Mehrsprachigkeit in der Schule fördern, neu zugewanderte Kinder und Jugendliche integrieren!
Die GEW Berlin setzt sich gegenüber der Senatsbildungsverwaltung dafür ein, dass im Austausch mit den Hochschulen die Inhalte gemäß der § 2, §4, §15 SchulG, Abs.4 im
Schulgesetz sowie die im nachfolgenden Antrag aufgeführten Empfehlungen umgesetzt werden.
Förderung der Mehrsprachigkeit in der Berliner Schule
- Wertschätzung jeder Mehrsprachigkeit
- Erfassung der Erstsprachen aller Schüler*innen sowie Veröffentlichung der Zahlen
- Aktive Aufklärung von Schüler*innen und ihren Familien über das Recht auf Erstsprachenunterricht
- Etablierung von klaren und zuverlässigen Wegen zur Beantragung und Einrichtung des Unterrichts
- Ausweitung des Erstsprachenunterrichts (ESU) und Einrichtung von – ggf. schulübergreifenden – Lerngruppen für deutlich mehr Sprachen als bisher
- ESU in der Grundschule: 3-4 Unterrichtsstunden wöchentlich, in den Klassenstufen 1 bis 4 nach Möglichkeit in den Stundenplan integriert, in den Klassenstufen 5 und 6 als Wahlpflichtfach
- ESU in der Sekundarstufe I: 3 Wochenstunden als Wahlpflichtfach an der ISS / Gemeinschaftsschule bzw. optional anstelle der 2. Fremdsprache am Gymnasium; Angebote für Sachfachunterricht in der Erstsprache, allgemeinverbindliche Regelung für die Anerkennung der Erstsprache als 2. Fremdsprache
- ESU in der gymnasialen Oberstufe: Grund- und Leistungskurse in den Erstsprachen, die in Grundschule und Sek I angeboten werden; Möglichkeit der Abiturprüfung in diesen Sprachen
- Ausbau der Zweisprachigen Erziehung Deutsch-Türkisch (ZwErz) auch für weitere Sprachen
- Ausbau der Staatlichen Europa-Schulen Berlin durch mehr Standorte für die bisherigen Sprachkombinationen und die Ausweitung auf weitere Sprachenkombinationen
- Ausbau der bilingualen Angebote für alle Schüler*innen Integration neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher
- Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Schulplätzen für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche an Regelschulen
- Keine weitere Einrichtung von schulischen Angeboten in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete und Auflösung der bestehenden Zuordnung der Schüler*innen zu einer ihrem Alter und Leistungsstand entsprechenden Regelklasse von Anfang an
- Festgelegte Mindeststundenzahl für Sprachförderung pro Schüler*in
- Keine zeitliche Beschränkung für die Gewährung von Nachteilsausgleichen und Notenschutz
- DaZ-Rahmenlehrplan, verbindliche Qualitätsstandards für den Spracherwerb und Stundentafel mit sprachsensiblem Sach- bzw. Fachunterricht für Willkommensklassen
- verbindliches Konzept für den Übergang aus der Willkommens- in die Regelklasse
- Etablierung von DaZ als Studienfach bzw. Teilstudiengang in der Lehrkräfteausbildung sowie Berücksichtigung von Sprachbildung und Mehrsprachigkeit in den Fachdidaktiken der Unterrichtsfächer