Keine Übertragung der Aufgaben der Jugendgerichtshilfe
Letzte Aktualisierung: 10.06.2014
Die GEW BERLIN fordert das Bezirksamt Lichtenberg auf, die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe nicht an freie Träger zu übertragen.
Die GEW BERLIN weist ausdrücklich darauf hin, dass die Jugendgerichtshilfe eine öffentliche Aufgabe ist und bleiben muss.
Der Berliner Senat wird aufgefordert, die Haushalte der Bezirke und Senatsverwaltungen so auszustatten, dass sie ihren gesetzlichen Aufgaben nachkommen können, ohne dass sie zu Ausgliederungen von Leistungen gezwungen werden.