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Altersteilzeit erhalten und ausbauen

Landesdelegiertenversammlung vom 29./30.11.2006

Letzte Aktualisierung: 29.11.2006


Altersteilzeit erhalten und ausbauen

Der Senat von Berlin wird aufgefordert, Altersteilzeit entsprechend dem Altersteilzeitgesetz mit den darin enthaltenen Regelungen zur Bezahlung und zur Arbeitszeit für alle Beschäftigten, also auch für Beamtinnen und Beamte, ab dem 55. Lebensjahr zu ermöglichen.

Sollte im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur Abschaffung der Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte erkennbar sein, dass ein Modell der Altersteilzeit in diesem Bereich nur bei geänderten Bedingungen erreichbar ist, wird der GLV der GEW BERLIN aufgefordert, in enger Abstimmung mit dem DGB Berlin Lösungsmöglichkeiten anzustreben.