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Korrekturen zur SEK I Verordnung erforderlich!

Landesdelegiertenversammlung vom 07./08.06.2007

Letzte Aktualisierung: 08.06.2007

 


 

Korrekturen zur SEK I Verordnung erforderlich!

Die Landesdelegiertenversammlung der GEW BERLIN fordert die Senatsschulverwaltung auf, zum Schuljahr 2007/2008 die seit dem 1. Januar 2007 geltende Verordnung für die Sekundarstufe I in folgenden Punkten zu verändern:

1. Die Sek I-Verordnung orientiert sich in wesentlichen Punkten an Vorgaben der Kultusministerkonferenz, weicht aber bei der Ermittlung des Ergebnisses des Mittleren Schulabschlusses von der Praxis der meisten Bundesländer verschärfend ab. Es ist pädagogisch nicht nachvollziehbar, warum die Prüfungsnoten nicht mit den Zensuren der 10. Klasse verrechnet werden, sofern beides (Prüfung und Abschluss der 10. Klasse) bestanden sein muss. In anderen Bundesländern, die sich auch auf KMK-Empfehlungen berufen, werden die Prüfungsergebnisse prozentuell verrechnet, so dass auch bei nicht bestandener Prüfung, gleichzeitig aber ausreichenden Zensuren in der 10. Klasse, eine Wiederholung der Prüfung möglich ist.

Die GEW BERLIN fordert die Senatsschulverwaltung auf, sich den Regelungen der anderen Bundesländer anzuschließen und keine unnötigen Hürden zum Bestehen des Mittleren Schulabschlusses bestehen zu lassen.

2. Die GEW BERLIN fordert die Senatsbildungsverwaltung auf, die durch Änderung der SEK I-Ordnung zum 01.01.2007 verfügte nahezu vollständige Streichung des Faches Arbeitslehre aus dem Pflichtbereich der Gesamtschulen zurückzunehmen. Statt dessen ist die Stundentafel für die SEK I der Gesamtschule so zu verändern, dass mindestens in den Jahrgängen 9 und 10 zwei Wochenstunden im Pflichtbereich für die Durchführung von Arbeitslehre / Berufsorientierung zur Verfügung stehen.

Die Kürzung in Arbeitslehre steht im Widerspruch zu § 14 Abs. 7 Schulgesetz, zur Rahmenvereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Kultusministerkonferenz (KMK) und lässt eine auch nur ansatzweise Erfüllung der Vorgaben des erst zum Schuljahr 2006/2007 in Kraft gesetzten Rahmenlehrplanes Arbeitslehre nicht mehr zu.