Kein Spiel auf Zeit mit Berliner Lehrkräften – jede Minute muss zählen!
Die GEW BERLIN wird die Senatsbildungsverwaltung nach Auswertung und unter Einbeziehung der Ergebnisse der Arbeitszeitstudie Berliner Lehrkräfte auffordern, mit der GEW Berlin in Verhandlungen über verbindliche Regelungen zur Einführung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen elektronischen Systems zur Arbeitszeiterfassung von Berliner Lehrkräften einzutreten. Als einen ersten Schritt schlägt die GEW BERLIN die Durchführung eines Pilotprojektes vor.
Wesentliche Anforderungen der GEW BERLIN an die Arbeitszeiterfassung von Berliner Lehrkräften sind:
- Eine Regelung zur Arbeitszeiterfassung gilt für alle Berliner Lehrkräfte im öffentlichen Dienst.
- Die Erfassung der täglichen Arbeitszeit umfasst ausschließlich, was gesetzlich erforderlich ist: Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Pausenzeiten. Die Zeiterfassung erfolgt in Stunden und Minuten. Auf freiwilliger Basis können differenzierte Erfassungen für einzelne Tätigkeiten bzw. Tätigkeitencluster erfolgen.
- Die Arbeitszeiterfassung erfolgt zeitnah durch die Beschäftigten und wird durch ein paritätisch besetztes Team aus Verwaltung, GEW Berlin und Beschäftigtenvertretung koordiniert.
- Die Arbeitszeiterfassung erfolgt mittels eines handhabbaren, manipulationssicheren, datenschutzkonformen elektronischen Systems.
- Die Arbeitszeiterfassung erfolgt unabhängig von Ort und Zeit der Arbeit, sie begründet keine Präsenzpflicht an einem von Arbeitgeberseite festgelegten Dienstort.
- Die Arbeitszeiterfassung ist gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung kein Instrument der Leistungs- und Verhaltenskontrolle.
- Beschäftigte und ihre zur Vertraulichkeit verpflichteten Beschäftigtenvertretungen haben jederzeit Zugriff auf die vollständigen (individuellen) Daten. Vorgesetzte können lediglich aggregierte, anonymisierte Daten einsehen.
- Geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung von Arbeitsschutznormen sind gemeinsam mit den Beschäftigtenvertretungen zu entwickeln. Die Arbeits- und Lebensrealitäten der Lehrkräfte müssen hierbei berücksichtigt werden. Die Ergebnisse der Arbeitszeit- und Arbeitsbelastungsstudie der Kooperationsstelle Hochschule und Gewerkschaften an der Universität Göttingen werden zur Entwicklung dieser Maßnahmen herangezogen.