Maßnahmen gegen Fehlentwicklungen bei der Schulstrukturreform
Letzte Aktualisierung: 28.06.2017
Die GEW BERLIN fordert die Senatsbildungsverwaltung auf, die Reform der Berliner Schulstruktur fortzusetzen, um die existierende Chancenungleichheit im Berliner Schulsystem zu beseitigen. Insbesondere muss die Bildungspolitik des rot-rot-grünen Senats verhindern, dass einzelne Integrierte Sekundarschulen (ISS) und Gemeinschaftsschulen (GemS) sich zu kaum nachgefragten “Restschulen” entwickeln. Der Segregation der Schüler*innen nach sozialer Herkunft und Einkommen der Eltern muss gezielt entgegengewirkt werden. Alle Schulen müssen sich den Herausforderungen der Inklusion stellen.
Folgende Schritte und Maßnahmen sind vom Senat zu ergreifen:
- Gymnasiale Oberstufe an allen ISS und GemS einrichten und Kooperation mit den beruflichen Schulen und den Oberstufenzentren weiterentwickeln.
- Alle ISS und Gemeinschaftsschulen Berlins sind in einem Zeitraum von maximal 10 Jahren mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe oder einer gymnasialen Oberstufe im Verbund, insbesondere unter Beteiligung beruflicher Schulen, auszustatten, um die uneinheitlichen und einzelne Schulen benachteiligenden strukturellen Bedingungen in der Säule “ISS/Gemeinschaftsschule” zu beseitigen. Die Kooperation mit den beruflichen Schulen und Oberstufenzentren muss weiter gestärkt werden, um den Schüler*innen auch eine gleichwertige berufliche, nicht akademische Perspektive zu ermöglichen.
2. Alle Schulen an der Inklusion beteiligen
- Der Notendurchschnitt des Grundschulzeugnisses ist der aufnehmenden Schule künftig nicht mehr bekannt zu geben. Eltern entscheiden nach Beratung durch die abgebende Grundschule autonom darüber, an welcher Oberschule sie ihr Kind anmelden. Auswahlgespräche oder Aufnahmeprüfungen zum Zwecke der “Wegempfehlung” finden nicht statt. Bei Übernachfrage entscheidet neben der Geschwisterregelung und einer Härtefallregelung ausschließlich das Los.
- Es ist sicherzustellen, dass der Zugang zu Schulen, die durch ihr Profil spezielle Begabungen und Talente besonders fördern (z.B. Sport, Musik, Tanz, Bildende Kunst), unabhängig von der sozialen Herkunft eines Schülers/ einer Schülerin und dem Einkommen der Eltern möglich ist. Die muss auch für alle Schulen in freier Trägerschaft gelten.
- An den Gymnasien müssen das Probejahr und Sitzenbleiben abgeschafft werden.
Es ist sicher zu stellen, dass Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf beim Übergang von der Sekundarstufe I in das berufliche Schulwesen dort weiterhin sonderpädagogische Förderung erhalten.
3. Bildungsqualität herstellen, Klassenfrequenzen absenken, personelle Ausstattung verbessern
- In den Grundschulen und Grundstufen der Gemeinschaftsschulen ist die Zumessungsfrequenz auf 22 zu begrenzen. An sozialräumlich besonders belasteten Standorten ist die Klassenfrequenz von Jahrgangsstufe 1-6 auf 20 Schüler*innen zu begrenzen.
- Für die Jahrgangsstufe 7 darf die Anzahl der Schüler*innen je Klasse 24 nicht überschreiten. Die Zumessungsfrequenz für die Jahrgangsstufen 8 - 13 ist für alle Schulen auf maximal 27 Schüler*innen zu begrenzen. An sozialräumlich besonders belasteten Standorten ist die Zumessungsfrequenz bei Einrichtung einer Klasse auf 20 Schüler*innen abzusenken und darf beim Hochwachsen 24 Schüler*innen nicht überschreiten.
- Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf zählen bei der Berechnung der Klassenstärke doppelt.
- Für die Absenkung der Klassenfrequenzen sind entsprechend zusätzliche personelle Ressourcen bereitzustellen.
- Ebenso sollten Kolleg*innen an sogenannten “Brennpunktschulen” für die vielen zeitaufwendigen Zusatzaufgaben, die der sogenannte “Brennpunkt” mit sich bringt - Schulhilfekonferenzen, Kontakte zum Jugendamt, Polizei… - Entlastungen von 2 Stunden in ihrem Deputat erhalten.
4. Mehr Gemeinschaftsschulen aufbauen
- Es ist ein Berliner Gesamtkonzept zu entwickeln, an welchen bestehenden Schulstandorten weitere Gemeinschaftsschulen mit Grundstufe und gymnasialer Oberstufe entstehen können.
- Es muss eine Informationsoffensive geben, die die Vorzüge und wissenschaftlich erwiesenen positiven Effekte des längeren gemeinsamen Lernens darstellt und Pädagog*innen, Eltern und Schüler*innen anspricht. Dies soll weitere Schulen motivieren, den Weg zur Gemeinschaftsschule zu beschreiten.
- Im Zuge des Schulausbaus sollen an neuen Schulstandorten ausschließlich Gemeinschaftsschulen mit Grundstufe und gymnasialer Oberstufe entstehen.
5. Schulsozialarbeit und Ganztag an allen Schulen einrichten
- Die Schulsozialarbeit ist dringend personell auszubauen. An jedem Schulstandort muss mindestens eine volle Stelle regelfinanziert werden. An sozial besonders belasteten Schulen sind mindestens zwei volle Stellen zur Verfügung zu stellen. Die über das Bonusprogramm geschaffenen Stellen sind in reguläre Stellen zu überführen.
- Alle allgemeinbildenden Schulen sollen unterstützt und in die Lage versetzt werden, sich zu Ganztagsschulen weiter zu entwickeln.