssen unabhängig vom Verfügungsfonds bereitgestellt und in den entsprechenden Zumessungsrichtlinien verbindlich vorgesehen sowie ausgewiesen werden.